Start Politik Ausland "Staatenbund Österreich" Österreich: 14 Jahre Haft wegen Hochverrat

"Staatenbund Österreich"
Österreich: 14 Jahre Haft wegen Hochverrat

Die 42-jährige Gründerin des "Staatenbund Österreich" soll vom österreichischen Bundesheer verlangt haben, Mitglieder der Regierung festzunehmen.

(Foto: Screenshot/Turkispress)
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Wien (tp) – Die 42-jährige Gründerin des „Staatenbund Österreich“ soll vom österreichischen Bundesheer verlangt haben, Mitglieder der Regierung festzunehmen. Dafür erhielt Sie nun eine Haftstrafe von 14 Jahren.

Die selbst ernannte „Präsidentin“ hatte eine ganz eigene Realität von einem österreichischen Staat geschaffen. An ihren eigenwilligen Vorstellungen hielt sie auch während des Prozesses fest. So war sie das Oberhaupt des „Staatenbundes Österreich“, ähnlich der deutschen Reichsbürgerbewegung.

Der Prozess begann am 15. Oktober 2018. Bereits bei der Überprüfung der Personalien durch das Gericht ließen die 14 Angeklagten keine Zweifel daran, was sie von der Ordnungsmacht halten. Die „Staatsverweigerer“ hatten laut Anklage vor, „ein eigenes Staatsgefüge nach ihren Vorstellungen zu errichten“. Ziel sei es gewesen, eine „militärische Übergangsregierung“ zu bilden und dabei alle Schlüsselpositionen des Staates zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung des Bundesheeres beim Versuch blieb, erläuterte der Staatsanwalt.

„Die Taten richteten sich massiv gegen Einrichtungen der Republik Österreich“, führte die Richterin am Ende der Verhandlung aus. Die Angeklagten hätten versucht, „die Republik in ihren Grundfesten zu erschüttern“. Die „Präsidentin“ des „Staatenbundes Österreich“ und ihr „Beschützer“ wollten sich nach der Urteilsbegründung damit nicht abfinden und riefen: „Es handelt sich hier um Völkermord“ und legten „absoluten Widerspruch“ gegen das Urteil von jeweils 14 Jahren Haft ein.

Alle weiteren 12 Beschuldigten wurden wegen Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung verurteilt. Neben den ersten beiden Angeklagten bekamen sie Haftstrafen in der Höhe von neun Monaten bis drei Jahren, teilweise bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.