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Bundestagswahl 2017: Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr und vorläufiges Wahlergebnis

Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 24. September 2017, wird der Bundeswahlleiter am Nachmittag den "Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr" sowie in der Wahlnacht das vorläufige amtliche Wahlergebnis bekannt geben.

(Foto: pixa)
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Wiesbaden (ots) – Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 24. September 2017, wird der Bundeswahlleiter am Nachmittag den „Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr“ sowie in der Wahlnacht das vorläufige amtliche Wahlergebnis bekannt geben.

Der „Zwischenstand der Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr“ wird auf Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt. Das Ergebnis wird voraussichtlich gegen 15:30 Uhr vorliegen und vom Bundeswahlleiter veröffentlicht.

Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18:00 Uhr, aber bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die Auswertung von Wählerbefragungen durch die Wahlforschungsinstitute nach der Stimmabgabe und Ergebnisse der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.

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