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Sozialbestattungen
Sozialämter müssen immer häufiger für Beerdigungen aufkommen

Die Sozialämter in den Kommunen müssen immer häufiger für die Kosten von Bestattungen einspringen, weil die Hinterbliebenen finanziell überfordert sind.

(Symbolfoto: pixa)
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Saarbrücken/Berlin (ots) – Die Sozialämter in den Kommunen müssen immer häufiger für die Kosten von Bestattungen einspringen, weil die Hinterbliebenen finanziell überfordert sind.

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes berichtet, haben die Behörden im Jahr 2015 für 23.389 Personen eine entsprechende Kostenerstattung vorgenommen. Das waren 3,3 Prozent mehr als im Jahr 2012.

Die kommunalen Ausgaben für diese Sozialbestattungen beliefen sich im Jahr 2015 auf 61,7 Millionen Euro. Das waren 4,3 Millionen mehr als im Jahr 2012. Nach dem Gesetz werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit sie den hierzu verpflichteten Angehörigen nicht zugemutet werden können. Der Gesetzgeber hat allerdings nicht festgelegt, welche Leistungen zu einer Sozialbestattung gehören.

In der Regel würden die Kosten nur für sehr einfache Bestattungen übernommen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann. Sie hatte die Daten beim Statistischen Bundesamt abgefragt.

„Auch nach ihrem Tod werden die Verstorbenen ein weiteres Mal als arm gebrandmarkt, durch das sichtbar ärmliche Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung“, kritisierte die Linken-Politikerin. Notwendig seien „endlich bundesweit einheitliche Standards“ für Sozialbestattungen, so Zimmermann.