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Wahlen in Österreich
Türkischer EU-Minister besorgt wegen Stimmenzunahme der Rechten in Österreich

„Selbst wenn die Rechtsextremen den Zahlen nach verloren haben, sind sie politisch stärker geworden in Österreich“, betonte Celik in seiner Twitter-Botschaft

(Foto: AA)
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Ankara (nex) – Der türkische EU-Minister Ömer Celik erklärte am heutigen Montag, dass das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl in Österreich, bei der die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) etwa 47 Prozent der Stimmen erhielt, sorgfältig bewertet werden müsse.

Nach den vorläufigen Ergebnissen hat der unabhängige Kandidat Alexander Van der Bellen die Bundespräsidentschaftswahl am gestrigen Sonntag gewonnen und so dem rechtspopulistischen FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer eine Niederlage bereitet.

Der öffentlich-rechtliche Sender ORF teilte mit, dass Van der Bellen mit 53,3 Prozent zum neuen Bundespräsidenten gewählt worden sei, während sein Gegner 46,7 Prozent der Stimmen erhalten habe.

Der türkische EU-Minister Ömer Celik erklärte in einer Twitter-Meldung, dass die FPÖ zwar die Wahlen verloren habe, das Ergebnis aber deutlich mache, wie sehr der politischen Einfluss der rechten Partei zugenommen habe.

Die Förderung rechtsextremistischer und rassistischer Ideen in EU-Ländern werde große Probleme schaffen, so Celik weiter.

 

„Selbst wenn die Rechtsextremen den Zahlen nach verloren haben, sind sie politisch stärker geworden in Österreich“, betonte er in seiner Twitter-Botschaft und fügte hinzu, dass 47 Prozent der Stimmen für einen rechtspopulistischen Kandidaten dem Wohl der europäischen Politik zuliebe sehr sorgfältig bewertet werden müssen.

Am 1. Juli hatte das österreichische Verfassungsgericht die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom Mai annulliert und eine Wahlwiederholung angeordnet.

In 14 politischen Bezirken sind laut Verfassungsgerichtspräsident Gerhart Holzinger Rechtsvorschriften verletzt worden, die der Vermeidung von Wahlmanipulationen dienen.

Verfassungsgerichtspräsident Gerhart Holtzinger hatte damals darauf hingewiesen, dass in 14 Bezirken Rechtsvorschriften zur Vermeidung von Wahlmanipulationen verletzt worden seien.

Außerdem hatte das Gericht grobe Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahl festgestellt