EUR 880 Mio. gegen Scania
Amsterdam: EU-weite Schadensersatzansprüche gegen Lkw-Kartell
Den Haag (ots) – Die Europäische Kommission (EK) hat gegen Scania aufgrund der Beteiligung am Lkw-Kartell im Zeitraum von 1997 – 2011 eine Geldbuße in Höhe von EUR 880 Mio. verhängt.
Es handelt sich dabei um die zweithöchste Geldbuße, die einem einzelnen Unternehmen bislang von der Kommission auferlegt worden ist. Das Bezirksgericht Amsterdam hat in einer am Freitag, den 22. September 2017 veröffentlichten Grundsatzentscheidung das Modell der Abtretung von Ansprüchen befürwortet, wonach die Opfer von Kartellrechtsverstößen aus ganz Europa ihre Forderungen in einen einzigen Rechtsstreit bündeln können, um Schadensersatz für die aufgrund von Kartellabsprachen, überhöhten Preise zu erwirken.
Eine derart klare Unterstützung von Seiten der Gerichte für dieses Modell der gebündelten Sammelklage macht es wahrscheinlich, dass die Niederlande zur zentralen Anlaufstelle der gerichtlichen Zuständigkeit für die gesamteuropäischen Schadensersatzansprüche werden, die aus dem Lkw-Kartell erwachsen. Da sowohl DAF als auch Iveco ihren Sitz in den Niederlanden haben, fällt die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegen alle Kartellmitglieder in den Zuständigkeitsbereich der niederländischen Gerichte. Die sechs Lkw-Hersteller haben ihren Rechtsbeistand in den Niederlanden bereits dementsprechend instruiert.
Hintergrund – Geldbußen in Rekordhöhe
Die Europäische Kommission hat gegen Scania aufgrund der Beteiligung am Lkw-Kartell im Zeitraum von 1997 – 2011 eine Geldbuße in Höhe von EUR 880 Mio. verhängt. Es handelt sich dabei um die zweithöchste Geldbuße, die einem einzelnen Unternehmen bislang von der Europäische Kommission auferlegt worden ist. Bei der Festsetzung der Geldbuße trug die Europäische Kommission der ‚Schwere des Verstoßes‛, dem Umsatz von Scania mit Lastkraftwagen und der geografischen Reichweite des Kartells sowie seiner Dauer Rechnung.[1]
Die Europäische Kommission hatte im Juli 2016 gegen die Lkw-Hersteller Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF eine Geldbuße in Höhe von EUR 2,93 Mrd. festgesetzt. Gegen MAN wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen die Europäische Kommission im September 2010 über die Existenz des Kartells informiert hatte. Nach einer mehrmonatigen Untersuchung führte die Europäische Kommission am 25. Januar 2011 unangekündigte Durchsuchungen der Geschäftsräume bei den anderen beteiligten europäischen Lkw-Herstellern durch.
Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF haben, nachdem sie offiziell ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen, eine Reduzierung der Geldbuße um 10% erhalten. Trotz dieser Reduzierung handelt es sich bei der gegen Daimler verhängten Strafzahlung von EUR 1 Mrd. um die höchste Kartellbuße, die jemals von der Kommission gegen ein Unternehmen festgesetzt wurde.
Da Scania keine formellen Aussagen hinsichtlich der Beteiligung am Kartell gemacht hatte, zog sich die Untersuchung der Kommission über einen längeren Zeitraum hin, Scania kam aus diesem Grund auch nicht für die Reduzierung der Geldbuße um 10% in Frage.
Am Dienstag, den 26. September erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager „Dieses Kartell hat eine ganz erhebliche Zahl von Güterkraftverkehrsunternehmen in Europa beeinträchtigt, da mehr als 90 Prozent aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren Lastkraftwagen von Scania oder einem anderen an dem Kartell beteiligten Lkw-Hersteller produziert werden. […] Anstatt ihre Preise untereinander abzustimmen, hätten die Lkw-Hersteller miteinander konkurrieren sollen“.
Grundsatzentscheidung des Amsterdamer Gerichts
Das Bezirksgericht Amsterdam hat in einer am Freitag, den 22. September 2017 veröffentlichten Grundsatzentscheidung das Modell der Abtretung von Ansprüchen befürwortet, wonach die Opfer von Kartellrechtsverstößen aus ganz Europa ihre Forderungen in einen einzigen Rechtsstreit bündeln können, um Schadensersatz für die aufgrund von Kartellabsprachen ‚überhöhten Preise‛ zu erwirken. Die Entscheidung fiel in der von der führenden niederländischen Kanzlei BarentsKrans im Namen der Geschädigten des Luftfrachtkartells im Zeitraum von 1999 – 2006 gegen KLM, Air France, Lufthansa und British Airways angestrengten Schadensersatzklage.
Die gebündelten Ansprüche der durch die Kartellrechtsverstöße Geschädigten werden von BarentsKrans abgewickelt und von Claims Funding Europe und der US-Kanzlei Grant & Eisenhofer finanziert.
Martin Hyde, Leiter von Claims Funding Europe, sagte „Sowohl das Ausmaß als auch die Dauer des europäischen Lkw-Kartells sind enorm. Unternehmen in ganz Europa wurden davon hart getroffen.“
Martijn van Maanen, Partner bei BarentsKrans für Kartellsachen: „Diese wichtige Entscheidung des Amsterdamer Gerichts hat den Weg geebnet und kann den Standort Niederlande zur zentralen Anlaufstelle für die Streitigkeiten zwischen den Lkw-Herstellern und den Opfern ihrer illegalen Preisabsprache machen„.
Energiepolitik
Gewerkschafts-Chef warnt Jamaika-Koalition vor Braunkohle-Aus
Düsseldorf (ots) – Michael Vassiliadis, Chef der Gewerkschaft IG BCE, warnt die Jamaika-Koalitionäre vor einer Abschaltung von Braunkohle-Kraftwerken.
„Ich kann nur davor warnen, es zu solchen Deals kommen zu lassen. Ein derart profanes Geschachere wäre ein fatales Signal für die Jamaika-Konstellation“, sagte Vassiliadis der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Würde man 20 Braunkohlekraftwerke, wie von den Grünen gefordert, aus dem System nehmen, wären alle Gruben sofort unwirtschaftlich.
„Die wegfallenden Kapazitäten müsste man durch das Hochfahren deutlich teurerer Gaskraftwerke kompensieren. Für einige energieintensive Industrien wären diese höheren Kosten durchaus existenzbedrohend.“
Vassiliadis forderte von einer Jamaika-Koalition: „Keines unserer Mitglieder darf durch politische Entscheidungen arbeitslos gemacht werden. Wer bestellt, muss auch bezahlen.“ Er forderte staatliche Investitionen in den Braunkohle-Regionen. „In der Lausitz beispielsweise müssten massiv Autobahnen und Bahnlinien ausgebaut und im großen Stil Industrieflächen ausgewiesen werden. Mit noch mehr Nagelstudios werden wir jedenfalls keine Alternativen für die Bergleute schaffen.“
Nobelpreis
Biologe Michael W. Young erhält Medizin-Nobelpreis
New York (prn) – Michael W. Young, Biologe an der Rockefeller University und Entdecker der molekularen Mechanismen hinter dem zirkadianen Rhythmus, der die biologische Uhr von Lebewesen bestimmt und damit den Schlaf, das Essverhalten und den Stoffwechsel reguliert, ist der diesjährige Gewinner des Nobelpreises für Physiologie bzw. Medizin, wie die Nobel-Stiftung gestern in Stockholm, Schweden, bekannt gegeben hat. Er teilt sich den Preis mit Jeffrey C. Hall und Michael Rosbash von der Brandeis University.
Young nutzte die Genetik, um Genmutationen zu identifizieren, durch die die Fruchtfliege Drosophila melanogaster die Fähigkeit verliert, ihre innere Uhr in Reaktion auf eine sich verändernde Umwelt entsprechend anzupassen. In einem weiteren Schritt bestimmte er dann deren biochemischen Mechanismen. Es erweist sich, dass diese Uhr, die bei den Fruchtfliegen entdeckt wurde, bei allen Lebewesen erhalten ist. Dabei erlaubt sie Einblicke darin, wie das Hirn Umweltreize in eine Änderung beim Verhalten übersetzt. Seine Arbeit hat bereits direkte Auswirkungen auf das Verstehen von Schlafstörungen beim Menschen, die Mechanismen beim Jetlag und die Schwierigkeiten, die sich aus der Nachtschichtarbeit ergeben.
Youngs Labor arbeitet aktuell an der Bewertung dessen, wie rhythmische Gen- und Proteinaktivitäten in Zellen von Patienten mit Schlafstörungen und Depressionen eingestellt sind. Neben anderen Entdeckungen wurde im Rahmen dieser Arbeit vor Kurzem eine weit verbreitete Mutation identifiziert, die für eine Verlangsamung der biologischen Uhr des Menschen verantwortlich ist. Menschen, die über die sogenannte „Nachteulen“-Variante dieses Gens verfügen, haben einen langen zirkadianen Zyklus, wodurch es ihnen schwerfällt, einen normalen 24-Stunden Zyklus durchzuhalten.
„Ich freue mich riesig, dass sich die Nobel-Stiftung entschieden hat, Mike für seine Pionierarbeit zum zirkadianen Rhythmus auszuzeichnen“, sagt Richard P. Lifton, Präsident der Rockefeller University. „Die Entdeckungen, die Mike und seine Kollegen gemacht haben, haben fundamentale Einblicke in die molekularen Abläufe geliefert, durch die das Hirn auf Umweltreize reagiert, was ein tief greifender Fortschritt ist. Der Nobelpreis ist der Gipfel unter den wissenschaftlichen Auszeichnungen und ich kann mir niemand anderes als Mike vorstellen, der diesen Preis mehr verdient hätte.“
Young, der Richard and Jeanne Fisher Professor sowie Leiter des Labors für Genetik ist, ist der 25. mit der Rockefeller University verbundene Wissenschaftler, der mit dem Nobelpreis geehrt wird. Neben Young sind fünf weitere Nobelpreisgewinner aktuelle Mitglieder der Rockefeller-Fakultät: Roderick MacKinnon (2003), Paul Nurse (2001), Paul Greengard (2000), Günter Blobel (1999) und Torsten Wiesel (1981).
Young machte 1971 an der University of Texas in Austin seinen Bachelor-Abschluss in Biologie und erhielt dort 1975 auch seinen Ph.D. in Genetik. Nach seiner Arbeit als Postdoktorand in Biochemie an der Stanford University School of Medicine erhielt er 1978 im Rahmen des Rockefeller University Fellows Program eine Anstellung als Assistenzprofessor an der Rockefeller-Universität. Young wurde 1984 Privatdozent und 1988 bekam er eine ordentliche Professur. 2004 wurde er zum Vice President for Academic Affairs und Richard and Jeanne Fisher Professor ernannt.
Von 1987 bis 1996 war Young Forscher am Howard Hughes Medical Institute. Er ist Mitglied der National Academy of Sciences sowie Fellow der American Academy of Microbiology. Young erhielt 2013 den Shaw Prize im Bereich Life Science und Medizin, den Wiley Prize 2013 im Bereich Biomedical Sciences, den Massry Prize 2012, den Canada Gairdner International Award 2012, den Louisa Gross Horwitz Prize 2011 sowie den Peter and Patricia Gruber Foundation Neuroscience Prize 2009.
Michael W. Young, Biologe an der Rockefeller University, mit dem Nobelreis für Pionierleistung mit seinen Studien zum biologischen Rhythmus ausgezeichnet
FPÖ-Chef Strache
Österreichischer Politiker fordert Auflösung Bosnien Herzegowinas
Wien (nex) – Die internationale Gemeinschaft sollte aufhören, ihre Energie darauf zu verwenden, um Bosnien und Herzegowina künstlich am Leben zu erhalten, vielmehr sollte sie deren Völkern Selbstbestimmung ermöglichen.
Das waren die Worte von Heinz-Christian Strache, dem Vorsitzenden der rechtspopulistischen Freiheitspartei Österreichs (FPÖ) in einem Interview mit dem öffentlich-rechtlichen Radio Television Republika Srpska (RTRS).
„Bosnische Serben und Kroaten sollten das Recht auf Selbstbestimmung haben, und dieses Recht sollte niemandem verwehrt bleiben“, erklärte Strache.
Die EU-skeptische, antimigrantische Partei ist bekannt für ihre antimuslimischen Ansichten. Strache sprach sich kürzlich für ein Verbot des „faschistischen Islam“ aus.
In dem RTRS-Interview vom vergangenen Freitag bestand Strache darauf, dass radikale islamische Gruppen eine Gefahr für Bosnien darstellten, wo etwa die Hälfte der Bevölkerung Muslime sind. Das Land sei nicht in der Lage, dieses Problem selbst zu lösen, behauptete Strache und fügte hinzu:
„Nicht jeder Muslim ist ein Terrorist, aber Muslime stecken hinter all den Terrorattacken, welche in Europa in den vergangenen Jahren begangen wurden.“
Strache wies auf seine „sehr guten Beziehungen“ zu RS-Präsidenten Milorad Dodik und der Regierung der Unabhängigen Sozialdemokraten (SNSD) hin.
Straches Partei hofft, bei der kommenden Nationalratswahl am 15. Oktober gut abzuschneiden.
Sie hat nach dem Aufstieg der Alternative für Deutschland (AfD) bei der Bundestagswahl am 24. September zur drittstärksten Partei Deutschlands (12,6 Prozent) einen starken Aufwind erhalten.
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Tag der deutschen Einheit
Solidarpakt: Schwesig will Ostdeutschland weiterhin fördern
Düsseldorf (ots) – Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat zum heutigen Tag der deutschen Einheit besondere Strukturfördermittel für Ostdeutschland auch nach dem Ende des Solidarpakts 2019 gefordert.
„Wir haben die politische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Angleichungsprozess zwischen Ost und West bald geschafft ist“, sagte Schwesig der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Dies dürfe nicht nochmals „drei Jahrzehnte“ dauern.
„Wir brauchen deshalb auch in Zukunft eine besondere Förderung für strukturschwache Regionen, künftig allerdings in Ost und West“, sagte Schwesig. Weite Flächen Ostdeutschlands sollten von der Neuordnung der Strukturförderung des Bundes und der Länder aber besonders profitieren.
„Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II brauchen wir ein Fördersystem für die strukturschwachen Regionen in Ost und West, um deren wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und um dort die öffentliche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten und dauerhaft zu sichern“, sagte auch die Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), der Zeitung.
Türkei
Meral Aksener: „Neue Partei wird Partei für das ganze Land sein“
Ankara (nex) – Meral Aksener, ehemalige Abgeordnete der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), soll nun die Chefin einer seit langem erwarteten neuen politischen Partei werden, die offiziell noch im Oktober gegründet werden soll.
Sie seien entschlossen, diese Partei zu gründen, und wenn es sein muss, dann auch in einem Zelt, sagte Aksener am vergangenen Samstag in Ankara, nachdem ein Hotel die Zusage zur Durchführung der Veranstaltung in seinen Räumlichkeiten zurückgezogen hatte.
„Wir werden unsere Partei am 25. [Oktober] gründen“, erklärte sie, als sie sich die neue Parteizentrale im Landkreis und Regierungsviertel der türkischen Hauptstadt Ankara ansah, und ergänzte: „Wenn wir keinen Platz finden können, um dies zu tun, dann werden wir die Veranstaltung im Garten dieses Gebäudes durchführen – und mehr noch: Wir werden ein Zelt aufstellen, um unser Volk mit unserer Partei am 25. zu vereinen.“
Einen Ort zu finden, um den Namen der neuen Partei anzukündigen, sei für Aksener und ihre Anhänger nicht einfach.
Parteifreunde seien in das Hotel gegangen, um den Vertrag zu unterschreiben und zu bezahlen. Die Besitzer hätten gesagt, dass sie es sich anders überlegt hätten. „Nun, das ist sehr interessant“, so Aksener.
Die MHP-Abtrünnige verspricht, dass „die neue Partei eine Partei für das ganze Land“ sein werde. Sie werde nach Gründung auch den Osten des Landes nicht vernachlässigen.
„Wir werden die drittstärkste Kraft in der Region sein und gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt [AKP] sowie die Demokratische Partei der Völker [HDP] antreten“, kündigte sie an.
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Unabhängiskeitsreferendum
Kapretz: EU Garant für Einhaltung demokratischer Spielregeln
Bonn (nex) – Marie Kapretz, Vertreterin der Regierung Kataloniens in Deutschland, fordert von der Europäischen Union, als Vermittler im Konflikt um das katalanische Unabhängigkeitsreferendum zu fungieren. Im Interview mit dem TV-Sender phoenix erklärte sie:
„Europa ist für Katalonien der Garant der Einhaltung der demokratischen Spielregeln“. Demnach sei es wichtig, dass die katalanische Landesregierung zu Gesprächen eingeladen werde, nachdem vorangegangene Bemühungen, „mit Madrid in den Dialog zu kommen“ gescheitert seien.
Zur Frage über die Gültigkeit des Votums äußerte sich Kapretz kritisch zu den Polizeieinsätzen seitens der spanischen Regierung. Durch die Beschlagnahmung der Stimmzettel und Urnen sowie die Auflösung von unabhängigen Wahlkommissionen sei den Wählern „ihre körperliche Integrität nicht garantiert“.
Somit seien „keine normalen Umstände für ein Referendum“ gegeben. Dennoch, betont sie, sei es wichtig, das Ergebnis anzuerkennen. „Es gibt den Auftrag der Wähler, ein Referendum auszuführen. Die Wahlen, in denen es zu diesem Ergebnis kam, wurden niemals angefochten. Deswegen ist dieser Wählerauftrag gültig“, so Kapretz.
Kritik zu möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen im Falle der Loslösung weist sie zurück. Aufgrund der starken Industrie, insbesondere im Bereich des Exports und der Investition, erwartet Kapretz, dass die Unabhängigkeit sich auf die katalonische Wirtschaft nicht negativ auswirken werde.
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"Dieselabgas-Winter"
Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018
Berlin (ots) – Ein Stuttgarter Gerichtsurteil bestätigt Rechtsauffassung der DUH, dass das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht die beklagte Landesregierung dazu verpflichten, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte unmittelbar vorzugehen.
Die heute vor dem Staatsministerium demonstrierenden Stuttgarter Bürger dürfen keinen weiteren „Dieselabgas-Winter“ erleiden, DUH fordert deshalb für Stuttgart als Sofortmaßnahme die Nachrüstung aller in die Stadt einfahrenden ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge zur Einhaltung des Euro 6 Abgasgrenzwerts sowie Fahrverbote für Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei unter +10 Grad Celsius.
Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wird am 22. Februar 2018 letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute in der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gewonnen Klage gegen das Land für „Saubere Luft in Stuttgart“ ebenfalls der Sprungrevision zugestimmt. Damit wird die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten im Rahmen einer Sprungrevision vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig kurzfristig geprüft werden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte im Juli, dass ganzjährige umfassende Diesel-Fahrverbote ab Anfang 2018 in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und rechtlich zulässig sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen.
Das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht verpflichte die Landesregierung, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte (NO2) schnellstmöglich, das heißt zum 1.1.2018, mit Diesel-Fahrverboten vorzugehen. Der Bundesgesetzgeber habe zwar bisher nur drei Plaketten für Fahrverbote in der Umweltzone zur Verfügung gestellt, er habe damit aber keine weiteren Verkehrsverbote verhindern wollen. Das wäre auch rechtswidrig, so das Gericht, denn der Schutz des Lebens beziehungsweise der Gesundheitsschutz stehe über allem.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert das Ergebnis: „So sehr wir für die vom Dieselabgasgift Stickstoffdioxid geschädigten Stuttgarter Bürger auf ein Anerkenntnis des Urteils und damit Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018 gehofft haben, können wir auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben.
Es kann aber nicht sein, dass den von Dieselabgasgiften betroffenen zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger Diesel-Winter zugemutet wird. Wir fordern Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Oberbürgermeister Fritz Kuhn gleichzeitig dazu auf, als Ausgleich für den Verzicht auf das Anerkenntnis des Urteils bereits zu Beginn des Winterhalbjahres mit Sofortmaßnahmen die NO2-Belastung zu reduzieren.
Dazu gehört neben einer Adhoc-Nachrüstung aller ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge auf Euro 6 ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der ordnungsgemäßen Abgasreinigung bei unter + 10 Grad Celsius.“
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich und damit bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegen. Das Land Nordrhein-Westfalen stimmte am 4.11.2016 in der ebenfalls von der DUH gewonnenen Luftreinhalteklage einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuvor am 13.9.2016 geurteilt, dass rechtliche Grundlagen für Diesel-Fahrverbote bereits existieren. Am 22.2.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht die Düsseldorfer Sprungrevision verhandeln. Die DUH hofft, dass bei dieser Verhandlung auch das Stuttgarter Verfahren mitentschieden wird.
Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und in 15 anderen Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, sagt: „Die Zustimmung zur Sprungrevision ist sehr zu begrüßen, da eine Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten und für saubere Luft damit beschleunigt wird und wir schnell Rechtssicherheit bekommen.“
Im November 2015 hatte die DUH wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in der Landeshauptstadt vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die britische NGO Client Earth unterstützt die Klage der DUH. Derzeit klagt die DUH in 16 Städten für saubere Luft.
Hintergrund:
Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. An den Stationen Hohenheimer Straße und am Neckartor lagen die Werte im Jahre 2016 mit 78 µg/m3 bzw. 82 µg/m3 rund doppelt so hoch wie erlaubt.
Hinzu kommen an der Station am Neckartor deutliche Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration PM10. Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und Stickstoffdioxid angeht. Wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hatte die DUH im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht.
Die DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu verpflichten, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die wichtigste Einzelmaßnahme.
Arbeitsmarkt
Sieben Prozent aller Beschäftigten arbeiten regelmäßig auf Abruf
Düsseldorf (ots) – Sieben Prozent der über 30 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiten mindestens an einem Tag im Monat nicht nach festen Arbeitszeiten, sondern nur „auf Abruf“.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vorliegt. Dem Papier zufolge arbeiten in der Industrie vier Prozent von allen Beschäftigten auf Abruf, im öffentlichen Dienst sechs Prozent.
Im Dienstleistungssektor und im Handwerk liege der Anteil bei acht Prozent. Arbeit auf Abruf betreffe 13 Prozent der niedrig qualifizierten Beschäftigten, aber nur fünf Prozent der Hochqualifizierten.
Wegen flexibler Arbeitszeiten und schwankender Arbeitseinkommen bei gleichzeitiger permanenter Bereitschaft gilt diese Form der Beschäftigung als besonders belastend. An den gesetzlichen Vorgaben will die Regierung aber laut Papier nichts ändern.
„Die Bundesregierung vertritt einseitig die Flexibilitätsinteressen der Wirtschaft und zeigt bei den Folgen für die Beschäftigten keinerlei Problembewusstsein“, kritisierte deshalb Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke.
Kontext
Bei der so genannten „Arbeit auf Abruf“ schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag über eine Tätigkeit mit flexiblen Einsatzzeiten. Es wird eine Mindestarbeitszeit festgelegt, die aber je nach Arbeitsanfall auch überschritten werden kann.
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SPD
Malu Dreyer weist Forderungen nach Schulz-Rücktritt zurück
SPD-Politikerin: Unsere Partei vertraut ihm
Osnabrück (ots) – Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) weist parteiinterne Rücktrittsforderungen in Richtung des SPD-Vorsitzenden Martin Schulz zurück. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) betonte Dreyer:
„Martin Schulz ist vor einem halben Jahr mit 100 Prozent der Stimmen zum Parteivorsitzenden gewählt worden. Unsere Partei vertraut ihm und ich bin sicher, dass er den Erneuerungsprozess unserer Partei auch aus der Opposition heraus gut steuern wird.“
Dreyer will sich zudem gezielt darum bemühen, Wählerinnen und Wähler, die bei der Bundestagswahl für die AfD gestimmt haben, für die SPD zurückzugewinnen: „Wir müssen wieder eine positive Zukunftsvision von Politik anbieten und wir müssen wieder stärker lernen, die Sorgen und Wünsche genauso wie die Hoffnungen der Menschen zu hören und zu verstehen.“ Dreyer forderte in diesem Zusammenhang „mehr konstruktiven Streit“.
Probleme müssten rechtzeitig erkannt, konkret benannt und fair gelöst werden, sagte sie mit Blick auf die Bedürfnis vieler Menschen, die aus Protest oder Wut die AfD gewählt hätten. „Es ist mein klares Ziel, diese Wähler und Wählerinnen für die SPD zurückzugewinnen.“
Ministerpräsidentin fordert schärferes sozialpolitisches Profil der Partei
Die Ministerpräsidentin forderte zugleich ein schärferes sozialpolitisches Profil der SPD. Diese müsse wieder stärker als Alternative zur Union wahrgenommen werden. „Gerade in der Frage der sozialen Gerechtigkeit müssen wir unsere Glaubwürdigkeit wiedergewinnen.“


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