Berlin
Untreueverdacht gegen Ex-Senatorin Breitenbach

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Berlin – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Ex-Senatorin Elke Breitenbach (Die LINKE) ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Untreue eingeleitet. Auf Nachfrage von rbb24 Recherche sagte Justizsprecher Martin Steltner:
„Es besteht der Anfangsverdacht der Untreue wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei geht es vor allem um Vorabzahlungen an Personen aus der Republik Moldau.“
Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens waren Recherchen des rbb im Jahr 2021. Nach rbb-Informationen wurden damals Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz u.a. an Moldauer bar ausgezahlt, obwohl die Empfänger offenbar keinen Anspruch auf Asyl hatten. Grundlage für die Auszahlung war eine Dienstanweisung der Senatsverwaltung für Soziales, so die damalige Antwort aus der von Breitenbach geführten Senatsverwaltung an den rbb. Die Leistungen wurden jeweils drei Monate im Voraus gezahlt. Zu den Auszahlungen kam es über einen Zeitraum von mindestens 15 Monaten in den Jahren 2020 und 2021, obwohl bekannt war, dass das Bundesamt für Flüchtlingsfragen (BAMF) zu diesem Zeitpunkt Asylanträge für Moldauer nur selten positiv beschied. Nach Auskunft des BAMF gegenüber rbb24 Recherche wurden sowohl die Erstanträge als auch die Folgeanträge von Moldauern meist in wenigen Tagen negativ beschieden. Die Vorauszahlung für drei Monate verstieß gegen Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Leistungen auf einen Monat begrenzt. Nach rbb-Recherchen wurden auch Leistungen an Personen bezahlt, die überhaupt keinen Asylantrag stellten. Nach Berechnungen des rbb, die sich auf Angaben des BAMF und des Berliner Landesamtes für Flüchtlinge (LAF) stützten, könnte es so allein in den Monaten Juni und Juli 2021 zu Barauszahlungen an einige Hundert Moldauer gekommen sein, die keinen Asylantrag stellten. Im August 2021 veröffentlichte die rbb24 Abendschau einen internen Brief von Mitarbeitern des (LAF), in dem diese auf die prekäre Situation im Ankunftszentrum in Berlin-Wittenau aufmerksam machten. Täglich kamen damals bis zu 200 Personen aus Moldau und Georgien an. Bis zu 4.200 Euro soll eine zehnköpfige Familie seinerzeit bar erhalten haben, obwohl klar war, dass die Asylanträge abgelehnt werden. „Die Freude darüber ist enorm und es wird umgehend jeder Bekannte kontaktiert, um darüber zu berichten“, schrieben die LAF Mitarbeiter damals. Das LAF und die Sozialsenatorin Breitenbach begründeten die dreimonatige Vorauszahlung mit dem Corona-bedingten Lockdown und dem Schutz der MitarbeiterInnen vor der Pandemie. Bis März 2021 wäre das eine mögliche Begründung für die Fälle gewesen, in denen tatsächlich ein Asylantrag gestellt wurde, sagte Professor Martin Heger, Leiter der juristischen Fakultät der Humboldt Universität, im Sommer 2021 dem rbb. Nach der Beendigung des Lockdowns fiel diese Begründung jedoch weg, so Heger, denn die Mitarbeiter von Behörden seien meist die Ersten gewesen, die geimpft wurden. Andere Leistungsempfänger hätten auch regelmäßig zum Amt gehen müssen. Die Vorauszahlungen begründeten deshalb nach Auffassung von Heger den Verdacht der „Untreue“. „Hier werden Haushaltsmittel letztlich zum Fenster rausgeschmissen“, sagte Heger im rbb-Interview. Die Staatsanwaltschaft hat bereits das Präsidium des Abgeordnetenhauses über die Ermittlungen gegen Breitenbach informiert. Elke Breitenbach sagte dem rbb, sie würde die Ermittlungen abwarten und es sei ihre Pflicht gewesen, die Leistungen an die Menschen zu zahlen, die darauf einen Anspruch gehabt hätten. Es ist das zweite Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen Elke Breitenbach wegen Untreue führt. Seit März 2021 wird wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Vergabe von mindestens 140.000 Euro Fördergeldern an das Flüchtlingsprojekt „Berlin hilft“ ermittelt.  

Verschwörungsmythen
Türkei: Keine geheimen Klauseln im Lausanne-Vertrag

von Nabi Yücel Seit Jahren stellen gewisse Kreise in der Türkei die Behauptung auf, der Vertrag von Lausanne von 1923 beinhalte eine geheime versteckte Klausel, die es der Türkei bis 2023 verbietet, ihre Bodenschätze auszubeuten. Nun hat sich das Informationszentrum des Präsidialamts des türkischen Staatschefs dieser Frage eines Bürgers angenommen. Die Antwort war wie erwartet. Die nächste Präsidentschaftswahl in der Türkei findet spätestens am 25. Juni 2023 statt. Zu diesem Datum, genau einen Tag und 100 Jahre davor, am 24. Juni 1923, wurde zwischen der Türkei sowie den Siegermächten des Ersten Weltkriegs der Vertrag von Lausanne geschlossen. Mit den Vertragsbedingungen konnte die Türkei, nachdem Griechisch-Türkischen Krieg von 1922, die nach dem Ersten Weltkrieg diktierten Bedingungen des Sèvres Vertrags von 1920 nach ihren eigenen Vorstellungen revidieren. Seit Jahren geistert aber wider Willen die Vorstellung im Raum, am 25. Juni 2023, spätestens mit der Wahl des neuen Staatspräsidenten, würden die sogenannten „Fesseln des Lausanner Vertrags gesprengt“, weil der Vertrag nach 100 Jahren auslaufe. Die Türkei könne dann unter anderem ihre Bodenschätze wie Erdgas, Erdöl oder Gold ausbeuten, so die Vorstellung. Diese Mär ist aber spätestens mit den Erdgas-Funden im Schwarzmeer sowie in territorialen Gewässern der Türkei widerlegt, die allen voran der türkische Präsident Erdogan selbst seit Jahren enthusiastisch vorantreibt. Der Vertrag von Lausanne selbst hat in seinen Artikeln keine versteckten Klauseln und auch kein Vertragsende festgelegt. Bisher hat sich auch kein Vertragsstaat aus dem Vertrag verabschiedet, kein Staat hat ihn für unwirksam oder nichtig erklärt. Dieser Vertrag gilt für alle Vertragsstaaten so lange, wie kein anderer Vertragsstaat sie für nichtig erklärt oder daraus aussteigt. Nun hat ein türkischer Staatsbürger von seinem Recht Gebrauch gemacht, dem Informationszentrum des Präsidialamts des türkischen Staatspräsidenten (CİMER (Cumhurbaşkanlığı İletişim Merkezi) eine Frage zu stellen. Die simple Frage an CİMER lautete, ob der Vertrag von Lausanne eine versteckte oder geheime Klausel beinhalte, die die im Raum stehenden Gerüchte bestätigen. Die Antwort darauf ist nüchtern, wie bekannt: Es gibt keine versteckte oder geheime Klausel, die verhindert, dass Bodenschätze in der Türkei ausgebeutet werden können. Zwar unterstreicht CİMER, dass das nicht die eigene Meinung des Präsidialamts widerspiegle, aber letztendlich ist es eine offizielle Bestätigung, dass die Behauptung nicht haltbar ist. Seit Jahrzehnten werden in der Türkei kleinere Minen betrieben, wobei in überschaubaren Mengen Edelmetalle gewonnen werden. Bis vor einigen Jahren lohnte es sich aber für größere Minenbetreiber nicht, Erze und Edelmetalle, die in Gestein vorkommen, daraus herauszulösen und so zu gewinnen. Der Markt war während dieser Zeit gesättigt, die Preise für Gold und Erdgas oder Erdöl niedrig. Es lohnte sich schlicht und einfach nicht, diese gewinnbringend für den freien Markt zu gewinnen. Gegenwärtig ziehen die Preise für Edelmetalle sowie Kohlenstoffverbindungen seit Jahren aber immer weiter an. Die Renditemöglichkeiten und der Bedarf im freien Markt steigt ebenfalls an. Das führt dazu, dass sich immer mehr Unternehmen und Konzerne der Ausbeutung von seltenen Erden, Erdgas, Erdöl oder Edelmetallen in der Türkei widmen, gerade weil diese aufgrund der Marktsituation nun Gewinne abwerfen können.

Osman Kavala Urteil
Washington fordert Freilassung Kavalas

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Washington – Die Vereinigten Staaten waren „zutiefst beunruhigt“ über die Verurteilung eines führenden türkischen Aktivisten am Montag und bezeichneten seine lebenslange Haftstrafe wegen des Vorwurfs, er habe versucht, die Regierung zu stürzen, als „ungerecht“, so das US-Außenministerium. „Die Vereinigten Staaten sind zutiefst beunruhigt und enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, Osman Kavala zu verurteilen, einen Kritiker von Präsident Recep Tayyip Erdogan, der bereits seit mehr als vier Jahren ohne Verurteilung im Gefängnis sitzt“, sagte der Sprecher des Außenministeriums Ned Price in einer Erklärung. „Seine ungerechte Verurteilung ist unvereinbar mit der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit“, so Price weiter. Washington forderte die Freilassung von Kavala und „allen anderen willkürlich Inhaftierten“ in der Türkei und prangerte „die anhaltenden gerichtlichen Schikanen gegen führende Vertreter der Zivilgesellschaft, der Medien, der Politik und der Wirtschaft in der Türkei“ an. Der 64-jährige Kavala, eine führende Persönlichkeit der türkischen Zivilgesellschaft, wurde beschuldigt, Proteste gegen die Regierung des damaligen Premierministers Erdogan während der großen Proteste im Jahr 2013 finanziert zu haben und an einem gescheiterten Militärputsch im Jahr 2016 beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil vom Montag bezog sich nur auf den Fall der Unruhen von 2013. Kavalas Fall hatte die Beziehungen zwischen Ankara und den westlichen Staaten verschlechtert, und das Urteil eines Istanbuler Gerichts vom Montag wurde von einigen der wichtigsten Verbündeten der Türkei im NATO-Verteidigungsbündnis sowie von Menschenrechtsaktivisten rasch verurteilt. Seine Verurteilung hat den Europarat dazu veranlasst, ein seltenes Disziplinarverfahren einzuleiten, das letztlich dazu führen könnte, dass die Mitgliedschaft der Türkei in der wichtigsten Menschenrechtsorganisation des Kontinents ausgesetzt wird.

Zum Thema

– Gastkommentar – Kommentar: Die Türkei ist ein Rechtsstaat

Yücel: „Deutschland kann sich glücklich schätzen, im sicheren europäischen Schoß zu sitzen. Schließlich hat Deutschland keine Konflikte an den Grenzen oder keine relevanten inneren Gefahren wie Terror, die Jahrzehnte anhalten.“

Kommentar: Die Türkei ist ein Rechtsstaat

Ukraine-Krieg
Russland warnt erneut vor Atomkrieg

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Moskau – Russland warnt vor „erheblichen“ Atomkriegsrisiken – Außenminister Sergej Lawrow erklärt im staatlichen Fernsehen, er wolle die Risiken eines Dritten Weltkriegs zwar nicht „künstlich erhöhen“, aber die Gefahr eines solchen sei „real“. Der russische Außenminister rief die Welt auf, die erheblichen Risiken eines Atomkonflikts nicht zu unterschätzen, und die Waffenlieferungen der NATO an die Ukraine bedeuteten „im Wesentlichen“, dass das westliche Bündnis einen Stellvertreterkrieg mit Russland führe. In einem Interview mit dem russischen Staatsfernsehen wurde Außenminister Sergej Lawrow gefragt, wie wichtig es sei, einen Dritten Weltkrieg zu vermeiden, und ob die aktuelle Situation mit der Kubakrise von 1962 vergleichbar sei. „Die Risiken sind jetzt beträchtlich“, sagte Lawrow laut einer Abschrift des Interviews auf der Website des Ministeriums. „Ich würde diese Risiken nicht künstlich erhöhen wollen. Viele würden das gerne tun. Die Gefahr ist ernst, real. Und wir dürfen sie nicht unterschätzen.“ Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba sagte, er betrachte die russische Panikmache als ein Zeichen der Schwäche. Bei einem Besuch in Kiew am Sonntag versprachen US-Außenminister Antony Blinken und Verteidigungsminister Lloyd Austin mehr Militärhilfe für die Ukraine. Das US-Außenministerium genehmigte am Montag im Rahmen einer Dringlichkeitserklärung den möglichen Verkauf von Munition im Wert von 165 Millionen Dollar an die Ukraine. Nach Angaben des Pentagons könnte das Paket Artilleriemunition für Haubitzen, Panzer und Granatwerfer umfassen. Moskaus Botschafter in Washington forderte die Vereinigten Staaten auf, die Lieferungen zu stoppen und warnte davor, dass westliche Waffen den Konflikt anheizen würden. Außenminister Lawrow sagte: „Die NATO führt im Grunde genommen einen Krieg gegen Russland durch einen Stellvertreter und rüstet diesen Stellvertreter auf. Krieg bedeutet Krieg“. Die seit zwei Monaten andauernde russische Invasion in der Ukraine, der größte Angriff auf einen europäischen Staat seit 1945, hat Tausende von Toten und Verletzten gefordert, Städte in Schutt und Asche gelegt und über fünf Millionen Menschen zur Flucht ins Ausland gezwungen. Moskau nennt sein Vorgehen eine „Sonderoperation“ zur Entwaffnung der Ukraine und zum Schutz vor Faschisten. Die Ukraine und der Westen halten dies für einen falschen Vorwand für einen unprovozierten Angriffskrieg von Präsident Wladimir Putin. Die Vereinigten Staaten werden in dieser Woche Gastgeber eines erwarteten Treffens von mehr als 40 Ländern zu Verteidigungsgesprächen über die Ukraine sein, in deren Mittelpunkt die Bewaffnung Kiews stehen wird, so US-Offizielle.

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Der UN-Nothilfekoordinator Martin Griffiths lobte am Montag die „Weisheit“ der Türkei und ihre Rolle bei den Gesprächen und dem Versuch, einen Waffenstillstand zwischen der russischen und der ukrainischen Seite zu erreichen.

UN: „Aber die Türken sind am nächsten dran“

Gesundheit
„Impfen muss ärztliche Aufgabe bleiben“

Berlin – „Impfen kann Leben retten. Deshalb müssen wir alles dafür tun, die Durchimpfungsraten in Deutschland zu erhöhen. Kontraproduktiv aber ist es, das hohe Qualitätsniveau von Impfleistungen in Deutschland zu senken und das Impfrecht neben Ärztinnen und Ärzten auch auf andere Professionen aus dem Gesundheitswesen zu übertragen. Impfen gehört zur ärztlichen Regelversorgung.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt aktuelle Pläne der Ampelkoalition, Grippeschutzimpfungen über die gegenwärtigen Modellprojekte hinaus regelhaft auch durch Apotheker anzubieten. „Aus gutem Grund ist Impfen eine urärztliche Aufgabe. Es geht nicht um den Stich allein. Vielmehr gehören zu den ärztlichen Impfleistungen unter anderem die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung“, so Reinhardt. Mögliche Komplikationen wie akute allergische Reaktionen, Kreislaufprobleme sowie Angstreaktionen müssten beherrscht werden. Auch die Kenntnisse über Impfungen zum Beispiel bei den unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen, beim Einsatz immunsupprimierender Therapien, bei Schwangeren und bei chronisch Erkrankten setzten eine entsprechende ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung voraus. In Tagesseminaren ließen sich diese Kenntnisse sicher nicht vermitteln. Zudem postuliere der Gesetzgeber einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen über das Netz der Apotheken. Dabei verkenne er aber, dass es in Deutschland lediglich etwa 20.000 Apotheken gibt, von denen nur ein Teil in der Lage wäre, die räumlichen Anforderungen zur Durchführung einer Impfung zu erfüllen. Im Vergleich dazu seien mehr als 160.000 Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Versorgungsbereich tätig, rund ein Drittel davon sind Hausärzte. „Es stehen also ausreichend Ärztinnen und Ärzte für Grippeschutzimpfungen zur Verfügung. Zur Erhöhung der Durchimpfungsrate in Deutschland sind keine zusätzlichen Impfangebote notwendig, sondern gut verständliche und auf die verschiedenen Zielgruppen angepasste Informationen über das Impfen, die im Internet, auf sozialen Netzwerken, in Arztpraxen und gerne auch in Apotheken zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Impfung selbst muss aber aus Gründen des Patientenschutzes eine ärztliche Aufgabe bleiben“, so der BÄK-Präsident.

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– TV-Interview – Maischberger: Bill Gates versteht die Verschwörungstheorien nicht

Impfstoffe gegen das Corona-Virus, neue Nukleartechnologien gegen den Klimawandel: In diese Projekte investiert Bill Gates aktuell Milliarden. Den Klimawandel hält der Software-Pionier, Milliardär und Stiftungsgründer dabei für die schlimmere Bedrohung.

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Gastkommentar
Kommentar: Die Türkei ist ein Rechtsstaat

Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel

Ein Land mitten in Europa – Deutschland, in sicherer Entfernung zu Konflikt- und Krisenherden in der Welt, zieht über ein anderes Land – Türkei – in einer von Gewalt und Konflikten geprägten Region eine erschütternde Bilanz über ihre Rechtstaatlichkeit in Zusammenhang mit der Verurteilung des türkischen Kulturmäzen Osman Kavala. Ist das eigentlich zielführend oder nur der vergebliche Versuch, ureigene Interessen in der Region durchzusetzen?

Wie sieht es eigentlich mit der Rechtstaatlichkeit Deutschlands aus?

  • Julian Assange oder Edward Snowden ihr international verbrieftes Asylrecht verwehren und danach von Missbilligung der langjährigen Haft in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis sprechen
  • drei mutmaßliche türkische „Spione“ verhaften und medial begleitet vor das Oberlandesgericht Koblenz zerren
  • Russischen Oligarchen per ministerialer Direktive die Vermögenswerte einfrieren oder festsetzen;
  • Deutsche Journalisten mundtot machen, weil sie über illegale Waffenlieferungen nach Mexiko berichten
  • Murat Kurnaz aus Bremen im US-Gefangenenlager in Guantánamo Folter und Misshandlung mutwillig aussetzen
Sich aber dann über ein Urteil eines türkischen Gerichts über einen Kulturmäzen namens Osman Kavala echauffieren und der Türkei die Rechtsstaatlichkeit absprechen! Gehts noch?

Deutschland kann sich glücklich schätzen, im sicheren europäischen Schoß zu sitzen. Schließlich hat Deutschland keine Konflikte an den Grenzen oder keine relevanten inneren Gefahren wie Terror, die Jahrzehnte anhalten. Und dennoch gibt es in der Gewaltenteilung und in der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands dunkle Flecken, die nicht durchleuchtet werden, sondern nur dem Fortbestand dieser Nation dienen.

Die Türkei hat genauso spitzfindig seine Gesetze und Werte verteidigt, wie Deutschland es gegenwärtig immer noch betreibt; das ist das einzige, was man der türkischen Justiz vorhalten kann. Damit kann das türkische Volk ganz gut leben, denn…

Die Türkische Republik ist zuallererst ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat – so wie Deutschland. So steht es in der türkischen Verfassung. Zuallererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden in der Türkei tun, ist an Recht und Gesetz gebunden und wird schriftlich erfasst und niedergelegt.

Diese staatliche Ordnung fußt auf einer Jahrhunderte alten Kultur, die alles und jeden rechtlichen und gesetzlichen Akt in Wort und Schrift niedergelegt hat, damit diese zurückverfolgt und erklärt werden können. Diese Kultur der staatlichen Ordnung wurde nach der Gründung der Republik umfassenden Reformen unterzogen, aber im Kern ist die osmanische Kultur der Bürokratie erhalten geblieben.

Diese Reformen geben bis heute dem Volkswillen absoluten Vorrang, da nach der Verfassung die Souveränität uneingeschränkt und unbedingt der türkischen Nation zusteht und keine Person oder Institution, welche diese im Namen des Volkes auszuüben zuständig ist, von der in dieser Verfassung bestimmten freiheitlichen Demokratie und der von ihren Erfordernissen bestimmten Rechtsordnung abweicht.

Gewaltenteilung bedeutet nach der türkischen Verfassung, dass diese keine Vorrang gewährende Reihenfolge der Staatsorgane impliziert, stattdessen aus dem Gebrauch bestimmter Zuständigkeiten des Staates und damit in einer begrenzten zivilisierten Arbeitsteilung und Zusammenarbeit besteht und ein Primat nur der Verfassung und den Gesetzen zukommt. Wer also diese Verfassung oder Gesetze auch nur annähernd verletzt oder gefährdet, hat es zuallererst mit dem Volkswillen zu tun, der die Gewalten ermächtigt, das nötige zu tun, um diese Gefahr abzuwehren!

Diese Verfassung wurde im Einklang mit dem türkischen Volk, der türkischen Lebenswirklichkeit und der geopolitischen und geostrategischen Lage ausgerufen. Deshalb nehmen Türken Unkenrufe und drastische Zuschreibungen aus Deutschland oder der „zivilisatorischen Moderne“ nicht wirklich ernst, weil diese Rufe und Zuschreibungen aus einer Lebenswirklichkeit stammen, die mit der in der Türkei oder der Region nichts gemein haben.

Denn, die Türkei sitzt – manche Sofaexperten vergessen das allzu gern – zwischen zwei Kontinenten, die seit Jahrhunderten, ja seit Jahrtausenden Spielball von Mächten war und umkämpft wurde. Seit ihrer Gründung hat die Türkei ihre Souveränität mit dieser Verfassung in dieser schier lebensfeindlichen Region verteidigt und dabei den Volkswillen vorrangig berücksichtigt; nicht die der deutschen Bundesregierung oder deren Marktschreiern und Sofaexperten.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar

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– Meinung – Kommmentar: Was hat Osman Kavala, was Julian Assange nicht hat?

Zwei inzwischen international bekannte Haftinsassen sorgen seit Wochen regelmäßig für Schlagzeilen. Jetzt aber überschlagen sich die Ereignisse um den Kulturmäzen Osman Kavala und Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Kommmentar: Was hat Osman Kavala, was Julian Assange nicht hat?

Sport
Mediziner fordert Kopfschutz für Fußball-Profis

Köln – Angesichts der sich häufenden Kopfverletzungen im Fußball fordert der Kölner Neurowissenschaftler Professor Robert Goldbrunner einen dauerhaften Kopfschutz für Fußball-Profis. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) und Direktor der Klinik für Allgemeine Neurochirurgie am Universitätsklinikum Köln sieht diese Notwendigkeit aufgrund der weiter zunehmenden Athletik des Spiels, wie er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte. „Dadurch kommt es vermehrt zu Kopfverletzungen, wie wir sie aus dem American Football und dem englischen Rugby kennen. Dort tragen die Spieler schon seit langem Helme und Kopfschutz. Im Fußball fehlt das noch weitgehend, ich denke aber, es wird auf uns zukommen“, sagt Goldbrunner, der zu den führenden Neurochirurgen des Landes zählt. Er schlägt Schutzkappen vor, wie sie der ehemalige Welttorhüter Petr Cech oder der deutsche Zweitliga-Profi Klaus Gjasula benutzt haben und benutzen. Am aktuellen Fall von Jonas Hector werde die trotz verstärkter Anstrengungen von Deutschem Fußball-Bund und Deutscher Fußball Liga bestehende Problematik deutlich. Der Kapitän des 1. FC Köln war nach einem Zusammenprall mit dem Bielefelder Alessandro Schöpf am vergangenen Samstag trotz blutender Kopfwunde mit einem Turban ins Spiel zurückgekehrt. Da nach einigen Minuten Schwindelgefühle auftraten, verließ er den Platz dann doch wieder. Offenbar hatte vor Ort keiner erkannt, was der Experte zu Hause am Fernsehapparat erkannte: „Diese Bilder haben mir gereicht, um sagen zu können: Jonas Hector hatte eine Gehirnerschütterung. Und keine ganz kleine“, sagt Goldbrunner, der für ein generelles Verbot des Kopfballspiels im Nachwuchsbereich ist. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 18 bis 20 seien Kopfbälle noch gefährlicher als für ältere Fußballer.

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Gastkommentar
Türkei: Kavala muss lebenslang ins Gefängnis

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel Ein Istanbuler Gericht hat den türkischen Kulturmäzen Osman Kavala wegen des Vorwurfs des versuchten Umsturzes zu lebenslanger Haft verurteilt. War Kavala ein Werkzeug des geopolitischen Spionagewesens und Mächteinteressen? Der türkische Kulturmäzen Osman Kavala ist vom 13. Istanbuler Strafkammergericht nach über vier Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Silivri nahe Istanbul zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die drei Richter erließen das Urteil gegen den 64-Jährigen wegen des Vorwurfs des versuchten Umsturzes der Regierung und Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie ihrer Funktionsweise (Strafgesetz 312) und ohne Möglichkeit auf Bewährung. Die Richter ließen die Anklagepunkte wegen Anstachelung zu Plünderung, Sachbeschädigung und Körperverletzung gegen Osman Kavala fallen. Im Anklagepunkt zu politischer und militärischer Spionage befanden die drei Strafrichter, dass die Anhaltspunkte und Beweise nicht ausreichend seien, um eine Schuld festzustellen. Sieben Mitangeklagte, die gleichzeitig mit dem Kulturmäzen und Milliardär vor Gericht erschienen, wurden ebenfalls wegen Beteiligung an den Gezi-Protesten von 2013 zu 18 Jahren Haft verurteilt. Ayşe Mücella Yapıcı, Şerafettin Can Atalay, Tayfun Kahraman, Ali Hakan Altınay, Yiğit Ali Ekmekçi, Çiğdem Mater Utku und Mine Özerden wurde vorgeworfen, Kavala unterstützt zu haben. In Zusammenhang mit den auf der Flucht befindlichen Mitangeklagten Henri Jack Berkey, Ayşe Pınar Alabora, Can Dündar, Gökçe Yılmaz, Handan Meltem Arıkan, Hanzade Hikmet Germiyanoğlu, Mehmet Ali Alabora, Yiğit Aksakoğlu sowie İnanç Ekmekçi verfügte das Gericht, dass deren Anklageakten vom Hauptverfahren getrennt wird. Schon zu Beginn der Untersuchungshaft von Osman Kavala sickerten erste Details von Ermittlungsergebnissen über mutmaßliche Unterstützung von Organisationen und Vereinen, die u.a. der Terrororganisation PKK im In- wie Ausland zugearbeitet haben sollen. So soll Kavala insbesondere Treffen zwischen den Jahren 2011 und 2016 organisiert haben, die entlang der türkisch-syrischen Grenzgebiete stattfanden und bei der Aktivisten, Vereine und Organisationen beteiligt gewesen seien. Diese hätten einerseits der Terrororganisation PKK sowie ihre syrische Schwesterorganisation YPG Hilfen und Unterstützung zugute kommen lassen, andererseits Informationen an Kavala weitergegeben, die ausländischen Nachrichtendiensten übermittelt worden sein sollen. Insgesamt sollen so über 1,5 Milliarden US-Dollar an Hilfen über Mittelsmänner und Vereinsgeflechte geflossen sein. Neben den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sowie Saudi Arabien soll vor allem die deutsche Beteiligung an Unterstützungs- und Hilfsleistungen über die Stiftung Anadolu Kültür abgewickelt haben. Das ließ offenbar die nachrichtendienstlichen Abteilungen der türkischen Polizei aufhorchen. Nach 2013 wurde der Ton der türkischen Regierung offenbar deshalb gegenüber Abu Dhabi, Riad sowie Berlin aufgrund dieser nachrichtendienstlichen Erkenntnisse merklich schärfer, vor allem in Zusammenhang mit der PKK und deren Schwesterorganisation YPG, die in Nordsyrien inzwischen ein Rückzugsgebiet etabliert hatte. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch jene Aussage interessant, in der der ehemalige Bundesaußenminister Sigmar Gabriel davon sprach, dass „wir die Amerikaner immer davor gewarnt haben, mit der YPG an der Grenze zur Türkei eine PKK-Proxy-Organisation zu züchten“. Wie weit und ob die Bundesregierung hierbei die Schwesterorganisation der Terrororganisation PKK in Syrien, die YPG, politisch unterstützte oder gar Hilfen leistete, ist bislang detailliert nicht bekannt. Man hat aber im hiesigen Raum tatenlos zugesehen, wie PKK-nahe Lobbyisten in Politik und Medien die Hoheit über den damaligen Diskurs in Deutschland gekapert hatten. Der Prozess gegen Osman Kavala und sieben Mitangeklagte begann im Dezember 2020, nach dem das Gericht Osman Kavala und weitere 15 Angeklagte in Zusammenhang mit dem Putschversuch von 2016 im Februar 2020 vom Vorwurf des Umsturzversuchs freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft forderte nun in Zusammenhang mit der Beteiligung an den Gezi-Protesten sowie des Spionagevorwurfs lebenslänglich. Im Januar 2021 hob die für Vergehen gegen die Verfassung zuständige 3. Strafkammer des Landgerichts Istanbul den im Februar 2020 erlassenen Freispruch für Kavala auf. Die Richter entschieden einstimmig, dass der Fall erneut von dem zuständigen Gericht geprüft werden solle. Auch der Freispruch für acht Mitangeklagte wurde aufgehoben.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar

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– Kommentar – Türkei: Die Hintergründe des Putschversuchs vom 15. Juli 2016

Kommentar: Heute werde ich mich mit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 in der Türkei beschäftigen. Ich werde über das Ereignis selbst und auf mögliche Hintergründe des Putschversuchs eingehen.

Türkei: Die Hintergründe des Putschversuchs vom 15. Juli 2016

Ukraine-Krieg
Armin Laschet für Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine

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Bonn – Der CDU-Außenpolitiker Armin Laschet hat sich für die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine ausgesprochen und von der Bundesregierung konkrete Informationen über Rüstungslieferungen gefordert. „Wir brauchen schwere Waffen. Das wäre das, was ich mir in dieser Woche an Klarheit wünschen würde“, sagte Laschet im phoenix-Interview. Es sei anhand der bisherigen Informationen nicht erkennbar, was Deutschland liefere. „Klarheit und Transparenz ist das Beste, was wir jetzt brauchen“, so Laschet. Deutschland habe ja Waffen geliefert und unterstütze die Ukraine. Dennoch habe man in der internationalen Gemeinschaft und in der Europäischen Union den Eindruck, Deutschland sei zu zurückhaltend und helfe nicht. Er frage sich zum Beispiel, warum sei in diesen Tagen noch kein einziges deutsches Regierungsmitglied zu Besuch in Kiew gewesen. Der CDU-Politiker rechtfertigte das Vorhaben seiner Fraktion, in dieser Woche im Bundestag über die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine abstimmen zu lassen. Er sehe darin die Chance, dass das Parlament mit großer Mehrheit seine Unterstützung für die Ukraine deutlich mache. Er würde sich auch einen gemeinschaftlichen Antrag mit den Ampel-Parteien wünschen. Dazu müsse die Regierung einmal formulieren, was sie denn wirklich wolle, dann könne auch die Union die Bundesregierung unterstützen. „Bis zur Stunde ist diese Haltung des Bundeskanzlers nicht so klar, dass wir im Bundestag zu einer klaren Position kommen könnten“, so Laschet.

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In der zentraltürkischen Provinz Konya entsteht zur Zeit Europas größtes Solarkraftwerk.

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1915-Geschehnisse
Erdogan kondoliert Armeniern

Istanbul – Auch in diesem Jahr hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan den Nachfahren der 1915 zu Tode gekommenen Armenier kondoliert. „Türken und Armenier leben seit Jahrhunderten zusammen“, betonte der türkische Staatspräsident in einer Botschaft, die er am Sonntag an das Oberhaupt des armenischen Patriarchats in Istanbul sandte. In seiner Botschaft an die türkisch-armenische Gemeinschaft sagte Erdogan:
„Ich erinnere respektvoll an die osmanischen Armenier, die unter den harten Bedingungen des Ersten Weltkriegs, die den Völkern der Welt großes Leid bereiteten, ihr Leben verloren haben, und spreche ihren Enkeln mein aufrichtiges Beileid aus.“
Er wünsche „allen osmanischen Bürgern, die in dieser schmerzhaften Zeit gestorben sind, Gottes Barmherzigkeit“. Er erinnerte daran, dass die letzten Jahre des Osmanischen Reiches, die mit dem 1. Weltkrieg zusammenfielen, eine „sehr schmerzhafte Zeit“ für Millionen osmanischer Bürger waren, und sagte, es sei eine humanitäre Pflicht, diese gemeinsamen Schmerzen zu verstehen und zu teilen, ohne nach Religion, Ethnie oder Kultur zu unterscheiden, berichtet Anadolu. „Es ist wichtig, dass wir, die wir jahrhundertelang Freud und Leid miteinander geteilt haben, die Wunden der Vergangenheit heilen und die sozialen Bindungen weiter stärken“, sagte der türkische Staatschef.
„Anstatt den Schmerz zu vergrößern, sollten wir die Zukunft gemeinsam aufbauen, indem wir uns von unserer tief verwurzelten Einheit inspirieren lassen, die fast tausend Jahre zurückreicht.“
In Bezug auf die laufenden Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien lobte er die Unterstützung der armenischen Gemeinschaft in der Türkei für diesen Prozess. „Ich erwarte von Ihnen, dass Sie einen starken Beitrag leisten, um diese historische Chance zu nutzen, die sich nach so vielen Jahren im Namen eines dauerhaften Friedens und der Stabilität in unserer Region bietet“, fügte Erdogan hinzu. Er versicherte, dass die Türkei alle Anstrengungen unternehmen werde, damit Armenier, die während der jahrhundertelangen Koexistenz „unauslöschliche Spuren in unserem kulturellen und sozialen Leben hinterlassen haben, ihr Leben in Frieden, Vertrauen und Sicherheit weiterführen können.“ Die türkische Haltung zu den Ereignissen von 1915 Die Türkei vertritt zu den Ereignissen von 1915 den Standpunkt, dass der Tod der Armenier in Ostanatolien erfolgte, als sich einige von ihnen auf die Seite der einmarschierenden Russen stellten und sich gegen die osmanischen Streitkräfte auflehnten. Eine anschließende Umsiedlung von Armeniern führte zu zahlreichen Opfern. Ankara wehrt sich dagegen, diese Vorfälle als „Völkermord“ zu bezeichnen und beschreibt sie als eine Tragödie, bei der beide Seiten Verluste erlitten. Das Land hat wiederholt die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission aus türkischen und armenischen Historikern sowie internationalen Experten vorgeschlagen, die sich mit diesem Thema befassen soll. Türkisch-armenischer Normalisierungsprozess Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion war die Türkei eines der ersten Länder, das am 21. September 1991 die Unabhängigkeit Armeniens anerkannte. Am 10. Oktober 2009 unterzeichneten die Türkei und Armenien ein Friedensabkommen, das als Züricher Protokoll bekannt ist und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Öffnung der Grenze vorsieht, doch scheiterte die Ratifizierung des Abkommens in den jeweiligen nationalen Parlamenten. Die beiden Länder haben Ende vergangenen Jahres Sonderbeauftragte ernannt, Serdar Kilic und Ruben Rubinyan, die sich erstmals am 14. Januar in Moskau trafen. Ihr zweites Treffen fand am 24. Februar in Wien statt, bei dem beide Seiten „ihre Zustimmung zur Fortsetzung des Prozesses ohne Vorbedingungen bekräftigten“.

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