Ein Gastbeitrag von Çağıl Çayır
Menschenrechte erscheinen heute häufig als selbstverständliche Grundlage einer modernen Gesellschaft. Jeder Mensch besitzt Würde, unabhängig von Herkunft, Religion, Sprache, gesellschaftlichem Rang oder politischer Zugehörigkeit. Doch philosophisch stellt sich eine grundlegende Frage: Warum besitzt der Mensch überhaupt eine unantastbare Würde?
Eine Antwort darauf reicht weit hinter die modernen Menschenrechtserklärungen zurück. Die Idee der Menschenwürde entstand nicht erst mit der Aufklärung. Ihre Wurzeln liegen in antiken Vorstellungen des Naturrechts, in der Vorstellung des Menschen als Geschöpf Gottes und später in theologischen und philosophischen Debatten über die Einheit des Menschengeschlechts.
Der Mensch als Geschöpf
Eine der stärksten Begründungen universaler Menschenwürde liegt in der Vorstellung, dass der Mensch seinen Wert nicht selbst erwerben muss. Wenn Gott als Schöpfer aller Menschen gedacht wird, kann menschliche Würde nicht von Staat, Herkunft, Besitz oder gesellschaftlicher Anerkennung verliehen werden. Der Mensch besitzt Würde, weil er Mensch ist.
Darin liegt eine philosophisch weitreichende Konsequenz. Politische Herrschaft kann die Rechte eines Menschen verletzen, aber sie kann ihn nicht erst zum Menschen machen. Sein grundlegender Wert liegt damit vor der staatlichen Ordnung und entzieht sich im Prinzip ihrer Verfügungsgewalt. Gerade diese Vorstellung begrenzt politische Macht.
Naturrecht und universale Menschheit
Aus dieser Grundlage entwickelte sich über Jahrhunderte das Naturrechtsdenken. Bestimmte Rechte und Pflichten sollten nicht deshalb gelten, weil ein Herrscher sie angeordnet hatte, sondern weil sie aus der Natur des Menschen und einer übergeordneten Ordnung hervorgingen.
Von besonderer Bedeutung wurde im 16. Jahrhundert die Schule von Salamanca. In der Auseinandersetzung mit der spanischen Expansion nach Amerika stellten Denker wie Francisco de Vitoria grundlegende Fragen: Haben fremde Völker eigene Rechte? Dürfen sie allein deshalb unterworfen werden, weil sie keine Christen sind? Verliert ein Mensch seine natürlichen Rechte durch einen anderen Glauben?
Damit wurde eine Frage formuliert, die für die spätere Menschenrechtsgeschichte entscheidend werden sollte: Gelten grundlegende Rechte nur für die eigene Gemeinschaft oder für den Menschen als Menschen?
Francis Bacon: Liebe, Nachbarschaft und gemeinsame Abstammung
Auch bei Francis Bacon (1561–1626) begegnet uns zu Beginn des 17. Jahrhunderts ein bemerkenswerter Gedankengang. In seinem Dialog An Advertisement Touching an Holy War untersucht Bacon die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Krieg überhaupt als gerecht oder „heilig“ bezeichnet werden könnte.
Dabei führt er drei Gesetze an, deren Bedeutung weit über die unmittelbare Kriegsfrage hinausweist: die „lex charitatis“, das Gesetz der Liebe; die „lex proximi“, das Gesetz des Nächsten beziehungsweise der Nachbarschaft; und die „lex filiorum Adae de massâ unâ“, das Gesetz der Kinder Adams aus einer einzigen Masse.
Gerade die letzte Formulierung besitzt eine bemerkenswerte universalistische Kraft. Die Menschen erscheinen zunächst nicht als Engländer oder Türken, Christen oder Muslime, Freunde oder Feinde, sondern als Kinder Adams aus einer einzigen Masse. Vor allen politischen, religiösen und kulturellen Unterscheidungen steht damit ihre gemeinsame Menschlichkeit.
Die drei Gesetze lassen sich als aufeinander bezogene Ebenen lesen: Die Liebe verpflichtet den Menschen gegenüber dem anderen; die Nachbarschaft erweitert seine Verantwortung über das eigene Selbst hinaus; die gemeinsame Abstammung führt schließlich alle Menschen auf einen gemeinsamen Ursprung zurück. Bacon formuliert damit noch keine moderne Menschenrechtstheorie. Dennoch berührt seine Argumentation eine ihrer späteren Grundfragen: Welche Verpflichtungen bestehen gegenüber einem Menschen allein aufgrund der Tatsache, dass er Mensch ist?
Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion eines „heiligen Krieges“ erhält diese Frage besondere Schärfe. Die Bezeichnung des anderen als Fremden oder Feind hebt seine Zugehörigkeit zur gemeinsamen Menschheit nicht auf.
Von der Naturordnung zum modernen Menschenrecht
Die Aufklärung entwickelte solche Gedanken in neuen philosophischen Formen weiter. Menschenrechte wurden zunehmend aus Vernunft, Freiheit, Gleichheit und menschlicher Autonomie begründet. Die amerikanischen und französischen Menschenrechtserklärungen des 18. Jahrhunderts machten aus philosophischen Forderungen politische Programme.
Dabei verschwand die ältere religiöse Grundlage keineswegs vollständig. Religiöse und säkulare Begründungen der Menschenwürde bestanden zunehmend nebeneinander. Das zeigt sich auch im deutschen Grundgesetz. Bereits seine Präambel spricht vom Bewusstsein der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Artikel 1 stellt anschließend fest:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das Grundgesetz schreibt damit keine bestimmte Religion vor. Dennoch steht seine Ordnung historisch nicht in einem weltanschaulich leeren Raum. Nach den Verbrechen des Nationalsozialismus sollte der Wert des Menschen gerade der freien Verfügung staatlicher Macht entzogen werden.
Warum Menschenwürde mehr als Mehrheitsentscheidung sein muss
Hier liegt das philosophische Problem jeder rein politischen Begründung der Menschenwürde. Wenn Würde ausschließlich durch gesellschaftlichen Konsens verliehen würde, könnte ein anderer gesellschaftlicher Konsens sie theoretisch wieder entziehen.
Der Anspruch der Menschenwürde ist jedoch gerade stärker: Ein Mensch besitzt sie auch dann, wenn eine Mehrheit sie ihm abspricht. Religiöse Naturrechtslehren begründen dies durch Gott und die Schöpfungsordnung. Kant begründet die besondere Stellung des Menschen auf andere Weise, insbesondere durch Vernunft und die Forderung, den Menschen niemals bloß als Mittel, sondern immer zugleich als Zweck zu behandeln.
Moderne Menschenrechtsphilosophien haben weitere Begründungsmodelle entwickelt. Sie unterscheiden sich erheblich. Gemeinsam ist ihnen jedoch der Versuch, die Würde des Menschen jenseits bloßer Willkür und Macht zu verankern.
Menschenrechte müssen universal sein
Der eigentliche Prüfstein eines Menschenrechts liegt deshalb nicht allein darin, wie eine Gesellschaft mit ihren eigenen Angehörigen umgeht. Entscheidend ist auch ihr Umgang mit dem Fremden, dem Andersgläubigen und demjenigen, der außerhalb der Mehrheit steht.
Eine Menschenwürde, die nur dem eigenen Volk, der eigenen Religion oder der eigenen gesellschaftlichen Gruppe zukommt, wäre keine universale Menschenwürde. Hier erhält Bacons Gedanke von den „Kindern Adams aus einer einzigen Masse“ seine besondere Bedeutung. Noch bevor der moderne Begriff universaler Menschenrechte seine heutige Gestalt annahm, wird eine anthropologische Grundlage ausgesprochen, die jede dauerhafte Trennung der Menschheit in grundsätzlich höher- und minderwertige Gruppen infrage stellt.
Die Geschichte zeigt allerdings eine erhebliche Spannung zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Gerade das christliche Europa, in dem wichtige naturrechtliche Grundlagen universaler Menschenrechte entstanden, war zugleich von Religionskriegen, Judenverfolgungen, konfessioneller Unterdrückung, Zwangskonversionen und Vertreibungen geprägt. Philosophische Universalität bedeutete keineswegs automatisch gesellschaftliche Toleranz.
Ein notwendiger Blick über Europa hinaus
Deshalb darf auch die Geschichte der Menschenrechte nicht als geradlinige europäische Erfolgsgeschichte erzählt werden. Ein bemerkenswerter Vergleich ergibt sich mit dem Osmanischen Reich.
Während im christlichen Europa grundlegende Gedanken des Naturrechts und der Menschenwürde formuliert wurden, war die praktische Toleranz gegenüber unterschiedlichen Religionsgemeinschaften im Osmanischen Reich zeitweise stärker ausgeprägt als in zahlreichen europäischen Staaten.
Während Juden und Muslime etwa auf der Iberischen Halbinsel Vertreibung und Konversionsdruck erfuhren, fanden viele sephardische Juden Aufnahme im Osmanischen Reich; orthodoxe, armenische und jüdische Gemeinschaften konnten dort über lange Zeiträume fortbestehen.
Gerade hier treffen philosophische Idee und historische Erfahrung aufeinander. Was Salamanca im Naturrecht diskutierte und Bacon mit der Liebe, der Nachbarschaft und den Kindern Adams aus einer einzigen Masse auf eine universale menschliche Grundlage bezog, musste sich in der Wirklichkeit daran messen lassen, ob der Andersgläubige tatsächlich als Mensch und Nachbar bestehen durfte.
Die Geschichte der Menschenrechte gehört deshalb keiner einzelnen Nation, Religion oder Zivilisation. Sie ist die Geschichte einer immer wieder neu gestellten Frage: Was schuldet der Mensch dem Menschen?
Die vielleicht einfachste Antwort liegt bereits in ihrem Ausgangspunkt: Der andere besitzt seine Würde nicht erst dann, wenn er uns gleicht. Er besitzt sie, weil er mit uns Mensch ist.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.
Zum Autor
Çağıl Çayır hat sich als Kölner Geschichtsstudent auf historisch-vergleichende Kulturwissenschaft und Wissenschaftsgeschichte spezialisiert und studiert aktuell Philosophie im Master an der Universität Wuppertal. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf Wissenschaftstheorie und Seinsphilosophie. Seine Arbeiten erscheinen international in renommierten Fach- und Populärmedien.Er engagiert sich wissenschaftlich wie gesellschaftlich für eine intellektuelle Völkerverständigung. Außerdem ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Türkischen Gesellschaft Bonn sowie Gründer der Kultur-Akademie Çayır und der Çayır Kultur Akademisi auf YouTube.Seine größte Weisheit lautet: „Liebe ist die Lektion der Geschichte.“
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