Von Thomas Bernhard
Der türkische Ministerpräsident Binali Yıldırım hat bei seinem Besuch in Deutschland dieser Woche auch eine Deutschlandreise des türkischen Präsidenten Erdoğan angekündigt. „Wenn die Regierung [in Deutschland, Red.] „gebildet ist, wird es natürlich auf höchster Ebene Besuche geben“, sagte Yıldırım der Nachrichtenagentur dpa.
„Präsident Erdogan wird (nach Deutschland) kommen und Frau Merkel, die Bundeskanzlerin, wird in die Türkei kommen. Auch die Außenminister werden sich noch häufiger treffen“, so Yıldırım.
Yıldırım sagte gegenüber dpa zudem, dass er auch wieder Auftritte Erdogans und anderer türkischer Politiker vor Landsleuten in Deutschland für wünschenswert halte. „Das würden wir uns immer wünschen. Diese Treffen mit den Menschen aus der Türkei sind keine Anlässe, die Deutschland stören sollten“, sagte der türkische Ministerpräsident in dem Interview.
Im vergangenen Jahr hatte es vor dem türkischen Verfassungsreferendum zwischen Ankara und Berlin massiven Ärger um Auftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben. Allerdings wurde seinerzeit beispielsweise gegen türkische Regietungsmitglieder ein nicht mit der deutschen Verfassung vereinbarliches Auftrittsverbot vor den Türkinnen und Türken ausgesprochen, denn die Auftritte von das Referendum ablehnenden türkischen Politiker waren gestattet worden und der Vorsitzende einer damaligen österreichischen Regierungspartei konnte vor der dortigen Wahl, auf Einladung der deutschen SPD, sehr Wohl in Deutschland auftreten.
Dieser Umstand des deutschen Verfassungsbruchs wurde dann jedoch auch der deutschen Regierung bewusst und im Juni 2017 wies das Aussenministerium in Berlin alle im Land vorhandenen Auslandsvertretungen darauf hin, dass künftig Auftritte ausländischer Politiker in Deutschland drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern grundsätzlich untersagt sind.
Na ja, bliebe dann die Frage, wie man von deutscher Seite dann den Begriff „ausländische Politiker“ auslegen wird. Einen Besuch des türkischen Präsidenten Erdoğan und ein sein Auftreten vor den eigenen Landsleuten in Deutschland werden derartige Regelungen derzeit nunmehr juristisch und entsprechend der deutschen Verfassung nicht verhindern können. Schließlich finden die nächsten türkischen Wahlen, nämlich die des Staatspräsidenten und der Parlamentsmitglieder erst 2019 (voraussichtlich am 3. November) statt. Und wie war das doch? Erst ab drei Monate vorher…
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