Start Politik Deutschland Corona-Krise Holetschek will bei Kontrolle der Testzentren Zoll und Finanzämter mit einbinden

Corona-Krise
Holetschek will bei Kontrolle der Testzentren Zoll und Finanzämter mit einbinden

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert im ARD-Mittagsmagazin, es müsse in Zukunft geprüft werden, "wie viele Tests wurden geliefert und wie viele wurden gemeldet.

(Symbolfoto: pixabay)
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Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert im ARD-Mittagsmagazin, es müsse in Zukunft geprüft werden, „wie viele Tests wurden geliefert und wie viele wurden gemeldet. Wir müssen den Zoll, die Finanzämter einbinden. Und vor Ort müssen die Gesundheitsämter natürlich die Qualität der Testzentren anschauen. Fakt ist: Missbrauch muss abgestellt werden“.

Holetschek befürwortet konsequentes Handeln und fordert den Missbrauch mit überhöhten Abrechnungen in Corona-Testzentren abzustellen: „Dort, wo Missbrauchsfälle auftreten, müssen wir jetzt konsequent einschalten. Es geht nicht, dass mit der Pandemie unrechtmäßig Geld verdient wird“, so CSU-Politiker.

Gleichzeitig warnt der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz vor „zu viel Kontrollen, zu viel Bürokratie“. Das System sei schon richtig, müsse aber „ausgearbeitet werden ohne, dass wir es zerstören. Ohne, dass wir jetzt genau das Gegenteil machen: überbordende Bürokratie draufzusetzen. Das müssen wir austarieren.“

Kommunen können laut Städtetag Kontrollen der Testzentren nicht leisten

Der Deutsche Städtetag hält eine umfassende Kontrolle von Corona-Testzentren durch die Kommunen für nicht praktikabel. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der „Saarbrücker Zeitung“, dafür brauche man auch Personal. „Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind.“

Zugleich betonte Dedy, angesichts der Betrugsfälle bei den Abrechnungen von Corona-Tests müsse die Testverordnung des Gesundheitsministeriums nun zügig geändert werden. „Dann wird man sehen, was das für den Umfang der Kontrollen bedeutet.“ Sinnvoll sei es, wenn Test-Anbieter künftig im Abrechnungsverfahren offenlegen müssten, wen sie getestet hätten. „Auch wenn Datenschützer jetzt sagen sollten, das könnte problematisch sein – wir müssen dafür sorgen, dass das Abrechnungsverfahren wasserdicht wird, um Betrug einen Riegel vorzuschieben“, so Dedy.