Mittelmeer-Krise
Griechenland begeht mit Remilitarisierung der ägäischen Inseln seit Jahrzehnten Rechtsbruch

Griechenland begeht mit der Remilitarisierung der ostägäischen Inseln seit Jahrzehnten Rechtsbruch, weil die Verträge von Lausanne und Paris eine Demilitarisierung dieser Inseln vorsehen.

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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge

Griechenland begeht mit der Remilitarisierung der ostägäischen Inseln seit Jahrzehnten Rechtsbruch, weil die Verträge von Lausanne und Paris eine Demilitarisierung dieser Inseln vorsehen.

Eine Ausweitung der Territorialgewässer von derzeit 6 auf 12 Seemeilen durch Griechenland, würde die Ägäis zu einem rein griechischen Gewässer machen, was zum Nachteil der Türkei und der internationalen Schifffahrt wäre.

Athen begeht mit der Remilitarisierung der ostägäischen Inseln Rechtsbruch

In den Medien waren heute Meldungen zu lesen, wonach Griechenland auf der Insel Kastellorizo (Meis) Militäreinheiten und Gerätschaften stationiert hat. Griechenland hatte die 12 Inseln (Dodekannes), zu der auch die 10 km2 große Insel Kastellorizo gehört und 2 Kilometer vor der türkischen Küste liegt, im Vertrag von Paris unter Bedingungen erhalten.

Nach Artikel 14 Absatz 2 des Pariser Vertrags muss die Insel Kastellorizo und weitere Inseln vollständig demilitarisiert werden („These islands shall be and shall remain demilitarised“). Die betreffenden Inseln sind namentlich im Artikel 14 Absatz 1 geregelt. Mit der Stationierung von Militäreinheiten und Gerätschaften begeht Griechenland ganz klar Rechtsbruch.

Das Beispiel Kastellorizo ist kein Einzelfall, weil Athen seit Jahrzehnten sich weder an den Vertrag von Paris (1947) noch an den Lausanner Vertrag (1923) hält und die nördlichen ostägäischen Inseln und die 12 Inseln in der südlichen Ägäis remilitarisiert hat.

Eine Ausweitung der Territorialgewässer wäre zum Nachteil der Türkei und der internationalen Schifffahrt

Bei den Territorialgewässern wurde im Vertrag von Lausanne eine Seegrenze von 3 Seemeilen festgelegt. Am 17. September 1936 weitete Griechenland seine Gewässer einseitig auf 6 Seemeilen aus. Damit erhöhte Athen seinen Anteil der Territorialgewässer in der Ägäis von 21,8 auf 43,6 Prozent.

Wer einmal die griechischen Inseln in der Ägäis besucht und auch die türkische Küste bereist hat, wird die geografische Nähe nicht bestreiten können. Würde Griechenland seine Hoheitsgewässer, gemäß dem Fall, auf 12 Seemeilen ausdehnen, würde sich der griechische Anteil seiner Gewässer von 43,6 auf 71,5 Prozent erhöhen und der Anteil der internationalen Gewässer in der Ägäis von 48,8 auf 19,7 Prozent sinken.

Türkische Schiffe müssten in der Ägäis zur Durchfahrt in türkische Häfen bei den griechischen Behörden um Erlaubnis bitten. Die 12 Seemeilen würde das ägäische Meer zu einem griechischen Binnenmeer umwandeln und das akzeptiert die Türkei nicht und hat dies als casus belli, also Kriegsgrund deklariert. Griechenland begeht mit der Remilitarisierung der ostägäischen Inseln seit Jahrzehnten Rechtsbruch, weil die Verträge von Lausanne und Paris eine Demilitarisierung dieser Inseln vorsehen.

Eine Ausweitung der Territorialgewässer von derzeit 6 auf 12 Seemeilen durch Griechenland, würde die Ägäis zu einem rein griechischen Gewässer machen, was zum Nachteil der Türkei und der internationalen Schifffahrt wäre.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar


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