„Berateraffäre“
Kommentar: Regierung wird Ermittlungen gegen von der Leyen nicht zulassen

In den letzten Wochen und Monaten gab es immer wieder Meldungen zur sogenannten „Berateraffäre“ von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Bundesverteidigungsministerium. Es geht dabei um die Beschäftigung von Unternehmensberatern, die im Verteidigungsministerium gearbeitet haben sollen. Ein Kommentar.

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Ein Gastkommentar von Kemal Bölge – kboelge@web.de

In den letzten Wochen und Monaten gab es immer wieder Meldungen zur sogenannten „Berateraffäre“ von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Bundesverteidigungsministerium.

Es geht dabei um die Beschäftigung von Unternehmensberatern, die im Verteidigungsministerium gearbeitet haben sollen. Die „Berateraffäre“ hatte sich dann weiter ausgeweitet, weil Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums wichtige Akten gelöscht haben sollen. Gegen zwei Mitarbeiter im Ministerium werde wegen „Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen“ im Zusammenhang mit zwei zentralen IT-Projekten der Bundeswehr ermittelt.

Vor kurzem gab es Meldungen über die Löschung von Daten aus dem Dienst-Smartphone von Ex-Verteidigungsministerin von der Leyen, die als wichtiges Beweismittel eingestuft wurden.

Die Ex-Ministerin sollte eigentlich vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen, aber um gegen mögliche Vorteilsnahme, Korruption oder Vetternwirtschaft zu ermitteln, sollte ein Gericht in dieser Sache ermitteln und kein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.

Als Bürger fragt man sich zu Recht, warum die deutsche Justiz nicht gegen die jetzige EU-Kommissionspräsidentin ermittelt, zumal die Anschuldigungen nicht von der Hand zu weisen sind. Der Grund, warum gegen Frau von der Leyen nicht ermittelt wird, liegt an § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Dieses Gesetz besagt, dass Staatsanwälte ihren Vorgesetzten gegenüber, also der Bundesjustizminister oder die Justizminister der Länder, Weisungsgebunden sind.

Die Staatsanwälte dürfen nur ermitteln, wenn die Vorgesetzten der Staatsanwälte, die Justizminister, das ausdrücklich erlauben. Um eines klarzustellen: Es geht hier nicht um Fälle von Mord, Totschlag oder anderen schweren Straftaten. In diesem Fall dürfen Staatsanwälte natürlich ermitteln und tun das auch.

Richter sind davon ausgenommen und müssen sich vor einem Minister nicht verantworten. Die Richter in Deutschland sind in ihren Entscheidungen unabhängig, aber das gilt nicht für Staatsanwälte.

Was will ich damit sagen? Deutschland wird von einer Koalition aus CDU/CSU und SPD regiert und die Mitglieder der Regierung werden es nicht zulassen, dass gegen die ehemalige Verteidigungsministerin gerichtlich ermittelt wird. Das steht natürlich in keinem Gesetz und es gibt dazu auch keine offizielle Weisung. Das wird es auch nicht geben. Es gibt viele Beispiele für die Behinderung der Justiz durch die Politik bzw. die jeweiligen Bundes- und Länderregierungen. Es gab einmal die Barschel-Affäre in Schleswig-Holstein.

Nach Bekanntwerden des Skandals trat der damalige Ministerpräsident Dr. Uwe Barschel zurück und wurde neun Tage später Tod in der Badewanne eines Genfer Hotels aufgefunden. Die Umstände seines Todes sind bis heute nicht vollständig aufgeklärt, aber die ermittelnden Staatsanwälte wurden in ihrer Arbeit eingeschränkt oder durften in dem Fall nicht mehr ermitteln, weil die Regierenden an keiner ernsthaften Aufklärung interessiert waren. Ein weiteres Beispiel für die politische Einflussnahme in die Arbeit der Justiz sind die rassistisch motivierten NSU-Morde an acht Türken, einem Griechen und einer Polizistin.

Abgesehen davon, dass die Ermittlungsbehörden jahrelang in die falsche Richtung ermittelt haben, sprich von organisierter Kriminalität ausgingen, war die Entdeckung der Terroristen des NSU eher dem Zufall geschuldet. Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Länderebene sollten zur Aufklärung des NSU-Terrors beitragen, aber es gab danach mehr Fragen als Antworten.

Auch der jahrelange Gerichtsprozess in München brachte letztendlich keine neuen Erkenntnisse, da einige Verfassungsschutzämter ihre Erkenntnisse entweder rechtswidrig dem Reißwolf übergaben oder aber sich weigerten Auskunft über Informanten und den Rechtsterrorismus preiszugeben. Ich könnte noch einige Beispiele für die politische Einflussnahme in die Justiz benennen, aber es geht mir darum, aufzuzeigen, dass Parteien und Regierungsverantwortliche das Gerichtsverfassungsgesetz § 146 für ihre eigenen Zwecke nutzen können.


Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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