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Kampf dem Terror
Kommentar: Unterstützt die Türkei den IS?

Finanziert oder unterstützt die Türkei "Dschihadisten", gar die IS in Syrien? Diese Frage wird ständig aufgeworfen und nicht hinterfragt übernommen. Stichhaltige Beweise gab es hierzu bislang nicht. Im Gegenteil: die Recherche-Plattform "Correctiv" stellte selbst bei einem Faktencheck fest, dass z.B. für die Vorwürfe des "Compact-Magazin", die deutsche Bundesregierung finanziere in Syrien "islamistische" Gruppen, es keine Anhaltspunkte gebe.

Türkische Streitkräfte in Syrien während der Militäroperation "Friedensquelle" 2019.(Archivfoto: TRT)
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Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel

Finanziert oder unterstützt die Türkei „Dschihadisten“, gar die IS in Syrien? Diese Frage wird ständig aufgeworfen und nicht hinterfragt übernommen, um die türkische Regierung ins Zwielicht zu bringen. Stichhaltige Beweise gab es hierzu bislang nicht.

Im Gegenteil: die Recherche-Plattform „Correctiv“ stellte selbst bei einem Faktencheck fest, dass z.B. für die Vorwürfe des „Compact-Magazin“, die deutsche Bundesregierung finanziere in Syrien „islamistische“ Gruppen, es keine Anhaltspunkte gebe.

Der ehemalige türkische Chefredakteur Can Dündar hatte in einer Kolumne der türkischen Tageszeitung Cumhuriyet zusammen mit Erdem Gül im Jahre 2015 der türkischen Regierung vorgeworfen, den Islamischen Staat, genannt IS, mit Waffen zu unterstützen. Sie wurden bekanntlich angeklagt, Dündar wurde 2016 in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten wegen der Verbreitung von Staatsgeheimnissen verurteilt.

Die Tatsache, dass es sich um einen MIT-Konvoi für Syrien handelte, wurde staatlicherseits bislang zwar nicht bestritten, aber dafür revidierte Can Dündar später seine früheren Aussagen, der türkische Staat unterstütze den IS mit Waffenlieferungen. Während einer Sitzung im Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments im Jahre 2017 sowie in einer TV-Sendung des ZDF „Lanz“, berichtigte Can Dündar am 26. Juni 2018 in diesem Zusammenhang die Fragestellung des ehemaligen Nationaltorwarts Toni Schumacher: „Zunächst mal darf ich sie korrigieren, wir konnten nicht belegen, dass Waffen an den IS gesendet worden sind.“

Zuerst einmal muss man sich vom inzwischen inflationär oft ineinander übergreifenden Begriffen wie „Dschihadisten“, „Islamisten“ oder „IS“ loslösen, denn angesichts der starken Fragmentierung der syrischen Opposition und den Wirren des syrischen Bürgerkriegs, ist allein schon die häufige undifferenzierte Verwendung dieser Begriffe irreführend. Es gibt bzw. gab im syrischen Bürgerkrieg drei maßgebende Konfliktparteien: das Regime von Baschar al-Assad, die Opposition sowie den Islamischen Staat. Der IS wurde bislang vom Regime wie auch der Opposition bekämpft.

Von Beginn des syrischen Bürgerkrieges an unterstützten nicht nur die USA und die Türkei gemäßigte wie moderate Oppositionsrebellen in Syrien, sondern auch die Bundesregierung sowie zahlreiche andere europäische Regierungen. Die deutsche Regierung unter der Kanzlerin Merkel gab im syrischen Bürgerkrieg ebenfalls Millionen Euro an syrische oppositionelle Rebellen aus, wie die Türkei die syrischen Rebellen-Verbündeten im Kampf gegen Assad und die IS, im späteren Verlauf auch gegen die kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG unterstützte.

Was ist aber die Opposition in Syrien?

Unter der syrischen Opposition versteht man die „Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte“, kurz ETILAF. Die Bundesregierung erkennt die ETILAF, wie die Türkei und andere Nationen, als einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes an. Das Auswärtige Amt unterstützt seit 2016 ein Koordinationsbüro der sog. syrischen Opposition in der Berliner Chausseestraße, das nach Angaben der Bundesregierung zur Infrastruktur der ETILAF gehört, finanziell und logistisch.

Nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung ist das syrische Oppositionsbündnis im Syrischen Bürgerkrieg, das am 11. November 2012 gegründet wurde, eine zentrale Kraft innerhalb der syrischen Opposition (Bundestagsdrucksache 19/1471).

Die Nationale Koalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) umfasst eine Generalversammlung, die alle sechs Monate das politische Komitee, den Präsidenten und die drei Vizepräsidenten wählt. Zentrale Verwaltungsaufgaben werden durch den Generalsekretär wahrgenommen. Die gegenwärtig 91 Mitglieder der Generalversammlung werden von den sie entsendenden Gremien durch Wahl oder Benennung bestimmt.

Zu den Organen der ETILAF (arabisch für Koalition) gehören unter anderem die Syrische Übergangsregierung („Syrian Interim Government“, SIG), die Verwaltungseinheit „Assistance Coordination Unit“ (ACU) sowie das Büro für Pilgerfragen Muwatina, der Syrische Nationale Demokratische Block, Gemeinsam für ein Freies und Demokratisches Syrien, Demokratische Partei der Arabischen Sozialistischen Union, der Zusammenschluss Syrischer Lokalverwaltungsräte, der Syrische Nationalrat, die Assyrische Komponente und die Turkmenische Komponente der Nationalen Koalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte, der Kurdische Nationalrat, das Syrische Geschäftsforum, die Vereinigung Islamisch Syrischer Gelehrter sowie der Nationale Freie Zusammenschluss Syrischer Öffentlich Beschäftigter.

Man muss hier festhalten, dass die Bundesregierung keine Gruppierungen innerhalb oder im Umfeld der ETILAF von den benannten Institutionen als Terrororganisation einstuft. Auf völkerrechtlicher Grundlage hat die Bundesregierung ihre Entscheidung dahingehend getroffen, dass die Nationale Koalition als legitime Vertretung des syrischen Volkes zunächst einmal beibehalten wird. Völkerrechtlich erkenne die Bundesregierung nur Staaten, nicht aber Regierungen, ausdrücklich an.

Was vereint die ETILAF unter ihrem Bündnis?

Der Politischer Block

  • Demokratische Partei der Arabischen Sozialistischen Union
  • Bewegung für ein freies und demokratisches Syrien
  • Nationaldemokratischer Block
  • Nationale Allianz

Die Freie Syrische Armee

  • Faruq-Brigade
  • Südliche Front
  • 13te Division
  • Brigade Ritter der Gerechtigkeit
  • Syrien Revolutionäre Front
  • Dscharabulus-Brigade
  • al-Qassas Armee
  • Alwiya Fadschr al-Ḥurriyya
  • Liwa Thuwwar al-Raqqa
  • Armee der Revolutionäre
  • Hamza-Brigade
Der Syrischer Nationalrat

Die Nationalen Bündnisse

  • Assyrische Demokratische Organisation
  • Turkmenische demokratische syrische Bewegung
  • Nationale syrisch-turkmenische Partei
  • Das Syrian Business Forum

Warum ist die PYD, bzw. Ihr bewaffneter Arm YPG, nicht im Bündnis?

Die ETILAF hat für einen Dialog mit der kurdischen PYD/YPG folgende Vorbedingungen gesetzt:

Die Partiya Yekîtiya Demokrat (PYD) müsse ihre Bindungen zur Partiya Karkerên Kurdistanê (PKK) auflösen; alle nicht-syrischen Vertreter aus ihren Reihen ausschließen; sich als eine gesamtsyrische Partei verstehen und sich klar zu den Zielen der Opposition, insbesondere gegen das Assad-Regime, bekennen.

Gegenwärtig hält die ETILAF weiterhin keine dieser Voraussetzungen für erfüllt, zumal die grundlegende Haltung zum syrischen Regime bislang ambivalent erschien.

Seit wann wird die Opposition vom Westen und der Türkei unterstützt?

Volker Beck fragte im Dezember 2011 als Abgeordneter der Grünen, also zu Beginn des syrischen Konflikts, die Bundesregierung, wer die syrischen Rebellengruppen auf welche Weise mit Waffen beliefere. Die Bundesregierung antwortete (Drucksache 17/8206), sie verfüge zu diesem Thema über keine belastbaren eigenen Erkenntnisse.

Die Europäische Union habe am 9. Mai 2011 aufgrund der anhaltenden groben Menschenrechtsverletzungen ein umfassendes Embargo von Rüstungsgütern, Waffen und zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung gegen die Republik Syrien beschlossen, so die Bundesregierung weiter.

Auch die Türkei habe den Verkauf und den Transport von Militärgütern nach Syrien gestoppt. Die Russische Föderation habe die im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen anhängige Forderungen nach einem Waffenembargo abgelehnt, heißt es in der Antwort auf die Fragen von Volker Beck.
Das bedeutet, zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine nennenswerten politischen Interessen der Europäischen Union, Deutschlands oder der Türkei, sich in Syrien in irgendeiner Weise zu betätigen.

Doch im Jahre 2013 war die Situation bereits eine andere, wie es auch in manchen Antworten der Bundesregierung hervorgeht. Kathrin Vogler von Die Linke fragte im Juni 2013 in einer Anfrage (Drucksache 17/13991) an die Bundesregierung, wie sie sicherstellen wolle, dass Frankreich, Großbritannien oder ein anderes EU-Mitgliedsland keine Waffen oder andere Rüstungsgüter aus deutscher Produktion, deutscher Lizenzproduktion und/oder Waffen mit deutschen Komponenten an syrische Rebellen liefere. Das bedeutet, Länder der Europäischen Union lieferten zu diesem Zeitpunkt bereits Waffen an die syrische Opposition, was auch in weiteren Antworten der Bundesregierung zu späterem Zeitpunkt hervorgeht.

Für die Die Linke fragte im September 2014 u.a. Ulla Jelpke die Bundesregierung, ob von früheren Waffenlieferungen „an so genannte gemäßigte Rebellen“ in Syrien, einschließlich der „Freien Syrischen Armee“, erneut direkt oder indirekt – durch Weitergabe oder Weiterverkauf, Verlust im Gefecht oder dem Überlaufen von scheinbar gemäßigten Oppositionsgruppen zum IS – in die Hände des IS geraten seien. Die Bundesregierung antwortete (Drucksache 18/2568), dass aus eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung dies nicht verifiziert werden könne. Es sei nicht auszuschließen, dass den Kämpfern des IS bei ihren Gewinnen im Irak und in Syrien auch Waffen amerikanischer Provenienz in die Hände gefallen sein könnten.

Staatssekretär Dr. Markus Ederer antwortete am 29. Mai 2015 (Drucksache 18/5062) gegenüber der Frage von Katrin Kunert (Die Linke), dass die Türkei und die USA am 19. Februar 2015 nach mehrmonatigen Verhandlungen eine Verständigung darüber erzielt hätten, moderate syrische Oppositionskämpfer auszubilden und auszurüsten. Informationen der Bundesregierung zufolge wurde das Programm Mitte Mai 2015 mit zunächst ca. 90 gemeinsam von der Türkei und den USA ausgewählten Kämpfern gestartet. Zu dieser Zeit wurde die syrische Opposition bzw. Ihre Rebellen nun offiziell unterstützt.

In einer Antwort der Bundesregierung an die Fraktion Die Linke heißt es im Dezember 2015 (Drucksache 18/6962) u.a., auch für einen erfolgreichen Kampf gegen die Terror-Miliz Islamischer Staat in Syrien sei ein politischer Prozess, der alle moderaten Kräfte einbeziehe, dringend erforderlich – parallel zu den auch militärischen Maßnahmen der internationalen Anti-IS-Koalition.
Die gemäßigte Opposition bleibe nach Auffassung der Bundesregierung die Alternative zu staatlicher oder dschihadistischer Repression.

Viele Stimmen dieses Spektrums hätten sich zur Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (NK) vereinigt. Mehr als 120 Staaten, darunter auch Deutschland, würden die NK als legitime Vertretung des syrischen Volkes betrachten. Sie hätten sich mehrfach zur Vision eines demokratischen Syriens aller religiösen und ethnischen Gruppen bekannt.

Das heißt, die Bundesregierung sah zu diesem Zeitpunkt keine Alternative zu “staatlicher oder dschihadistischer Repression” und unterschied bereits hier konkret zwischen dem Assad-Regime als staatlicher sowie auf der einen Seite die IS als dschihadistische Repression.

Staatsminister Michael Roth erklärte am 21. Oktober 2016 in einer Antwort an die Grünen-Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (Drucksache 18/10163), dass die Bundesregierung von Anfang an die Bemühungen des VN-Sondervermittlers Staffan de Mistura nach Kräften unterstütze. Deutschland engagiere sich in der Internationalen Syrien-Kontaktgruppe und fördere die Rückkehr zu Friedensverhandlungen in Genf. Eine Wiederaufnahme des politischen Prozesses sei auch eine wichtige Voraussetzung, um den IS nachhaltig zu besiegen und Radikalisierung den Nährboden zu entziehen.

Die Bemühungen der Bundesregierung, den VN-Sondervermittler Staffan de Mistura nach Kräften zu unterstützen und in Genf eine Friedensverhandlung zu erreichen, gab es. Derzeit hält sich die Bundesregierung zu den derzeitigen Treffen in Genf bedeckt.
In einer Unterrichtung des Bundestags durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO (Drucksache 18/13662) vom September 2017 erklärte der Berichterstatter des Unterausschusses „Transatlantische Verteidigungs- und Sicherheitszusammenarbeit“, Abgeordneter Andrzej Szewinski (Polen), der syrische Bürgerkrieg habe nach vier Jahren einen kritischen Wendepunkt erreicht und stelle heute eine regionale, gar eine globale Bedrohung dar.

Der Kampf um die Macht in Syrien habe jede Lösungsbemühung scheitern lassen, Rebellen radikalisiert, zehntausende ausländische Kämpfer angezogen und das Wiederauftreten ausgerotteter Pandemien verursacht. In den Schlussfolgerungen wird empfohlen, die direkten Hilfszahlungen an die am unmittelbarsten von den syrischen Kriegsflüchtlingen betroffenen Regierungen zu erhöhen und die informationsdienstliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten zu verbessern.
Ohne umfassende regionale und internationale Abstimmung gebe es auch langfristig keine Aussicht auf eine politische Lösung.

Bei der sich anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, inwiefern Katar und Saudi-Arabien in den Konflikt eingriffen. Der Berichterstatter riet von Waffenlieferungen an Oppositionsgruppen ab, da ein hohes Risiko bestehe, dass Waffen an Extremisten gelangten. In der Diskussion äußerten mehrere Delegierte ihre Besorgnis über die Auswirkungen des syrischen Krieges auf die Türkei, insbesondere was die Sicherheitslage in den Flüchtlingslagern angehe.

Debattiert wurde auch über die Rolle der VN in Syrien sowie über die Schaffung von humanitären Korridoren. Mehrere Delegierte sprachen sich für die strafrechtliche Verfolgung von Ausreisenden aus, die als Kämpfer in den syrischen Bürgerkrieg zögen. Auf Nachfrage stellte der Berichterstatter klar, dass die Russische Föderation nicht nur militärisch, sondern auch wirtschaftlich das Regime des syrischen Staatspräsidenten Baschar al Assad unterstütze.

Ab September 2017 änderte sich offenbar die Grundhaltung der EU gegenüber der aktiven Unterstützung der syrischen Oppositionskräften, was der Abgeordnete Andrzej Szewinski zur Aussprache brachte. Damit änderte sich auch die grundlegende Haltung gegenüber den bewaffneten syrischen Rebellenmilizen, was sich auch in der europäischen Berichterstattung bemerkbar macht. Im weiteren Verlauf erkennt man, wie sich diese Haltung wiederspiegelt.

2017 unterrichtete eine Delegation der Bundesregierung den Bundestag über die Inhalte der Sitzungen des Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Drucksache 18/12747). Darin kritisierte die UEL-Fraktion George Loukaides (Zypern), dass die Vereinigten Staaten und die Europäische Union in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Mitteln extrem fundamentalistische Rebellen in Syrien im Kampf gegen das Assad-Regime unterstützt hätten.

Den Menschen in Syrien und dem Irak müsse auf anderem Wege geholfen werden, als durch eine gefährliche militärische Intervention. Als Vertreter der SOC-Fraktion rügte John E. Tomlinson (Vereinigtes Königreich), der Titel des Berichts sei irreführend. Es entstünde der Eindruck, dass einige durch die Terrorgruppe „IS“ bedrohte Religionsgemeinschaften, insbesondere Christen, wichtiger seien als andere. Stattdessen sollten, wie auch im Bericht geschehen, alle bedrohten Bürger, unabhängig von religiöser oder ethnischer Abstammung, gleichermaßen im Fokus stehen.

Im März 2018 stellte die Fraktion der AfD (Drucksache 19/1047) die Frage, ob denn die Bundesregierung Überlegungen hätte, mit Hilfe des NATO-Verbündeten Türkei eine demilitarisierte Zone im nördlichen Syrien einzurichten. Die Antwort lautet darauf: „Die Bundesregierung hat sich seit Beginn des Syrienkonfliktes kontinuierlich für eine landesweite Waffenruhe und ungehinderten humanitären Zugang eingesetzt und unterstützt entsprechende Anstrengungen im Rahmen des Genfer Prozesses.“

Im Februar 2019 hielt sich die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 19/7562) schon ziemlich bedeckt. Mehrere Fragen wurden aufgrund nationaler Interessen und des Staatswohls nicht beantwortet. Gleichwohl unterstütze sie weiterhin mit Nachdruck die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine politische Lösung des Syrienkonflikts und damit auch die syrische Opposition, die Vertretung der Rechte des syrischen Volkes.

Was unterstützt nun die Bundesregierung und die Türkei?

Wie aus den Antworten der Bundesregierung hervorgeht, unterstützt Deutschland und Europa sowie die Türkei und die USA die syrische Opposition, die hier näher beschrieben wurde. Die ETILAF wird von zahlreichen Nationen anerkannt.

Am 12. November 2012 gaben die Staaten des Golf-Kooperationsrates bekannt, dass sie die Nationalkoalition als die „legitime Vertretung des syrischen Volkes“ anerkennen. Frankreich und die Türkei gaben am 13. und 15. November 2012 die Anerkennung der Koalition als „einzig legitime Vertretung des syrischen Volkes“ bekannt. Am 20. November 2012 erkannte das Vereinigte Königreich die Nationalkoalition als „einzig legitime Vertretung des syrischen Volkes“ an.

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die Nationalkoalition am 11. Dezember 2012 als „die legitime Vertretung des Syrischen Volkes“ anerkannt. Am darauffolgenden Tag haben bei einem Treffen der Freunde Syriens über 100 Länder, darunter auch Deutschland und Österreich, die Nationalkoalition als einzige legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkannt.

Unter der ETILAF ist auch der militärische Arm FSA geordnet. Ihre Rebellenmilizen kämpften bislang nicht nur gegen das syrische Assad-Regime, sondern auch gegen die Terrormiliz IS, sowie zeitweise gegen die kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG, während der türkischen Militäroffensive in Nordsyrien 2016/17, die am 24. August 2016 unter dem Operationsnamen „Schutzschild Euphrat“ begann und am 29. März 2017 endete.

Auch bei der türkischen Militäroperation „Operation Olivenzweig“ zwischen dem 20. Januar 2018 – 18. März 2018. Waren Rebellenmilizen der FSA zugegen. Die türkische Militäroffensive in Nordsyrien 2019 wurde ebenfalls mit Rebellenmilizen der FSA am 17. Oktober unter dem Namen „Operation Friedensquelle“ begonnen.

Im Verlaufe des Syrien-Konflikts änderte sich in der Europäischen Union die Haltung zum bewaffneten Widerstand gegen das Assad-Regime. Zwar hielt man seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges weiterhin an der syrischen Opposition fest, doch dies sollte ab Ende 2017 nun fortan nur noch auf politischer Basis fortgesetzt werden, eine aktive militärische Unterstützung in Form von Waffenlieferungen wurde bereits ab diesem Zeitpunkt zumindest von der Bundesregierung nicht mehr verfolgt.

Das bedeutet, dass die Bundesregierung von Beginn an sehr wohl über die nötigen Kenntnisse über die Türkei wie auch über andere Verbündete europäische Länder informiert war, was die aktive Unterstützung der Freien Syrischen Armee FSA sowie ihrer Rebellenmilizen, darunter auch gemäßigte wie moderate Kräfte, angeht. Obwohl das bekannt ist, hält sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht vor allem gegenwärtig sehr bedeckt, um die türkischen Interessen zu konterkarieren.


Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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