Bad Iburg
Mehr als 100 Opfer: Mann soll Kinder zu Sex-Aufnahmen verleitet haben

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen sexuellen Missbrauchs gegen 32-Jährigen aus Bad Iburg - BKA: Steigende Tendenz bei Cyber-Grooming

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Osnabrück (nex) – Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen einen 32-Jährigen aus Bad Iburg wegen dutzendfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, soll der Beschuldigte unter falscher Identität sieben- bis dreizehnjährige Mädchen und Jungen über das Internet angeschrieben und dazu verleitet haben, ihm Nacktaufnahmen von sich zu schicken. Dabei soll er die Kinder auch aufgefordert haben, für Bilder und Videos sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die Ermittler gehen von 122 Opfern in Deutschland, Belgien und der Schweiz aus.

Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer soll in Kürze Anklage am Landgericht Osnabrück erhoben werden. Weil die Ermittler aber nicht alle Opfer identifizieren konnten, wird die Anklageschrift voraussichtlich weniger Fälle umfassen. Der Anwalt des Beschuldigten nahm auf Anfrage der „NOZ“ keine Stellung zu den Vorwürfen.

Bei der Durchsuchung der Wohnung in Bad Iburg sollen mehr als 600 kinderpornografische Dateien sichergestellt worden sein, darunter auch die Aufnahmen der minderjährigen Opfer, die der Verdächtige aber nicht weitergegeben oder verkauft haben soll.

Experten bezeichnen derartige Taten als Cyber-Grooming. Laut Bundeskriminalamt verzeichnen die Sicherheitsbehörden 2005 noch 946 Fälle, bei denen Kinder mithilfe von Kommunikationstechnologie zu sexuellen Handlungen überredet oder in denen ihnen pornografische Inhalte gezeigt wurden.

Im vergangenen Jahr waren es bereits 1958. Das BKA gehe auch weiterhin von einer steigenden Tendenz aus, sagt eine Sprecherin. Zudem müsse von einem „erheblichen Dunkelfeld“ ausgegangen werden.

Das Strafgesetzbuch fasst derartige Taten unter Paragraf 176 als sexuellen Missbrauch von Kindern zusammen, die mit drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Verdächtige soll nicht vorbestraft sein.

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