Ankara (nex) – Die in der Türkei regierende Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt (AKP) hat mitgeteilt, dass die Änderungen der Gesetzgebung den Versuch darstellten, eine Lösung für Kindesmissbrauch zu finden und die Opfer zu schützen.
Justizminister Bekir Bozdag erklärte am heutigen Freitag, dass bislang die AKP die wichtigsten Schritte zur Bekämpfung der Kinderheirat unternommen habe.
„Wir versuchen, eine Lösung für ein bestehendes Problem zu finden, es geht weder um den Schutz von Vergewaltigungen noch von Vergewaltigern“, betonte Bozdag während der Debatte über ein neues Gesetzesvorhaben über sexuellen Missbrauch und fügte hinzu, dass eine Person, die mit einem minderjährigen Kind verheiratet ist, nach wie vor eine Straftat begehe und bei Schuldspruch wegen einer solchen illegalen Ehe zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 16 Jahren verurteilt würde.
Das gesetzliche Mindestheiratsalter in der Türkei beträgt 17 Jahre. Laut Paragraf 124 des türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann jedoch ein Richter bei außergewöhnlichen Umständen einem oder einer 16-Jährigen die Eheschließung gestatten.
Ein Gesetzesentwurf, der einige Änderungen – insbesondere im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch – im türkischen Strafrecht vorsieht, war am vergangenen Donnerstag vom Vizefraktionschef der AKP, Mehmet Mus, vorgelegt worden.
Nach geltendem Recht beträgt das Mindeststrafmaß bei sexuellem Missbrauch von unter 12-Jährigen zehn Jahre. Bei Vergewaltigungsfällen, in denen das Opfer unter zwölf Jahre alt ist, beträgt es 18 Jahre.
Bei sexuellem Missbrauch von Kindern zwischen 12 und 18 Jahren werde das Strafmaß nach wie vor acht bis fünfzehn Jahre betragen. Auch bei Vergewaltigung eines Kindes zwischen 12 und 18 Jahren werde das aktuelle Strafmaß von 16 Jahren weiterhin gelten.
Der dem Parlament unterbreitete Vorschlag wurde trotz der Einwände zweier Oppositionsparteien, der Republikanischen Volkspartei (CHP) und der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), in einer ersten Abstimmung angenommen und soll am kommenden Dienstag erneut erörtert werden.