FAKT-Recherche
BND gab Wissen um amerikanische Spionagetätigkeit in Deutschland nicht weiter

Nach Recherchen des ARD-Magazins "FAKT" (produziert vom MDR) hat ein US-Sicherheitstechnikhersteller geheime Zugänge für US-Geheimdienste in seine Kameraüberwachungssysteme eingebaut. Dies belegt ein als geheim klassifizierter Bericht des Bundesnachrichtendienstes aus dem Jahre 2005.

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Leipzig (nex) – Nach Recherchen des ARD-Magazins „FAKT“ (produziert vom MDR) hat ein US-Sicherheitstechnikhersteller geheime Zugänge für US-Geheimdienste in seine Kameraüberwachungssysteme eingebaut. Dies belegt ein als geheim klassifizierter Bericht des Bundesnachrichtendienstes aus dem Jahre 2005.

Nach FAKT-Recherchen handelt es sich dabei um die Firma NetBotz. Eine Quelle hatte den BND bereits 2004 auf diesen Vorgang hingewiesen. Eine technische Überprüfung eines der Geräte durch den Bundesnachrichtendienst ergab, dass das System verdeckt eine Verbindung mit einem amerikanischen Militärserver herzustellen versuchte.

NetBotz Überwachungssysteme werden vor allem in hochsensiblen Sicherheitsbereichen wie Serverräumen installiert, so etwa am Frankfurter Flughafen, der koreanischen Raumfahrtuniversität oder einem Datenzentrum der thailändischen Regierung.

Die Information über die manipulierte Sicherheitstechnik erreichte die zuständige Spionageabwehr im Bundesamt für Verfassungsschutz offensichtlich nicht. Die zuständige Abteilung des BND verzichtete nach dem Bericht aus dem Jahr 2005 darauf, diese Information in die BND-Berichterstattung aufzunehmen. Der Grund war die Befürchtung möglicher politischer Implikationen bei Offenlegung dieser Information. Recherchen von „FAKT“ belegen nun erstmals, dass die zuständige Abteilung Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) tatsächlich nicht informiert wurde. Stattdessen erfuhr das BfV erst durch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im Jahre 2015 von dem Vorgang.

Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss dazu gegenüber „FAKT“: „Der normale Weg wäre, das BfV zu informieren, möglicherweise Strafanzeige zu stellen. Es geht ja hier um geheimdienstliche Agententätigkeit, da hätte man frühzeitig die Strafverfolgungsbehörden einschalten können und dann hätte man prüfen müssen, ob diese Technik in Ministerien oder Behörden oder in kritischen Bereichen der Industrie eingesetzt ist.“

Offensichtlich prüft der Generalbundesanwalt den Vorgang

Der BND beobachtete bereits 2005, dass NetBotz massiv an Kunden wie Regierungsstellen, z.B. das Auswärtige Amt und Kunden im Bereich der High-Tech- und Rüstungsindustrie herantrat. Im Bereich der deutschen High-Tech-Industrie wurden Überwachungssysteme verkauft. Dabei bot NetBotz die Überwachungslösungen offenkundig unter Wert an und lehnte eine umsatzstärkere Anfrage einer Einzelhandelskette ab. Seit 2007 ist NetBotz Teil des französischen Großkonzerns Schneider Electric.

Aus dem BND-Papier geht hervor, dass der Hersteller der Sicherheitstechnik vor der Übernahme durch Schneider Electric sich gezielt von einer deutschen Firma übernehmen lassen wollte, um die amerikanische Herkunft der Technologie zu verschleiern. So sollte der Zugang zu Kunden aus sicherheitsrelevanten Bereichen erleichtert werden.

Ob diese Strategie auch bei dem Verkauf an Schneider Electric verfolgt wurde, dazu hat „FAKT“ die französischen Sicherheitsbehörden und Schneider Electric angefragt. Schneider Electric äußerte sich dahingehend, dass der Konzern weder von deutschen, noch französischen Behörden über diesen Vorgang informiert worden sei. Die französische Cyber-Defense-Behörde ANSSI hat auf Anfrage von „FAKT“ eingeräumt, die Geräte bisher nicht untersucht zu haben.

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss: „Wenn der BND die Franzosen nicht gewarnt hat, dann hätte man einen engen Partner in Europa bewusst in Unkenntnis gelassen, das wirft zumindest in Hinblick auf das Vertrauensverhältnis von Frankreich und Deutschland im Hinblick auf geheimdienstliche Kooperation doch einige Fragen auf.“

Alle von „FAKT“ angefragten deutschen Behörden wollten sich zu dem Vorgang inhaltlich nicht äußern. Darunter das Kanzleramt, der BND, das BfV, das Innenministerium und der Generalbundesanwalt.

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