Berlin (dts) – Das Bundesarbeitsministerium von Andres Nahles hat laut eines Berichts des „ARD-Hauptstadtstudios“ dem Bundeskanzleramt vorgeschlagen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu ändern, um Kurzarbeitergeld befristet bis zum 31. Dezember 2016 auch für Leiharbeitnehmer einzuführen. Das Bundeskanzleramt hat jedoch noch nicht Stellung bezogen. In der Unionsfraktion im Bundestag gibt es Widerstand gegen das Vorhaben.
Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, wirft der Arbeitsministerin vor, ein Gesetz allein für den VW-Konzern ändern zu wollen und erklärte gegenüber dem „ARD-Hauptstadtstudio“: „Ich habe von Vorüberlegungen gehört, Kurzarbeitergeld möglicherweise befristet bis Ende 2016 auch für Leiharbeitnehmer zu gewähren. Ich bin da aber sehr skeptisch. Deutschland befindet sich derzeit keineswegs in einer Konjunkturkrise wie im Jahr 2009, als die Ausweitung von Kurzarbeitergeld sinnvoll und notwendig war“, so Fuchs. „Im Gegenteil, unsere Wirtschaft wächst zurzeit stabil um 1,8 Prozent pro Jahr. Wir müssten uns vorwerfen lassen, eine `Lex VW` umzusetzen. VW muss seinen Abgasskandal selbst lösen, nicht auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit“. Die Gesetzesänderung könnte den Haushalt der Bundesagentur einen zweistelligen Millionenbetrag kosten, wenn die etwa 7.000 Leiharbeiter bei Volkswagen in Deutschland Kurzarbeitergeld über den Zeitraum von einem Jahr bekommen sollten.
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