G36-Produktion
Waffenhersteller Heckler & Koch verklagt Bundesregierung

Das Unternehmen hat im August Untätigkeitsklage gegen die Regierung erhoben. Grund dafür ist, dass derzeit keine Ausfuhrgenehmigungen für die Zulieferung zur Lizenzproduktion von G36-Gewehren in Saudi-Arabien erteilt werden.

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Berlin (dts) – Der Waffenhersteller Heckler & Koch verklagt laut eines Zeitungsberichts die Bundesregierung. Wie „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR aus Regierungskreisen erfuhren, hat das Unternehmen im August Untätigkeitsklage gegen die Regierung erhoben. Grund dafür ist, dass derzeit keine Ausfuhrgenehmigungen für die Zulieferung zur Lizenzproduktion von G36-Gewehren in Saudi-Arabien erteilt werden.

Seit einigen Jahren darf das Sturmgewehr dort in Lizenz hergestellt werden. Für die Produktion sind fünf Schlüsselkomponenten aus Deutschland notwendig, für deren Ausfuhr hierzulande eine Genehmigung erteilt werden muss. Seit Mitte 2014 wurde eine solche Genehmigung nicht mehr erteilt. Die Klage bezieht sich laut Regierungskreisen auf mehrere Anträge, die teilweise seit etwa zwei Jahren auf Eis liegen. Konkret richtet sich die Klage gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das dem Wirtschaftsministerium nachgeordnet ist. Das Bafa hatte dem Wirtschaftsministerium die Anträge vorgelegt. Dort wurde auf politischer Ebene entschieden, die Zulieferungen zur Produktion der Sturmgewehre bis auf Weiteres auszusetzen.

Hintergrund ist die Ankündigung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), bei der Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen. Erst kürzlich war Gabriel wegen des Exports von Kampfpanzern nach Katar in die Kritik geraten, doch im Fall Saudi-Arabien gibt er sich hart. Das führt mittlerweile auch zu erheblichem Druck auf diplomatischer Ebene, da Saudi-Arabien die Lieferung der Komponenten verlangt. In Kreisen der Bundesregierung sieht man eine erhebliche Belastung der Beziehungen. Gabriel hatte angekündigt, den Export von Kleinwaffen besonders zurückhaltend zu handhaben. Vor einigen Monaten hatte die Bundesregierung daher festgelegt, dass entsprechende Lizenzproduktionen in sogenannten Drittstaaten künftig untersagt sind.

Die Anträge von Heckler & Koch beziehen sich allerdings auf eine 2008 genehmigte Lizenzproduktion, für die deshalb die neuen Grundsätze nicht gelten. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung kann ein Unternehmen klagen, wenn über einen Antrag „ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden“ ist. Heckler & Koch begründete die Klage auf Anfrage damit, dass man „drohenden Schaden von unserem Unternehmen sowie der Bundesrepublik abwenden“ wolle. Es bestehe die Gefahr, „dass unser Vertragspartner Klage gegen Heckler & Koch“ oder die Bundesrepublik erhebe. Eine „klare und transparente Entscheidung der Bundesregierung“ sei „von entscheidender Bedeutung“.

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