Post-Streik
Bundesagentur prüft Einsatz von Arbeitslosen als Streikbrecher

Die Bundesagentur für Arbeit prüft offenbar, ob während des Streiks bei der Deutschen Post Arbeitslose unrechtmäßig als Streikbrecher in Postbetriebe vermittelt wurden

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Berlin (dts) – Die Bundesagentur für Arbeit prüft offenbar, ob während des Streiks bei der Deutschen Post Arbeitslose unrechtmäßig als Streikbrecher in Postbetriebe vermittelt wurden. Das teilte das Arbeitsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit, über die die „Welt“ berichtet. Bei Arbeitskämpfen habe sich die Bundesagentur neutral zu verhalten, betonte das Ministerium.

Sie dürfe weder Arbeitslose gegen ihren Willen in Betriebe mit Arbeitskampf vermitteln noch die Streikenden mit Arbeitslosengeld unterstützen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Streik bei der Agentur für Arbeit zu melden. Dieser gesetzlichen Streikmeldepflicht sei die Deutsche Post AG aber in dem jüngsten Arbeitskonflikt nicht im vollen Umfang nachgekommen, kritisiert die Arbeitsmarktpolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann. Nach Angaben des Ministeriums lagen der Bundesagentur 1.539 Streikanzeigen aus Post-Niederlassungen vor, schreibt die „Welt“ weiter. Doch in Baden-Württemberg seien nur 14 Warnstreiks, aber kein einziger unbefristeter Streik angemeldet worden. Dabei waren dort nach Angaben von Verdi Anfang Juli über 4.000 Postbeschäftigte im unbefristeten Ausstand.

Für weitere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern könne nicht zwischen Warnstreik und unbefristetem Streik unterschieden werden. Die Linke-Politikerin Zimmermann fordert nun Aufklärung von der Bundesregierung. „Streiks bei der Arbeitsagentur nicht zu melden ist kein Kavaliersdelikt“, sagte Zimmermann der „Welt“. „Erwerbslose dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden.“ Die Vize-Fraktionschefin der Linken forderte zudem, Verstöße härter zu ahnden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist derzeit nur eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldstrafe von maximal 2.000 Euro nach sich ziehen. Zimmermann forderte, die Vermittlung in bestreikte Betriebe oder der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher müssten grundsätzlich verboten werden.

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