Flug FZ981
Flugzeugabsturz in Südrussland: 62 Tote

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Moskau (nex) – Wie russische Behörden mitteilten, sind beim Absturz eines Passagierflugzeugs aus Dubai alle 62 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Die Maschine von Flydubai stürzte am Samstagmorgen – 03.40 Uhr Ortszeit – beim zweiten Landeanflug auf den Flughafen der Stadt Rostow am Don in Südrussland ab. In der Region herrschte zum Zeitpunkt des Absturzes Unwetter mit Regen und starken Winden. An Bord der Boeing waren 55 Passagiere und sieben Besatzungsmitglieder. Flydubai bestätigte den Absturz. «Das Flugzeug konnte aufgrund schwieriger Bedingungen nicht sofort landen und drehte eine Schleife. Beim zweiten Landeanflug kam es zu dem Absturz», sagte ein Vertreter der Sicherheitsbehörden der russischen Agentur Tass. Wie der regionale Chef des russischen Zivilschutzes, Igor Oder, gegenüber der Agentur Interfax erklärte, sei die Maschine beim Aufprall auf die Landebahn zerbrochen. Wegen des Unwetters seien eine Maschine der russischen Aeroflot und eine Maschine aus Prag zum etwa 250 Kilometer entfernten Flughafen von Krasnodar geflogen. Ein Flugzeug aus der Türkei sei zum Flughafen in Istanbul zurückgekehrt.      
   

Terror in Istanbul
Selbstmordanschlag auf dem Istiklal-Boulevard: Mindestens vier Tote, 20 Verletzte

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Istanbul (nex) – Mindestens vier Tote und 20 Verletzte forderte ein Selbstmordanschlag am Samstagvormittag auf dem bekannten Istiklal-Boulevard nahe dem Taksim-Platz im Herzen von Istanbul. Der Anschlag ereignete sich an der Ecke zur Balo-Straße vor dem Amt des Bezirksbürgermeisters von Beyoglu. Unter den Toten ist auch der Attentäter selbst, erklärte Istanbuls Gouverneur Vasip Sahin in einer Erklärung. Die gesamte Fußgängerzone wurde komplett abgeriegelt, Polizeibeamte und Rettungseinheiten wurden zum Ort des Geschehens beordert. CNN Türk zufolge hatte sich der Täter auf sein Ziel zubewegt, als auf Höhe eines Döner-Restaurants die Bombe detonierte. Die Dogan-Nachrichtenagentur berichtete, dass sechs verletzte Opfer ins Haseki-Krankenhaus eingeliefert wurden, eines davon in kritischem Zustand. Zwei weitere Schwerverletzte wurden in das Sisli-Etfal-Krankenhaus gebracht. Über den Hintergrund des Anschlages ist noch nichts Näheres bekannt. Zuletzt wurden türkische Großstädte vor allem von Terrorakten linksextremistischer oder separatistischer Gruppen wie der „Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) und der PKK bzw. Anschlägen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) heimgesucht.

Star-Versicherungen
Die Top 10 der teuersten Promi-Versicherungen: Kim Kardashians Po für 19 Mio. Euro

Berlin (ots) – Ob XXL-Beine oder sexy Po: Fast alles kann man versichern. Das Versicherungsportal versicherungsriese.de hat die Top 10 der teuersten Star-Körper gefunden. Ob Mariah Carey oder Cristiano Ronaldo: Superstars sind weltweit bekannte Marken. Kein Wunder, dass die Größen aus Sport und Show-Business ihre Markenzeichen bestens versichern. Das Versicherungsportal knip.de hat in einer Top 10 die teuersten Star-Versicherungen untersucht – mit erstaunlichen Ergebnissen. Auf Platz 1: Pop-Star Mariah Carey. Ihre Beine sind für rund 730 Millionen Euro versichert! Auf Platz 2 liegt Fußballstar Cristiano Ronaldo, dessen Beine es auf rund 140 Millionen Euro bringen. Würde er sich eine schwere Verletzung zuziehen, so könnte er diese Versicherungssumme kassieren. Wie kommt man auf einen so hohen Versicherungswert? Marcus Ruske, Experte des Verbraucherportals knip.de: „Je wichtiger ein Körperteil, desto höher die Summe. Sänger und Sportler brauchen ihre Beine für Auftritte und Werbespots, daher sind diese hoch versichert.“ Platz 3 belegt Sängerin Janet Jackson. Der Wert ihrer Po-Versicherung stieg nach einem Sturz auf 45 Millionen Euro. Die Beine von Sängerin Taylor Swift sind mit 36 Millionen Euro versichert und damit auf Platz 4. Das Lächeln von Schauspielerin Julia Roberts liegt auf Platz 5: Nimmt das bekannte Lächeln der Pretty Woman ernsthaft Schaden, dann werden Experten zufolge 21 Millionen Euro fällig. Marcus Ruske vom Versicherungsportal knip.de: „Deutsche Stars sind selten so teuer. So sind die Beine von Top-Model Heidi Klum mit rund 2,5 Millionen vergleichsweise günstig taxiert.“ Für normale Arbeitnehmer gilt: Wer in einem Unternehmen angestellt ist, muss keine einzelnen Körperteile versichern. Experten raten dann jedoch zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Top 10 der teuersten Promi-Versicherungen: Platz 1: Mariah Carey, Beine für 750 Mio. Euro Platz 2: Cristiano Ronaldo, Beine für 140 Mio. Euro Platz 3: Janet Jackson, Po für 45 Mio. Euro Platz 4: Taylor Swift, Beine für 36 Mio. Euro Platz 5: Julia Roberts, Lächeln für 21 Mio. Euro Platz 6: Jennifer Lopez, Po für 20 Mio. Euro Platz 7: Kim Kardashian, Po für 19 Mio. Euro Platz 8: Daniel Craig, Körper für 8 Mio. Euro Platz 9: Tom Jones, Brusthaar für 5,5 Mio. Euro Platz 10: Bruce Springsteen, Stimme für 5 Mio. Euro

Ausland
Israel: Palästinensische Kinder erhalten mehrjährige Haftstrafen für Steinwürfe

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Jerusalem (nex) – Sieben palästinensische Kinder wurden wegen Steinewerfens zu Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt. Ein israelisches Gericht verurteilte vergangenen Donnerstag sieben palästinensische Kinder wegen Steinewerfens zu langen Haftstrafen. Die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren bekamen Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren, weil sie Steine auf israelische Autos geworfen hätten, teilte Addameer, eine Organisation, die sich für die Rechte palästinensischer Inhaftierter einsetzt, in einer Statusmeldung auf Facebook mit. Nach Angaben von Addameer befinden sich mindestens 406 palästinensische Kinder in israelischen Gefängnissen, ein Viertel sind jünger als 16 Jahre. Die Mehrheit der 700 Kinder, die jedes Jahr strafrechtlich verfolgt werden, steht wegen Steinewerfens vor Gericht. Die palästinensische Nachrichtenagentur Maan berichtete, dass die Jugendlichen schon im Juni 2015 verhaftet worden seien.

Berlin
Bundespolizei zerschlägt rumänische Kabeldiebesbande

Potsdam (ots) – Bundespolizisten haben in den Morgenstunden des 17. März 2016 in Berlin und Brandenburg mehrere Wohn- und Geschäftsräume durchsucht und dabei eine Metalldiebesbande zerschlagen. Insgesamt wurden durch die Ermittler sieben Haftbefehle vollstreckt. Durch ihre Beutezüge hatten die mutmaßlichen Kriminellen einen Schaden von ca. 1.000.000 Euro am Eigentum der Deutschen Bahn verursacht.
(Foto: Bundespolizei)
(Foto: Bundespolizei)
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt die Bundespolizei seit November 2015 gegen die Berliner Gruppierung. Die Männer im Alter zwischen 20 und 35 Jahren hatten sich auf den Diebstahl kupferhaltiger Rückleiterkabel an Bahntrassen spezialisiert und erzielten ihren Gewinn durch den Verkauf des Metalls. Bei der Tatbegehung agierten sie arbeitsteilig und konspirativ. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher neben fünf Durchsuchungsbeschlüssen für Privatwohnungen auch zwei Beschlüsse für Berliner Altmetallhändler aus. Bei den Verhafteten handelt es sich um rumänische Tatverdächtige. Gegen weitere mutmaßliche Täter wird ermittelt. Insgesamt richteten sich die international geführten Ermittlungen gegen bis zu 17 Personen. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen stellten die Beamten in den durchsuchten Objekten neben Einbruchswerkzeug auch umfangreiches Beweismaterial, darunter Mobiltelefone, Datenträger, Kfz-Unterlagen, Kontoauszüge und Quittungen sowie Unterlagen aus der Buchhaltung sicher. An dem Schlag gegen die Bande waren über 200 Beamte der Bundespolizei beteiligt. Auch ein Polizeihubschrauber kam hierbei zum Einsatz. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann sagt hierzu: „Ich danke der ermittlungsführenden Dienststelle sowie der Generalstaatsanwaltschaft Berlin für diesen wichtigen Erfolg. Darüber hinaus bedanke ich mich in diesem Zusammenhang aber auch ganz ausdrücklich bei den rumänischen Sicherheitsbehörden für die hervorragende Zusammenarbeit.“

Freispruch im Porsche-Prozess
Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking muss nicht in den Knast

Stuttgart (ots) – Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking muss nicht in den Knast – er wurde vielmehr auf ganzer Linie rehabilitiert. Für die Staatsanwaltschaft, die sowohl Wiedeking als auch seinen einstigen Finanzchef Holger Härter ins Gefängnis schicken wollte, ein herber Schlag. Doch nicht einmal ein später Freispruch kann Angeklagte dafür entschädigen, dass sie jahrelang zu Unrecht mit einem Makel leben mussten. Ein derart langes Verfahren wirkt auch ohne Verurteilung wie eine Strafe. Doch auch in der Staatsanwaltschaft arbeiten Menschen. Bei manch einem bricht sich allerdings wohl auch der Ehrgeiz Bahn, einen prominenten Angeklagten zur Strecke zu bringen. Bei einem Strafverfahren geht es aber um die Wahrheit. Diese ist im Wiedeking-Prozess vom Gericht hoffentlich gefunden worden, auch wenn der Jagdeifer der Staatsanwälte dazu wenig beigetragen hat.

Israel
Palästina: Türkisches NGO-Ärzteteam soll Verletzte behandeln

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Gaza (nex) –  Ärzte weltweit, eine türkische medizinische Nichtregierungsorganisation, wird im Gazastreifen eine Reihe von Operationen durchführen. Die Organisation möchte Palästinenser behandeln, die bei einem kürzlich stattgefundenen israelischen Angriff auf den Küstenstreifen verletzt wurden. Dr. Hava Sula, Mitglied des Ärzte weltweit, gab an, dass ein fünfköpfiges Team der türkischen Hilfsorganisation vergangenen Samstag in Gaza angekommen sei. „Das Team wird 20 Operationen in Gaza durchführen“, sagte Sula der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu am Dienstag. Die NGO habe vor einem Jahr bei israelischen Behörden die Genehmigung für die Durchführung von Operationen in Gaza eingeholt.
Heute sind wir in Gaza, um die Wunden unserer Geschwister zu heilen”, so Sula weiter. 
Die türkische Ärztin wies darauf hin, dass der Gazastreifen wegen der Blockade an einer Verknappung der medizinischen Ausrüstung leide.
Viele Menschen, die während des israelischen Krieges verletzt wurden, waren wegen der gesperrten Grenzübergänge nicht in der Lage, auszureisen“, erklärte sie.
Israel startete Anfang Juli 2014 einen 51 Tage dauernden Krieg im Gazastreifen mit dem Ziel, die Fähigkeit palästinensischer Gruppierungen, Israel mit Raketen anzugreifen, einzudämmen.Nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministeriums wurden bei den israelischen Angriffen mindestens 2.322 Menschen getötet und etwa 11.000 verletzt.

Polizeigewalt
Warburg: Aggressiver Polizist stößt Syrerin zu Boden

Dortmund (nex) – Nach Recherchen des WDR-Magazins Westpol ist es bei einem Polizeieinsatz am 9. März 2016 in einer kommunalen Flüchtlingsunterkunft in Warburg zu verbalen und körperlichen Übergriffen durch die Polizei gekommen. Eine Syrerin, alleinerziehende Mutter von drei Kindern, sollte zwangsweise in eine andere Unterkunft gebracht werden. Dem WDR-Magazin Westpol liegt dazu Videomaterial vor. Darauf ist zu sehen und zu hören, wie ein Polizist der syrischen Flüchtlingsfrau mit den Worten droht: „Wenn sie nicht mitkommt, leg ich sie in Ketten und zerre sie raus. Ist mir scheißegal. Ich habe keine Zeit und keine Lust. Ich bin auch nicht ihr Freund (…) ist mir auch scheißegal ob da ein Kind ist, das packe ich auch in Ketten.“ Kurz darauf wird die Familie mit Zwang in den Polizeiwagen gezerrt. Auf dem Videomaterial ist zusehen, dass ein Polizeibeamter den zwölfjährigen Sohn festhält und ein anderer die Mutter zu Boden stößt. Die Vorfälle während des Polizeieinsatzes bestätigen mehrere Augenzeugen gegenüber Westpol (WDR Fernsehen, Sonntag, 20. März, 19.30 Uhr). Hintergrund des Einsatzes waren Ereignisse, die bereits einige Tage zurücklagen. Die alleinerziehende Mutter hatte zuvor sexuelle Belästigungen in der Einrichtung durch Mitbewohner beklagt. Als Reaktion darauf entschied die Stadt, die Familie zu verlegen. Der mutmaßliche Täter blieb nach Westpol-Recherchen dagegen in der Einrichtung. Die Stadt Warburg wollte den Polizeieinsatz nicht kommentieren. Auch das NRW-Innenministerium äußerte sich auf Nachfrage bislang nicht. Wie die Polizei im Kreis Höxter mitteilte, sind gegen die eingesetzten Polizeibeamten Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Kampf gegen Terror
Brüssel: Mutmaßlicher IS-Rädelsführer Saleh Abdeslam in Molenbeek gefasst

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Brüssel (nex) – Wie mehrere Medien berichten, soll am Freitag im Brüsseler Brennpunktviertel Molenbeek der wegen seiner führenden Beteiligung an den Anschlägen von Paris im November 2015 gesuchte mutmaßliche IS-Terrorist Salah Abdeslam bei einer Razzia gefangen genommen worden sein. Es soll der Polizei gelungen sein, den Verdächtigen, der bei dem Einsatz verletzt worden sein soll, einzukreisen und festzusetzen. Die Polizei wollte bis dato die Meldungen noch nicht bestätigen, nur, dass es eine Razzia gebe, die noch andauere. Im Zuge der Operation sollen mehrere Schüsse gefallen sein. Eine Person soll bei dem Einsatz getötet worden sein, berichten mehrere Medienformate unter Berufung auf die Beobachtungen eines Reporters. Abdeslam selbst soll jedoch lebend gefasst worden sein. Vor drei Tagen hatte es bereits im Stadtteil Forest eine Schießerei mit Terrorverdächtigen gegeben, bei der ein Mann getötet und vier Beamte verletzt worden sein sollen. In dem Gebäude, in dem sich die Verdächtigen verschanzt hatten, wurden Fingerabdrücke Abdeslams, des möglichen Rädelsführers der Pariser Attentate, gefunden. Neben diesem soll noch einer weiteren Person bei dem Einsatz die Flucht aus der Wohnung gelungen sein. Zu den Anschlägen von Paris bekannte sich die Terrormiliz Islamischer Staat. Bei den zeitgleich an mehreren Orten der Stadt verübten Anschlägen waren 130 Menschen getötet worden.

Vereinigung der palästinensischen Gefangenen
Israelisches Militär stellt fast 150 Palästinenser wegen Facebookposts vor Gericht

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Das israelische Militär stellt Palästinenser wegen Facebookposts vor Gericht Etwa 150 Palästinenser wurden wegen angeblicher Hetze auf Facebook vor israelische Militärgerichte gestellt. Nun stehen Armee und Schin Bet, der israelische Inlandsgeheimdienst, vor der schwierigen Aufgabe, zu beweisen, was Hetze bedeutet, und geben dann auch öfter mal auf. Und anstatt Verdächtige freizulassen, wie die eigene gerichtliche Anordnung es erfordert, nimmt die Armee sie in Verwaltungshaft. In einem kleinen Wohnwagen, der dem Ofer Militärgericht als Gerichtssaal dient, steht ein älterer Teenager aus Silwas, einem Dorf im Westjordanland, wegen Hetze in sozialen Netzwerken vor Gericht. Bei der nur wenige Minuten dauernden Anhörung führt der Militärstaatsanwalt an, dass der Jugendliche das Foto eines Märtyrers geteilt habe und dies eine Bedrohung der Sicherheit in der Region darstelle. Der Verteidiger kontert, dass das Teilen eines Fotos unter Meinungsfreiheit fällt. Nach Angaben von Addameer, einer Organisation, die sich für die Rechte palästinensischer Inhaftierter einsetzt, ist dieser Fall nur einer von etwa 150 Fällen, die seit Oktober 2015 vor israelische Militärgerichte gebracht wurden. Der einzige Vorwurf lautete immer Hetze in sozialen Medien oder dass man „sich in den Dienst einer verbotenen Organisation gestellt“ habe. Rechtsanwälte der PPC, der Vereinigung der palästinensischen Gefangenen, sagen, dass sie etwa 40 Fälle vorgestellt hätten, in denen Hetze in den sozialen Medien seit Oktober vergangenen Jahres den einzigen oder den Hauptvorwurf darstellte. „Vor Oktober gab es solche Fälle selten, aber in den letzten Monaten häufen sie sich“, erklärt der Rechtsanwalt Munder Abu Ahmad. „Die Logik [der Behörden] lautet, dass du dir ein Messer schnappen und zum Damaskustor rennen wirst, wenn du auf Facebook einen Post verfasst hast.“ – Seit Oktober letzten Jahres gab es viele Messerattacken am Damaskustor in der Altstadt von Jerusalem. Kurz nachdem die letzte Gewaltwelle began, schienen die israelischen Behörden zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass die Hauptmotivation der Palästinenser, Gewalttaten zu begehen, Hetze ist, insbesondere Hetze in sozialen Netzwerken. Ein Anfang November vom Schin Bet veröffentlichtes Dokument besagt, dass die Angreifer als Jugendliche beschrieben werden können, die keinem politischen Lager zuzuordnen sind und die sich von den sozialen Medien „inspirieren lassen“. Dem Bericht des Schin Bet zufolge waren viele Attentäter Nachahmungstäter. Zu wenig Facebookfreunde? Wie wäre es mit den Freunden der Freunde? Die Welt der sozialen Medien ist noch relativ jung. Auch die ganze Problematik ist neu für das israelische Militärgerichtssystem. So muss es sich beispielsweise die Frage stellen lassen, was genau Hetze auf Facebook bedeutet. Muss die Person in den sozialen Medien eine große Reichweite haben? Muss der Attentäter als Grund für seinen Angriff den betreffenden Post angeben? Die Prüfung von etwa einem Dutzend „Hetze-Fällen“ vor Militärgerichten liefert keine einzige Antwort. In einem Fall argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass selbst wenn der Beschuldigte selbst nicht eine beeindruckende Anzahl an „Freunden” habe, das Material trotzdem noch viel weiter verbreitet werden könnte, wenn nämlich einer seiner Facebookfreunde weit mehr Follower hätte als der Beschuldigte selbst. So bestünde die Möglichkeit, dass einer dieser Leute – also einer der Freunde des Freundes – von dem Post beeinflusst und zu einer Gewalttat angestachelt werden könnte. Palästinenser wurden auch schon wegen Postens und Teilens verschiedener Ideen, Meinungen, Aufrufen zu Aktionen – oder auch wegen ihres Fehlens – unter Anklage gestellt. Im Dezember verhandelte das Militärgericht Ofer den Fall eines jungen Mannes aus Hebron, der auf Facebook folgende Zeilen postete: „An alle Bürger Jerusalems und des ’48 (’48=die Demarkationslinie zwischen Israel und den von Israel im Sechstagekrieg besetzten Gebieten, u. a. das Westjordanland, den Gazastreifen und die Golanhöhen) Wenn du einen Siedler siehst, dann rufe ‚Terrorist‘ auf Hebräisch und rufe, er sei ein Palästinenser und habe ein Messer dabei, sodass er von den Besatzern getötet wird.“ Dieser Post hatte fünf „Likes“ bekommen. Eine weitere Anklage zitiert einen Post mit 72 „Likes”: Das Foto von Malek Shahins Körper, einem 21-Jährigen vom Flüchtlingslager Dheisheh, der durch Schüsse der israelischen Armee ums Leben kam. Unter dem Foto war zu lesen: „Meine Heimat hat mir beigebracht, dass das Blut der Märtyrer die Grenzen unserer Heimat markiert.“ In einem anderen Fall wies der Verteidiger darauf hin, dass das Foto, das Gegenstand der Verhandlung war, und das der Angeklagte „geteilt“ hatte, tatsächlich das Foto des eigenen Bruders des Angeklagten war. Der Bruder war von der israelischen Armee getötet worden. Selbst der Aufruf zum Protest gilt bei Palästinensern als Hetze Palästinensische Zivilisten, die im Westjordanland leben, unterstehen dem israelischen Militärgerichtssystem, in dem nicht Gesetze erlassen worden sind – es sind Militärerlasse. Die Unterschiede zwischen diesen Erlassen und dem israelischen Zivilrecht sind oft enorm. Da ist beispielsweise der Unterschied zwischen der Straftat der Hetze im „Erlass zu den Sicherheitsbestimmungen“ (dem die Palästinenser unterstehen) und im israelischen Gesetz. Das Militärgesetz bestimmt, dass eine Rede, „die den öffentlichen Frieden oder die öffentliche Ordnung stören könnte“, unter den Straftatbestand der Hetze fällt. Die israelische Gesetzgebung setzt die Messlatte weit höher: Sie fordert, dass eine reale Möglichkeit gegeben sein müsse, dass [die Veröffentlichung] zu Gewalt- oder Terrorakten führen könnte.“In den [besetzten] Gebieten ist schon etwas, das eventuell zu einem Protest führen könnte, eine Straftat“, erklärt der Rechtsanwalt Smadar Ben Natan. „Aber natürlich bestehen die Unterschiede nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes nach. In Israel sind Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Verfassung verankerte Rechte – was im Westjordanland nicht der Fall ist.“ Die Definition von Hetze im Militärerlass, dem die Palästinenser unterstehen, kann so weit ausgelegt werden, dass „der Besitz eines Objekts mit der Absicht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen“ oder auch nur das Loben, die Unterstützung einer feindlichen Organisation oder ihrer Aktionen oder das Sympathisieren mit ihr schon reichen, diesen Straftatbestand zu erfüllen. Der Schin Bet versucht, Kausalzusammenhänge herzustellen Da die Zahl der „Hetze-Fälle“ zunimmt, scheinen die israelische Armee und die Geheimdienste bemüht zu sein, zumindest vor Gericht nachzuweisen, dass die Veröffentlichung von mit „Terrorattacken“ sympathisierenden Botschaften in sozialen Medien beweise, dass jemand gefährlich sei und seine Posts andere zu Gewalttaten verleiten könnten. Zu diesem Zweck hat die Militärstaatsanwaltschaft vor Kurzem das Rechtsgutachten eines Schin Bet-Experten über Verhaltensmuster auf Facebook und die Gefahr der Hetze in sozialen Medien vorgelegt Die Expertenmeinung war Bestandteil der Berufung, die gegen die Anordnung eines Richters eingelegt wurde. Dieser hatte die Freilassung eines jungen Palästinensers aus dem Dorf Silwad angeordnet. Der junge Mann war wegen Teilens eines Videos angeklagt, das Steinewerfer zeigte und auf dem Folgendes zu lesen war: „Get up and fight and set the [West] Bank alight.“ Die Armee beantragte vor Gericht – wie in allen anderen für diesen Artikel überprüften Fällen auch –, den Angeklagten für die Dauer des Gerichtsverfahrens im Gefängnis zu verwahren.