Türkei
Meral Aksener: „Neue Partei wird Partei für das ganze Land sein“

Ankara (nex) – Meral Aksener, ehemalige Abgeordnete der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), soll nun die Chefin einer seit langem erwarteten neuen politischen Partei werden, die offiziell noch im Oktober gegründet werden soll. Sie seien entschlossen, diese Partei zu gründen, und wenn es sein muss, dann auch in einem Zelt, sagte Aksener am vergangenen Samstag in Ankara, nachdem ein Hotel die Zusage zur Durchführung der Veranstaltung in seinen Räumlichkeiten zurückgezogen hatte. „Wir werden unsere Partei am 25. [Oktober] gründen“, erklärte sie, als sie sich die neue Parteizentrale im Landkreis und Regierungsviertel der türkischen Hauptstadt Ankara ansah, und ergänzte: „Wenn wir keinen Platz finden können, um dies zu tun, dann werden wir die Veranstaltung im Garten dieses Gebäudes durchführen – und mehr noch: Wir werden ein Zelt aufstellen, um unser Volk mit unserer Partei am 25. zu vereinen.“ Einen Ort zu finden, um den Namen der neuen Partei anzukündigen, sei für Aksener und ihre Anhänger nicht einfach. Parteifreunde seien in das Hotel gegangen, um den Vertrag zu unterschreiben und zu bezahlen. Die Besitzer hätten gesagt, dass sie es sich anders überlegt hätten. „Nun, das ist sehr interessant“, so Aksener. Die MHP-Abtrünnige verspricht, dass „die neue Partei eine Partei für das ganze Land“ sein werde. Sie werde nach Gründung auch den Osten des Landes nicht vernachlässigen. „Wir werden die drittstärkste Kraft in der Region sein und gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt [AKP] sowie die Demokratische Partei der Völker [HDP] antreten“, kündigte sie an.

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Unabhängiskeitsreferendum
Kapretz: EU Garant für Einhaltung demokratischer Spielregeln

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Bonn (nex) – Marie Kapretz, Vertreterin der Regierung Kataloniens in Deutschland, fordert von der Europäischen Union, als Vermittler im Konflikt um das katalanische Unabhängigkeitsreferendum zu fungieren. Im Interview mit dem TV-Sender phoenix erklärte sie: „Europa ist für Katalonien der Garant der Einhaltung der demokratischen Spielregeln“. Demnach sei es wichtig, dass die katalanische Landesregierung zu Gesprächen eingeladen werde, nachdem vorangegangene Bemühungen, „mit Madrid in den Dialog zu kommen“ gescheitert seien. Zur Frage über die Gültigkeit des Votums äußerte sich Kapretz kritisch zu den Polizeieinsätzen seitens der spanischen Regierung. Durch die Beschlagnahmung der Stimmzettel und Urnen sowie die Auflösung von unabhängigen Wahlkommissionen sei den Wählern „ihre körperliche Integrität nicht garantiert“. Somit seien „keine normalen Umstände für ein Referendum“ gegeben. Dennoch, betont sie, sei es wichtig, das Ergebnis anzuerkennen. „Es gibt den Auftrag der Wähler, ein Referendum auszuführen. Die Wahlen, in denen es zu diesem Ergebnis kam, wurden niemals angefochten. Deswegen ist dieser Wählerauftrag gültig“, so Kapretz. Kritik zu möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen im Falle der Loslösung weist sie zurück. Aufgrund der starken Industrie, insbesondere im Bereich des Exports und der Investition, erwartet Kapretz, dass die Unabhängigkeit sich auf die katalonische Wirtschaft nicht negativ auswirken werde.

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"Dieselabgas-Winter"
Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018

Berlin (ots) – Ein Stuttgarter Gerichtsurteil bestätigt Rechtsauffassung der DUH, dass das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht die beklagte Landesregierung dazu verpflichten, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte unmittelbar vorzugehen. Die heute vor dem Staatsministerium demonstrierenden Stuttgarter Bürger dürfen keinen weiteren „Dieselabgas-Winter“ erleiden, DUH fordert deshalb für Stuttgart als Sofortmaßnahme die Nachrüstung aller in die Stadt einfahrenden ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge zur Einhaltung des Euro 6 Abgasgrenzwerts sowie Fahrverbote für Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei unter +10 Grad Celsius. Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wird am 22. Februar 2018 letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute in der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gewonnen Klage gegen das Land für „Saubere Luft in Stuttgart“ ebenfalls der Sprungrevision zugestimmt. Damit wird die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten im Rahmen einer Sprungrevision vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig kurzfristig geprüft werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte im Juli, dass ganzjährige umfassende Diesel-Fahrverbote ab Anfang 2018 in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und rechtlich zulässig sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen. Das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht verpflichte die Landesregierung, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte (NO2) schnellstmöglich, das heißt zum 1.1.2018, mit Diesel-Fahrverboten vorzugehen. Der Bundesgesetzgeber habe zwar bisher nur drei Plaketten für Fahrverbote in der Umweltzone zur Verfügung gestellt, er habe damit aber keine weiteren Verkehrsverbote verhindern wollen. Das wäre auch rechtswidrig, so das Gericht, denn der Schutz des Lebens beziehungsweise der Gesundheitsschutz stehe über allem. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert das Ergebnis: „So sehr wir für die vom Dieselabgasgift Stickstoffdioxid geschädigten Stuttgarter Bürger auf ein Anerkenntnis des Urteils und damit Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018 gehofft haben, können wir auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben. Es kann aber nicht sein, dass den von Dieselabgasgiften betroffenen zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger Diesel-Winter zugemutet wird. Wir fordern Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Oberbürgermeister Fritz Kuhn gleichzeitig dazu auf, als Ausgleich für den Verzicht auf das Anerkenntnis des Urteils bereits zu Beginn des Winterhalbjahres mit Sofortmaßnahmen die NO2-Belastung zu reduzieren. Dazu gehört neben einer Adhoc-Nachrüstung aller ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge auf Euro 6 ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der ordnungsgemäßen Abgasreinigung bei unter + 10 Grad Celsius.“ Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird letztinstanzlich und damit bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegen. Das Land Nordrhein-Westfalen stimmte am 4.11.2016 in der ebenfalls von der DUH gewonnenen Luftreinhalteklage einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuvor am 13.9.2016 geurteilt, dass rechtliche Grundlagen für Diesel-Fahrverbote bereits existieren. Am 22.2.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht die Düsseldorfer Sprungrevision verhandeln. Die DUH hofft, dass bei dieser Verhandlung auch das Stuttgarter Verfahren mitentschieden wird. Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und in 15 anderen Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, sagt: „Die Zustimmung zur Sprungrevision ist sehr zu begrüßen, da eine Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten und für saubere Luft damit beschleunigt wird und wir schnell Rechtssicherheit bekommen.“ Im November 2015 hatte die DUH wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in der Landeshauptstadt vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die britische NGO Client Earth unterstützt die Klage der DUH. Derzeit klagt die DUH in 16 Städten für saubere Luft. Hintergrund: Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. An den Stationen Hohenheimer Straße und am Neckartor lagen die Werte im Jahre 2016 mit 78 µg/m3 bzw. 82 µg/m3 rund doppelt so hoch wie erlaubt. Hinzu kommen an der Station am Neckartor deutliche Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration PM10. Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und Stickstoffdioxid angeht. Wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hatte die DUH im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu verpflichten, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die wichtigste Einzelmaßnahme.

Arbeitsmarkt
Sieben Prozent aller Beschäftigten arbeiten regelmäßig auf Abruf

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Düsseldorf (ots) – Sieben Prozent der über 30 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiten mindestens an einem Tag im Monat nicht nach festen Arbeitszeiten, sondern nur „auf Abruf“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“  vorliegt. Dem Papier zufolge arbeiten in der Industrie vier Prozent von allen Beschäftigten auf Abruf, im öffentlichen Dienst sechs Prozent. Im Dienstleistungssektor und im Handwerk liege der Anteil bei acht Prozent. Arbeit auf Abruf betreffe 13 Prozent der niedrig qualifizierten Beschäftigten, aber nur fünf Prozent der Hochqualifizierten. Wegen flexibler Arbeitszeiten und schwankender Arbeitseinkommen bei gleichzeitiger permanenter Bereitschaft gilt diese Form der Beschäftigung als besonders belastend. An den gesetzlichen Vorgaben will die Regierung aber laut Papier nichts ändern. „Die Bundesregierung vertritt einseitig die Flexibilitätsinteressen der Wirtschaft und zeigt bei den Folgen für die Beschäftigten keinerlei Problembewusstsein“, kritisierte deshalb Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke. Kontext Bei der so genannten „Arbeit auf Abruf“ schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag über eine Tätigkeit mit flexiblen Einsatzzeiten. Es wird eine Mindestarbeitszeit festgelegt, die aber je nach Arbeitsanfall auch überschritten werden kann.

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SPD
Malu Dreyer weist Forderungen nach Schulz-Rücktritt zurück

SPD-Politikerin: Unsere Partei vertraut ihm Osnabrück (ots) – Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) weist parteiinterne Rücktrittsforderungen in Richtung des SPD-Vorsitzenden Martin Schulz zurück. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) betonte Dreyer: „Martin Schulz ist vor einem halben Jahr mit 100 Prozent der Stimmen zum Parteivorsitzenden gewählt worden. Unsere Partei vertraut ihm und ich bin sicher, dass er den Erneuerungsprozess unserer Partei auch aus der Opposition heraus gut steuern wird.“ Dreyer will sich zudem gezielt darum bemühen, Wählerinnen und Wähler, die bei der Bundestagswahl für die AfD gestimmt haben, für die SPD zurückzugewinnen: „Wir müssen wieder eine positive Zukunftsvision von Politik anbieten und wir müssen wieder stärker lernen, die Sorgen und Wünsche genauso wie die Hoffnungen der Menschen zu hören und zu verstehen.“ Dreyer forderte in diesem Zusammenhang „mehr konstruktiven Streit“. Probleme müssten rechtzeitig erkannt, konkret benannt und fair gelöst werden, sagte sie mit Blick auf die Bedürfnis vieler Menschen, die aus Protest oder Wut die AfD gewählt hätten. „Es ist mein klares Ziel, diese Wähler und Wählerinnen für die SPD zurückzugewinnen.“ Ministerpräsidentin fordert schärferes sozialpolitisches Profil der Partei Die Ministerpräsidentin forderte zugleich ein schärferes sozialpolitisches Profil der SPD. Diese müsse wieder stärker als Alternative zur Union wahrgenommen werden. „Gerade in der Frage der sozialen Gerechtigkeit müssen wir unsere Glaubwürdigkeit wiedergewinnen.“

USA
Las Vegas-Anschlag: US-Polizei jagt philippinische Großmutter

Las Vegas (nex) – Wie US-Medien berichten, fahndet die Polizei von Las Vegas in Verbindung mit dem Anschlag auf das Country-Konzert in der Casino-Metropole nach der 63-jährigen Marylou Danley. Sie habe mit dem mutmaßlichen Attentäter Stephen Paddock (64), Berichten zufolge einem Sexualstraftäter aus Mesquite, Nevada, ein Zimmer geteilt und sei auf der Flucht. Wie einige Medien berichten, handele es sich bei Paddock um einen „Trump-Gegner“. Nach Angaben des Sheriffs von Las Vegas soll Paddock gegen 22 Uhr vom 32. Stockwerk des Mandalay Bay Hotels aus auf Besucher des Konzerts geschossen haben. Ein SWAT-Team habe den Mann im Hotel gestellt und getötet. AfD-nahe Blogger beschuldigten die Medien bereits, einen „islamistischen Anschlag“ verdecken zu wollen. https://twitter.com/lawyerberlin/status/914767043592904704 Bei einem Konzert in der US-amerikanischen Glücksspielmetropole Las Vegas hatte ein Mann Sonntag Nacht (Ortszeit) um sich geschossen und mehrere Menschen getötet. Zeugen zufolge sollen hunderte Schüsse gefallen sein. Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die Polizei berichtet, schließe man nicht aus, dass es mehr als einen Schützen gab. Medien berichten von mindestens 20 Toten und über 100 Verletzten. Zwölf Opfer befänden sich in kritischem Zustand. Auch ein mutmaßlicher Täter sei getötet worden, so die dpa. Andere Medien berichten von einem “überwältigten Angreifer”.

USA
Viele Tote und Verletzte nach Anschlag in Las Vegas

Las Vegas (nex) – Bei einem Konzert in der US-amerikanischen Glücksspielmetropole Las Vegas hat ein Mann um sich geschossen und mehrere Menschen getötet. Zeugen zufolge sollen hunderte Schüsse gefallen sein. Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die Polizei berichtet, schließe man nicht aus, dass es mehr als einen Schützen gab. Medien berichten von mindestens 20 Toten und über 100 Verletzten. Zwölf Opfer befänden sich in kritischem Zustand. Auch ein mutmaßlicher Täter sei getötet worden, so die dpa. Andere Medien berichten von einem „überwältigten Angreifer“. Zeugen schilderten dramatische Szenen. „Wir krochen über Tote“, sagte Konzertbesucherin Cari Copeland Pearson der Nachrichtenagentur dpa. Über Twitter rief die Polizei die Menschen auf, die Gegend nahe der Casino-Meile und dem Flughafen zu meiden.  

Parteienfinanzierungsgesetz
Verstöße gegen Wahlkampffinanzierung: Wenzel verdächtigt AfD

Düsseldorf (ots) – Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) hat den noch amtierenden Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) schriftlich aufgefordert, seine Prüfungen zur Wahlkampffinanzierung der AfD offenzulegen. Wie die Westdeutsche Zeitung weiter berichtet, hat Wenzel, der auch Spitzenkandidat der Grünen im niedersächsischen Landtagswahlkampf ist, die AfD im Verdacht, massiv gegen das Gesetz zur Parteienfinanzierung zu verstoßen. „Aus eigener Erfahrung kann ich zudem einschätzen, was sich eine Partei im Wahlkampf angesichts bekannter Mitgliederzahlen und bekannter Spendensummen leisten kann. Auch vor diesem Hintergrund muss bezweifelt werden, dass die legalen Quellen zur Finanzierung ausreichen“, heißt es in dem Schreiben an Lammert. Wenzel verweist auf mehrere Berichte, nach denen AfD-Wahlkämpfen aus unbekannten und ausländischen Quellen Geld zugeflossen sein soll, um Kampagnen-Kosten im hohen sechsstelligen Euro-Bereich zu finanzieren. Im Vorfeld der Bundestagswahl und der Landtagswahl in Niedersachsen sei ebenfalls in hoher Auflage mit dreiseitigen DIN A4 Zeitungsbeilagen geworben worden. „Auch im Internet wird eine sehr kostenaufwendige Werbekampagne gefahren. Hinweisen zufolge stammt ein Teil der dabei offenbar verwendeten Social Bots von Quellen in Russland“, so der Landesminister. Wenzel hat sein Schreiben an Lammert als Beschwerde nach Artikel 17 des Grundgesetzes deklariert. Wenzel an Lammert: „Meines Erachtens muss den Hinweisen sehr konsequent nachgegangen werden, um die Chancengerechtigkeit bei Wahlen zu wahren und die gesetzlichen Normen des Parteiengesetzes in der Praxis durchzusetzen.“ Er bitte um zeitnahe Informationen. Wenzel hatte bereits vor Journalisten in der vergangenen Woche in Hannover erklärt, was die AfD im niedersächsischen Landtagswahlkampf ausgebe, könnten sich die Grünen nicht leisten. „Da muss Geld aus illegalen Quellen kommen. Das hätte der Bundespräsident längst ermitteln müssen. Offensichtlich wird das Parteiengesetz nicht beachtet“, so Wenzel im Gespräch.

Referendum
Katalonien: Spanische Polizei geht brutal gegen Wähler vor

Barcelona (nex) – Nachdem am 20. September alle katalanischen Institutionen von der Zentralregierung übernommen und rund zwanzig Führungsmitglieder der katalanischen Regierung verhaftet wurden, spitzt sich die Lage weiter zu und scheint am heutigen Wahltag des Referendums zusehends zu eskalieren.  Die nationale spanische Polizei hat heute wie angekündigt die Wahllokale besetzt und die Stimmabgabe der Referendumsteilnehmer unterbunden. Während sich anfangs die katalanischen Aktivisten und Wähler friedlich verhielten und den Einsatzkräften gegenüber ihren Protest nur durch das Heben ihrer Hände über ihre Köpfe ausdrückten, kam es im Laufe des Nachmittags zu Ausschreitungen. Laut den Rettungskräften wurden bei den Zusammenstößen von Aktivisten und Polizei 91 Menschen verletzt, die katalanische Regierung beziffert die Verletzten auf über 300. Manche Medien berichten gar von über 450 Verletzten. Es kam nach Angaben spanischer Medien und katalanischer Aktivisten zum Einsatz von Gummigeschossen gegen die Demonstranten. https://twitter.com/MarsaMeritxell/status/914437392702066688 Videos und Fotos von den Ausschreitungen rund um Barcelona zeigen das harte Durchgreifen der Polizei sowie blutende und verletzte Demonstranten. https://twitter.com/twitter/statuses/914489430253203456 Der spanische Gouverneur Katalaniens äußerte sein Bedauern bezüglich der gewaltsamen Zwischenfälle. „Wir waren gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, die wir nicht wollten“ sagte er zu Medienvertretern und bekräftigte, dass das Referendum illegal sei. Engin Kara

Unabhängiskeitsreferendum
Putin-Berater: „USA werden Kurden sich selbst überlassen“

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Ankara (nex) – Der ehemalige russische Diplomat Matusow Wjatscheslaw Nikolajewitsch, der die türkische Hauptstadt Ankara besuchte, äußerte sich gegenüber der türkischen Tageszeitung Yeni Safak zu Putins Treffen mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und den jüngsten Entwicklungen in der Region. Zur Bedeutung der Eurasischen Wirtschaftsunion sagte Nikolajewitsch, dass die eurasischen Gemeinschaften die aufsteigenden Stars der Zukunft seien, und nicht die Europäische Union oder der Westen. Der Westen habe seinen Höhepunkt in der Politik erreicht, während Eurasien ein junges und frisches Gebilde mit großem Potenzial darstelle. Nikolajewitsch erklärte, dass Russland Präsident Erdogan als bedeutsamen Weltpolitiker und eine starke Person ansehe, die eine wirkliche Sanktionskraft im Nahen Osten habe. „Iran und Russland waren nicht die Initiatoren des Astana-Prozesses und des Waffenstillstands. Es waren Erdogans Ziel und Bemühungen, diesen Konflikt zu beenden. Wir wissen, dass er einen großen politischen Einfluss hat. “ „Den USA wird es nicht gelingen, durch die Instrumentalisierung der Kurden die Türkei zu teilen“ Das einzige Ziel der Vereinigten Staaten sei es, in der Türkei, im Irak, in Syrien und in anderen Ländern Konflikte zu verursachen, indem sie Kurden dazu benutzten, Menschen voneinander zu isolieren und das Sykes-Picot-Abkommen zu verwirklichen, so der russische Diplomat weiter. Den USA werde es nicht gelingen, durch die Instrumentalisierung der Kurden die Türkei zu teilen.  „In dem Moment, in dem sie [die Vereinigten Staaten] erkennen, dass dies nicht passieren wird, werden sie die Kurden sich selbst überlassen. Sie werden nicht riskieren, es mit der Türkei, dem Iran, Irak, Syrien sowie der arabischen und muslimischen Welt aufzunehmen“, sagte der russische Diplomat gegenüber Yeni Safak. In Bezug auf die aktuelle politische Situation im Irak sagte Nikolajewitsch, dass Kurden im Irak schon sehr große Territorien erhalten hätten und er nicht glaube, dass sie mit einem Referendum allein so leicht einen Staat gründen könnten. „Das wäre deren Ende. Es gibt in der Region kein Land außer Israel welches solch einen Staat unterstützt“, so Nikolajewitsch.

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