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5 Jahre nach Alan Kurdi: Fluchtrouten wurden schwieriger gemacht
– die meisten der 200.000 unbegleiteten Minderjährigen in Europa aus Afghanistan, Syrien und Eritrea stammen und hauptsächlich in Deutschland, Griechenland, Italien und Schweden leben
– von 35.000 Asylbewerbern, die in den vergangenen fünf Jahren aus Griechenland und Italien umgesiedelt wurden, nur 823 unbegleitete Kinder waren
– die Ankünfte in Griechenland über das Meer sich zwischen 2018 und 2019 fast verdoppelt haben (von 32.000 auf 60.000 Menschen)
Viele EU-Staaten reagierten auf die verstärkten Fluchtbewegungen mit Grenzschließungen und verschärften Maßnahmen, darunter das Einsperren von Kindern und eine erschwerte Familienzusammenführung. Allein in Griechenland befanden sich im März dieses Jahres 331 Kinder in Haft. Es gab jedoch ebenso Verbesserungen, darunter das Zampa-Gesetz in Italien, das den Schutz unbegleiteter Minderjähriger regelt, und die Erklärung der EU-Kommission zum Schutz von Kindermigranten von 2017. In Deutschland wurde das Alter, in dem unbegleitete Geflüchtete selbstständig das Asylverfahren durchlaufen, von 16 auf 18 angehoben. „Die Verbesserungen werden überschattet von einer allgemeinen Abschottungspolitik und Maßnahmen, die Kinder von Europa fernhalten sollen“, sagt Anita Bay Bundegaard. „Europa muss Lehren aus der Vergangenheit ziehen. Eine neue Migrationspolitik darf nicht auf Kosten von Kinderleben gehen.“ Save the Children fordert die Europäische Union auf, bei ihren Reformen der Asyl- und Migrationspolitik die Kinderrechte ins Zentrum zu rücken. Save the Children:– Es muss dafür gesorgt werden, dass Kinder bei ihrer Ankunft in Europa sicher sind und dass sie unverzüglich Zugang zu Asyl und Schutz erhalten, anstatt zurückgedrängt zu werden.
– Die Inhaftierung von Minderjährigen muss beendet werden. – Unbegleitete Minderjährige müssen binnen 24 Stunden Zugang zu einer Betreuungsperson bekommen.
– Damit weniger Menschen auf der Flucht ums Leben kommen, sollte es mehr und bessere legale Wege der Einwanderung nach Europa geben.
– Dazu zählt auch eine vereinfachte Familienzusammenführung.
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