Paragraph 86a
AfD-Spitzenkandidat im Saarland handelt mit Hakenkreuzorden und „KZ-Geld“

Hamburg (ots) – Rudolf Müller, Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl im Saarland, vertreibt in seinem Laden in Saarbrücken Geld aus Konzentrationslagern der Nationalsozialisten. Das berichten der stern und das ARD-Magazin „Panorama“ nach gemeinsamen Recherchen. Müller hat in seinem Antiquitätengeschäft Scheine aus Theresienstadt im Angebot. Historiker nennen derlei Währung „Lagergeld“, Müller selbst bietet sie als „KZ-Geld“ an. Außerdem verkauft der AfD-Landesvorstand Müller in seinem Geschäft Orden aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen. Anders als der Handel mit Lagergeld ist dies in Deutschland laut Strafgesetzbuch, Paragraph 86a, nicht erlaubt. Der stern schickte einen Testkäufer in das Geschäft des 65-Jährigen, dieser erwarb von Müller Lagergeld und einen Orden aus dem Jahr 1939 mit einem Hakenkreuz drauf. Einige Tage später verkaufte Müller einem Mann, der den Laden für das ARD-Magazin „Panorama“ besuchte, einen anderen Hakenkreuzorden und ebenfalls Lagergeld. Fragen des stern zu seinen Geschäften mit NS-Devotionalien ließ Müller unbeantwortet. Gegenüber „Panorama“ behauptete er, nicht gewusst zu haben, dass er mit seinen Geschäften gegen das Gesetz verstoße. Gleichzeitig gestand Müller ein, der Handel mit Hakenkreuzorden zieme sich für einen Spitzenkandidaten der AfD nicht. Die Franzosen und Amerikaner seien aber wild darauf. Vom stern generell auf Geschäfte mit Lagergeld und Hakenkreuzorden angesprochen, sagte Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Mit Gegenständen aus Konzentrationslagern sollten keine Geschäfte und erst recht kein Profit gemacht werden. Das ist respektlos gegenüber den Millionen Menschen, die im KZ gelitten haben und dort ermordet wurden. Solche Dinge gehören in Museen und Gedenkstätten.“ Die AfD im Saarland wurde zuletzt vom Bundesvorstand der Partei aufgelöst, nachdem der stern Kontakte der beiden Landesvorsitzenden Josef Dörr und Lutz Hecker zu Neonazis enthüllt hatte. Der Landesvorstand erhob erfolgreich Einspruch gegen die Auflösung und darf einstweilig weiterarbeiten. Nachdem der AfD-Bundesparteitag für eine Auflösung gestimmt hat, hat nun das Bundesschiedsgericht der Partei das letzte Wort

"Brad Pitt war 2. Wahl"
Aus für „Brangelina“: Waren Brads Alkoholexzesse schuld oder Angelinas alte Gefühle?

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Los Angeles (nex) – Aus für eine der am stärksten im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Promiehen: Nach elf Jahren wollen die Hollywood-Schauspieler Angelina Jolie (41) und Brad Pitt (52) getrennte Wege gehen. Jolie soll die Scheidung eingereicht und das Sorgerecht für alle sechs Kinder beantragt haben, die aus der Ehe hervorgingen oder adoptiert wurden. Grund für die Trennung sollen „unüberbrückbare Differenzen“ zwischen den beiden Eltern gewesen sein. Pitt soll die Kinder nicht so erzogen haben, wie seine Ehegattin es wollte. Das Fachblatt „Gala“ schreibt zudem, der Schauspieler habe zu viel Marihuana geraucht, Alkohol getrunken und sei in weiterer Folge aggressiv geworden. Jolie will darin eine Gefahr für die Kinder erblickt haben. Der Schauspieler wird im Magazin „People“ mit der Aussage zitiert: „Ich bin sehr traurig darüber, aber was am meisten zählt, ist das Wohlbefinden unserer Kinder. Ich bitte die Presse darum, ihnen den Raum zu geben, den sie in dieser schwierigen Zeit brauchen.“ Das Paar soll sich bereits am 15. September getrennt haben. Pitt und Jolie hatten erst im August 2014 geheiratet, hatten aber zuvor über mehr als elf Jahre eine Beziehung geführt. Diese soll jedoch, wie einige Blogger behaupten, von Beginn an unter keinem guten Stern gestanden haben. Angeblich soll es, bevor Pitt und Jolie einander nähergekommen waren, eine Romanze mit Schauspielerkollegen Colin Farrell gegeben haben, die jedoch an dessen mangelndem Bindungswillen sowie Einweisung in eine Drogenentzugsklinik gescheitert sein soll. Brad Pitt soll demnach lediglich die „zweite Wahl“ gewesen sein.

Flüchtlingspolitik
Niedersachsen verzichtet auf Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Osnabrück (ots) – Niedersachsen verzichtet auf Anwendung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf das niedersächsische Innenministerium. Demnach verschickte das Innenministerium am Dienstag einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden des Landes. Damit dürfen die Menschen ihren Wohnort nach Anerkennung des Asylantrags – anders als in Baden-Württemberg oder Bayern – in Niedersachsen frei wählen. Auch Rheinland-Pfalz lehnt die Wohnsitzauflage ab. Andere Bundesländer streiten noch um die Umsetzung. Die niedersächsischen Grünen begrüßten den Schritt: Es sei ein Irrweg, geflüchteten Menschen einen Wohnort zuzuordnen, sagte Fraktionschefin Anja Piel: „Die Wohnsitzauflage wäre ein Bürokratiemonster. Wir Grüne haben uns zu Recht gegen dieses nicht zielführende Instrument gestemmt. Ich danke insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden für ihre Unterstützung“, sagte Piel. Die Wohnsitzauflage ist Teil des Integrationsgesetzes des Bundes, welches Anfang August in Kraft getreten war. Sie erlaubt es den Ländern, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen, sofern sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Damit soll vor allem verhindert werden, dass durch den Zuzug von Menschen bestimmter Herkunft in Großstädten Parallelgesellschaften und soziale Brennpunkte entstehen. Die Grünen-Politikerin Piel sieht in der Auflage hingegen einen „echten Integrationsblocker“: „Er gibt den Menschen das Gefühl, nicht selbst über ihr Leben bestimmen zu können. Zudem erschwert eine solche Auflage den Zugang zu Arbeit und Qualifikation. Im allerschlimmsten Fall werden Familien und Freundschaften zerrissen“, sagte Piel.

Befugnisse zur Online-Durchsuchung
BKA will gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und Co

Düsseldorf (ots/nex) – Während man in Deutschland von anderen Ländern wie der Türkei eine Lockerung der Anti-Terror-Gesetze fordert, will das BKA angesichts zunehmender kryptierter Kommunikation von Terrorverdächtigen eine gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider verlangen. „WhatsApp zu nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere Herausforderung“ sagte BKA-Chef Holger Münch der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. „Es würde uns im nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein“, unterstrich Münch. Der BKA-Chef regte auch eine Erweiterung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zur Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch zur Strafverfolgung. „Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für den Bereich der Strafverfolgung“, erklärte Münch, der Staat müsse eine „schlagkräftige Strafverfolgung gewährleisten“.

kabel eins Doku
Neuer TV-Sender: „Wir wollen Deutschlands bester Doku-Channel werden“

Neuer TV-Sender kabel eins Doku startet am Donnerstag, 22. September 2016
Unterföhring (ots) – Rund um die Uhr Dokumentationen und Reportagen unterschiedlichster Programmfarben, international erfolgreiche Formate in deutscher Erstausstrahlung und ein eigenproduziertes Magazin: kabel eins Doku, der neue Free-TV-Sender von ProSiebenSat.1, startet am Donnerstag, 22. September 2016, mit einem einzigartigen Angebot. „kabel eins Doku zeigt die ganze Welt der Dokumentationen – von Geschichte über Real Crime bis zu Natur und Technik“, erklärt Senderchef Thorsten Pütsch. „Wir wollen Deutschlands bester Doku-Channel werden.“ Exklusives Programm: Für das laufende Jahr erwarb der Sender über 630 Stunden neues Lizenz-Programm, davon rund 75 Prozent Free-TV-Premieren und deutsche Erstausstrahlungen. Am ersten Sendetag von kabel eins Doku feiert die Doku-Reihe „Der Wilde Westen – Die wahre Geschichte“ von und mit Hollywood-Legende Robert Redford um 20:15 Uhr Deutschland-Premiere. Weiteres Start-Highlight: das mit vier Emmys ausgezeichnete Format „Anthony Bourdain – Kulinarische Abenteuer“. „Das Doku Magazin – täglich mehr verstehen“ bildet die ganze Themenvielfalt des neuen Doku-Channels in einer Sendung ab. Das von Annika de Buhr moderierte Format greift aktuelle Themen aus Gesellschaft, Geschichte und Wissenschaft auf, um sie dokumentarisch aufzuarbeiten – fünf Mal die Woche kompakt in einer Stunde. Verbreitung über alle Wege: kabel eins Doku geht mit einer technischen Reichweite von rund 80 Prozent on Air. Die Zuschauer können den neuen Doku-Channel über alle relevanten Verbreitungswege – über Satellit, digitales Kabel und IPTV – sowie im Internet bei kabeleinsdoku.de und via sendereigener App bundesweit kostenlos und unverschlüsselt sehen.
(Foto: obs/kabel eins)
(Foto: obs/kabel eins)

Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zu wenig Personal bei Finanzbehörden für Kontrolle von Schwarzarbeit

Grünen-Expertin Müller-Gemmeke: Das ist nicht akzeptabel – „Effektive Kontrollen sind notwendig“ Osnabrück (ots) –  Die Finanzbehörden haben bei der Kontrolle von Schwarzarbeit nach wie vor starken Personalmangel und kontrollieren weniger Betriebe. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ liegt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an Grünen-Abgeordnete vor, wonach bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zum Stichtag 1. August von 6865 Planstellen 545 nicht besetzt waren. Rechnet man die Mitarbeiter hinzu, die an andere Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgeliehen waren, fehlen sogar 708 Kontrolleure. Das entspricht zehn Prozent des Personals. Auch die 1600 zusätzlichen Stellen, die nach der Einführung des Mindestlohns in Aussicht gestellt wurden, sind noch nicht besetzt. Diese sollen erst in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die Grünen-Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, Beate Müller-Gemmeke sagte: „Das ist nicht akzeptabel. Effektive Kontrollen sind notwendig und dafür braucht es ausreichend Personal.“ Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist beim Zoll angesiedelt. Der Zoll soll nicht nur Schwarzarbeit bekämpfen, sondern auch Verstöße gegen den Mindestlohn. Im vergangenen Jahr hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit knapp 43 700 Betriebe kontrolliert, das waren rund 30 Prozent weniger Kontrollen als im Jahr zuvor. Für Schwarzarbeit ist die Baubranche besonders anfällig, aber auch die Fleischbranche und die häusliche Pflege. Häufig sind dort Arbeiter aus Osteuropa unterhalb des Mindestlohns und zu schlechten Arbeitsbedingungen angestellt. Die Grünen kritisieren, dass die Bundesregierung zu wenig getan hat, um für bessere Arbeitsbedingungen für entsandte Beschäftigte zu sorgen. Den 17 von der Bundesregierung geförderten Beratern des Beratungsnetzwerks „Faire Mobilität“ stehen hunderttausende entsandte Beschäftigte pro Jahr gegenüber. Auf der Internetseite des Zolls gebe es zwar Informationen, aber nicht in den Sprachen der osteuropäischen Länder, wo viele herkommen. Müller-Gemmeke kritisierte: „Das macht keinen Sinn und hilft wenig.“

Flüchtlingspolitik
BKA: Straftaten von Flüchtlingen um 36 Prozent zurückgegangen

Düsseldorf (ots) – Im ersten Halbjahr dieses Jahres hat das Bundeskriminalamt zwar bereits 142.500 Straftaten von Flüchtlingen registriert, bezogen auf die einzelnen Monate ist jedoch ein deutlicher Abwärtstrend zu erkennen. „Die Fallzahlen sind von Januar bis Juni um 36 Prozent zurückgegangen“, sagte BKA-Präsident Holger Münch der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ . Als Ursachen nannte Münch die zunehmenden Bemühungen um Integration und den selteneren Aufenthalt in Massenunterkünften, was „sich sicherlich auch konfliktmindernd“ auswirke. Vermögens- und Fälschungsdelikte stellten unverändert den größten Teil der Straftaten mit 30 Prozent, wozu auch das sogenannte Schwarzfahren gehöre.

Kampf gegen den Terror
Nach Hinweis eines Türken: 16-jähriger Flüchtling bei SEK-Einsatz festgenommen

Köln (nex/ots) –  Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) hat gestern in einer Notunterkunft für Flüchtlinge in Köln-Porz einen 16 Jahre alten Syrer festgenommen. Bei dem Einsatz seien drei Menschen verletzt worden. Der Jugendliche steht nach Angaben des polizeilichen Staatsschutzes unter dringendem Verdacht, sich in kurzer Zeit radikalisiert zu haben. „Europa und damit auch Deutschland und NRW stehen seit längerem im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus. Die Gefahr ist real und konkret. Unsere Sicherheitsbehörden sind deshalb sehr wachsam und gehen jedem Hinweis konsequent nach. Das zeigt diese Festnahme einmal mehr“, sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ Der Vater des Verhafteten, Jamal J., widersprach den Behörden und gab an, sein Sohn Mohammad sei zwar etwas depressiv, aber sonst harmlos, berichtet der Kölner Stadtabzeiger. Er habe in einer türkischen Moschee gebetet. Ein Türke, der später die Polizei alarmierte, habe gehört, dass Mohammad für den IS gebetet habe, und auch das Wort „Bombe“ sei gefallen. „Mein Sohn ist nicht radikal,“ wird J. zitiert. Er bezweifele, dass der Türke überhaupt arabisch spreche. J.’s Frau und Tochter habe die Polizei auch mitgenommen. In dem Gebäude seien etwa 200 Menschen untergebracht. Drei Flüchtlinge seien leicht verletzt worden, als sie versucht hätten, die Turnhalle beim Beginn des Zugriffs zu verlassen. Die Polizei wolle frühestens Mittwoch nähere Angaben machen.

Kriminal-Statistik
Schweiz: Straftäter kommen aus Afrika und aus Karibik – dann folgen Türken

Bern (BZZ(nex) – In der ausländischen Bevölkerung der Schweiz haben junge Männer aus West- und Nordafrika sowie der Dominikanischen Republik ein besonders hohes Risiko, strafrechtlich verurteilt zu werden. Danach folgen Türken. Die am Dienstag publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) geben erstmals Aufschluss über die Nationalität der Verurteilten. Dabei wird unterschieden zwischen Personen, die sich längerfristig im Land aufhalten, und den übrigen Ausländerinnen und Ausländern. Für die erste Gruppe, also Schweizer sowie Ausländer mit B- und C-Ausweis, hat das BFS errechnet, wie viele Personen im Jahr 2014 pro 1000 Einwohner mit jeweils derselben Nationalität verurteilt wurden. Einzelne Nationalitäten mussten wegen Unterscheidungsproblemen in Ländergruppen zusammengefasst werden. Am höchsten ist das Risiko, strafrechtlich in Erscheinung zu treten, bei jungen Männern aus Westafrika mit 78 Verurteilungen auf 1000 Einwohner. 18- bis 29-Jährige aus der Dominikanischen Republik kommen auf eine sogenannte Belastungsrate von 65 Promille, solche aus der Türkei auf 19 Promille. Von 1000 Schweizern wurden vorletztes Jahr 2,7 rechtskräftig verurteilt, gleich viele wie bei den Einwohnern österreichischer Nationalität. Noch gesetzestreuer verhielten sich die Deutschen mit einer Belastungsrate von 2,5 Promille. Das BFS verweist in seiner Mitteilung darauf, dass mit den veröffentlichten Zahlen ein kausaler Zusammenhang zwischen Nationalität und straffälligem Verhalten nicht belegt werde. Viele Faktoren wie beispielsweise das Wohlstands- oder Bildungsniveau, die das Verhalten der Personen beeinflussen, seien aus der Strafurteilsstatistik nicht ersichtlich und würden in den Auswertungen nicht berücksichtigt.    

Syrienkonflikt
FSA: IS und PYD können nur mit Unterstützung türkischer Soldaten vertrieben werden

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Aleppo (nex) – Taha Atrak, ein Kommandant der Freien Syrischen Armee, erklärte, dass der IS (Daesh) und die PYD nur mit der Unterstützung türkischer Soldaten aus Syrien vertrieben werden könnten. „Die Türkei ist das Land, das uns bis jetzt am besten unterstützt hat“, sagte Taha Atrak, der Divisionskommandant der FSA in Aleppo. „Wir möchten nur die türkischen Soldaten an unserer Seite sehen“, erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur Anadolu. Auf die im vergangenen Monat gestartete Militäroperation Schutzschild Euphrat angesprochen, versicherte Atrak, dass der Kampf gegen den IS (Daesh)-Terror mit diesem Einsatz an Dynamik gewonnen habe. Etwa 80 Prozent der vom IS (Daesh) kontrollierten Gebiete seien im Zuge der Operation von der Terrororganisation befreit worden, so der Kommandant. Die Türkei startete die Militäroperation Schutzschild Euphrat am 24. August mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheitslage, Unterstützung der Koalitionskräfte und Eliminierung der Terrorbedrohung entlang der türkischen Grenze, bei der mit Panzern, Artillerie und Kampfjets der Türkei unterstützte Kämpfer der Freien Syrischen Armee (FSA) zum Einsatz kamen. Am vergangenen Montag übernahmen FSA-Kämpfer vom IS (Daesh) die Kontrolle über zwei Wohngebiete. In einer am selben Tag veröffentlichten Erklärung teilte der türkische Generalstab mit, dass die Gebiete Sandara und Kardisch in der Nähe der nordsyrischen Stadt Al-Rai im Rahmen der Operation Schutzschild Euphrat eingenommen worden seien. Ein Gebiet von insgesamt 900 Quadratkilometern sei von Terroristen gesäubert worden, heißt es weiter in dem Statement. Über 760 IS (Daesh)-Ziele seien seit dem Beginn der Operation im vergangenen Monat getroffen worden. Der FSA-Kommandant, der angab, dass auch US-Kampfjets IS (Daesh)-Positionen getroffen hätten, sagte: „Die amerikanischen Soldaten haben uns ihre Unterstützung angeboten, aber wir haben abgelehnt. Wir wollen nicht, dass sie uns am Boden unterstützen, weil wir das als unglaubwürdig empfinden, wo sie doch auch die PYD unterstützen.“ Atrak betonte, dass es auf syrischem Boden keinen Platz für irgendwelche Terrororganisationen, die gegen die Türkei seien, gebe.

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