Flüchtlingspolitik
Niedersachsen verzichtet auf Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Niedersachsen verzichtet auf Anwendung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch.

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Osnabrück (ots) – Niedersachsen verzichtet auf Anwendung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf das niedersächsische Innenministerium.

Demnach verschickte das Innenministerium am Dienstag einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden des Landes. Damit dürfen die Menschen ihren Wohnort nach Anerkennung des Asylantrags – anders als in Baden-Württemberg oder Bayern – in Niedersachsen frei wählen. Auch Rheinland-Pfalz lehnt die Wohnsitzauflage ab. Andere Bundesländer streiten noch um die Umsetzung.

Die niedersächsischen Grünen begrüßten den Schritt: Es sei ein Irrweg, geflüchteten Menschen einen Wohnort zuzuordnen, sagte Fraktionschefin Anja Piel: „Die Wohnsitzauflage wäre ein Bürokratiemonster. Wir Grüne haben uns zu Recht gegen dieses nicht zielführende Instrument gestemmt. Ich danke insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden für ihre Unterstützung“, sagte Piel.

Die Wohnsitzauflage ist Teil des Integrationsgesetzes des Bundes, welches Anfang August in Kraft getreten war. Sie erlaubt es den Ländern, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen, sofern sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Damit soll vor allem verhindert werden, dass durch den Zuzug von Menschen bestimmter Herkunft in Großstädten Parallelgesellschaften und soziale Brennpunkte entstehen.

Die Grünen-Politikerin Piel sieht in der Auflage hingegen einen „echten Integrationsblocker“: „Er gibt den Menschen das Gefühl, nicht selbst über ihr Leben bestimmen zu können. Zudem erschwert eine solche Auflage den Zugang zu Arbeit und Qualifikation. Im allerschlimmsten Fall werden Familien und Freundschaften zerrissen“, sagte Piel.

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