Berlin – Deutschland plant eine umfassende Reform seiner Geheimdienste. Wie die Welt am Sonntag in ihrem Bericht vom 18. Oktober 2026 schreibt, sollen der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) neue Befugnisse erhalten.
Gleichzeitig wird ihre Kontrolle grundlegend neu geordnet. Die Autoren Dirk Banse, Wolfgang Büscher und Uwe Müller zitieren den Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrats (UK-Rat), Josef Hoch, der die Pläne als „eine wirkliche Zäsur“ bezeichnet.
Bislang habe der BND bei erkannten Angriffen auf Deutschland lediglich zusehen dürfen. Künftig solle er unter bestimmten Voraussetzungen aktiv eingreifen können, etwa wenn keine andere Möglichkeit zur Gefahrenabwehr besteht. Als Beispiel nennt die Zeitung den Fall der terroristischen „Sauerlandgruppe“, deren versuchte Anschläge 2007 durch gezielte Eingriffe der Sicherheitsbehörden vereitelt werden konnten.
Der BND erhalte jedoch „keine Lizenz zum Töten“, betont Hoch gegenüber der Welt am Sonntag. Der Unterschied zwischen dem Geheimdienst eines Rechtsstaats und dem einer Diktatur bleibe scharf gezogen. Selbst in Extremsituationen blieben die Mitarbeiter an deutsches Recht gebunden, so der Experte.
Zentralisierung der Kontrolle
Die Reform betrifft auch die Aufsicht. Bisher war die Kontrolle auf verschiedene Institutionen verteilt, etwa auf Datenschutzbeauftragte oder Gremien für die Fernmeldeaufklärung. Künftig soll der UK-Rat die zentrale rechtliche Aufsicht übernehmen. Hoch sieht darin einen Vorteil: „Die bisher zersplitterte Kontrolllandschaft wird nun übersichtlich.“ Die Dienste hätten dann ein Gegenüber statt mehrerer Ansprechpartner.
Der Kontrollrat erhält dafür weitreichende Rechte. Er kann jederzeit Gebäude der Dienste betreten, sich Unterlagen zeigen lassen und Mitarbeiter befragen. Zudem soll er Zugang zu Informationen ausländischer Partnerdienste erhalten. Dies sei bedeutsam, da der UK-Rat im Gegensatz zum Parlamentarischen Kontrollgremium nicht als „Dritter“ im Sinne der Third-Party-Rule gilt.
Reform mit offenen Fragen
Allerdings hat die Reform laut Welt am Sonntag auch ihren Preis. Der Kontrollrat benötigt zusätzliche Richter und Juristen. Eigentlich soll das gerichtsähnliche Kontrollorgan künftig mit drei Kammern arbeiten, doch mehrere Stellen sind noch unbesetzt. Die dritte Kammer könne deshalb vorerst nicht eingerichtet werden.
Derzeit gilt eine „Gefahr-im-Verzug“-Regelung, die den Kontrollrat faktisch zu einer Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft verpflichtet. Hoch kritisiert dies: Das Bundesverfassungsgericht habe 2020 ausdrücklich zugelassen, dass der BND in akuten Ausnahmesituationen zunächst selbst handeln könne, bevor die Kontrolle nachträglich einsetze. Der Gesetzgeber sei bisher strenger gewesen als die Vorgabe aus Karlsruhe.
Hoch betont zudem die Bedeutung des Kontrollrats als oberste Bundesbehörde, die keinem Ministerium unterstellt ist. Darin sieht er eine bewusste Sicherung des Rechtsstaats – auch für den Fall, dass eine radikale Regierung versuche, die Geheimdienste gegen politische Gegner einzusetzen.
Turgay Gülek
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