Ein Gastbeitrag von Wilfried Fuhrmann
„Geopolitik“ ist letztlich immer noch oder bereits wieder der Kern der Politik fast aller Staaten, also auch der USA und insbesondere auch der Länder, die u.a. in Zeiten des Kolonialismus im Wettlauf (spätestens nach der Konferenz in Berlin im Jahre 1878) große Imperien errichtet hatten.1 Sie ist wahrscheinlich nur bedingt Demokratie geeignet.
I. Zum Krieg
I.1. Kein Krieg ist gerecht – auch kein möglicherweise gerechtfertigter Krieg
Geopolitik wurde beispielsweise in Form einer Kolonialpolitik sowie unter der politischen Propaganda „Volk ohne Raum“ nicht von „wilden“ Bürgerinnen und Bürger, sondern von gewählten Politikern, den National-Sozialisten betrieben (- mit den bekannten Folgen wie Krieg und Millionen von Toten auf beiden Seiten). Sie ist auch gekennzeichnet durch globale Machtkämpfe der staatlichen politischen Eliten (nicht nur von Monarchien) i.d.R. mit dem jeweiligen Ziel der territorialen Expansion des kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Gestaltungsraums.
Es ist letztlich auch eine global orientierte Politik (nicht nur von Diktaturen) mit dem Ziel der global maximalen nationalen Größe des Landes bis hin zur umfassenden Dominanz mit der Macht der Festlegung von Grenzen, also der Struktur der politischen Landkarte und z.T. auch der internationalen Regeln und Ordnungen.
Diese gilt im Falle eines aggressiv expansiven Nationalismus, aber auch der Verteidigung von Werten (wie der Kultur einer Ethnie, der Demokratie oder der „freien Welt“) durch Demokratien jeglicher Ausgestaltung oder auch der „Missionierung“ bzw. Verbreitung von „nicht unbedingt selbst gelebten“ Werten (wie Menschenrechte, keine Todesstrafe, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, globaler Wettbewerb usw.).
Alle derartigen Ziele können gleichwohl kein Recht zur Führung eines Krieges sein, insbesondere da jeder Mensch das Recht auf Leben sowie körperliche und auch seelische Integrität hat. Dabei sind Leben und Überleben die Grundbedingung für jeden Menschen, denn dann erst kommen die sicherlich hohen Werte von Freiheit und Selbstbestimmung für jeden. Entsprechend ist kein Krieg gerecht.2
Das Dilemma besteht nun aber darin, daß derjenigen, der mittels des Einsatzes militärischer Mittel einen „Wert“ verbreiten oder verteidigen will, stets Werte wie bspw. Leben, Menschenrechte und Menschlichkeit massiv verletzt. Jeder in einem Kriege traumatisierte, „verstümmelte“ oder getötete Mensch ist dann wahrscheinlich Folge der Geopolitik bzw. eines staatlichen Vergehens – es sei denn, es geschah als Folge eines zulässigen Krieges (s.u.) bzw. einer zulässigen Kriegsführung, wobei prinzipiell jede militärische Entscheidung und deren Durchführung von einem Internationalen Kriegsgerichtshof analysiert und bewertet werden müßten.
Aber seit wann gibt es welche Arten von Internationalen Gerichtshöfen und welche Staaten akzeptieren es und unterwerfen sich deren Urteilen oder welche nicht? Da derartige Untersuchungen und Bewertungen eine fundierte Klage bedürfen, ist es wenig verwunderlich, daß Klagen und Forderungen überwiegend gegen den Verlierer einer militärischen Auseinandersetzung erhoben werden und zwar zumeist durch den (die) Sieger. Dieser (diese) benennen nach einer (bedingungslosen) Kapitulation in einem Friedensvertrag den (die) Angreifer und Verlierer.
Dabei begehen natürlich auch Sieger Kriegsverbrechen oder sie schwächen den Gegner durch neue Strategien, die erst nach dem Krieg international als Verbrechen angesehen und dann ggfs. verboten werden.
Der in den Krieg befohlene Mensch hat letztlich nicht den geringsten Entscheidungs- oder gar Verweigerungsspielraum – denn wer sich verweigert oder desertiert, der wird i.d.R. einem Kriegs-Gericht oder einem Militär-Richter vorgeführt.
Krieg ist zumeist ein nicht-zulässiges Unrecht und ein Verbrechen gegen die Menschenrechte und die Menschlichkeit. Ein („Angriffs“-) Krieg entsteht bspw. aus kultureller Überheblichkeit einer Nation (wie im Falle der National-Sozialisten) oder Zivilisation (wie im Falle der USA) oder einer Gemeinschaft und erfolgt i.d.R. aus Machtgier der herrschenden politisch-militärischen Eliten.
Wer der Logik des aggressiv imperialistischen Römischen Reiches folgt: „Wer den Frieden will, der muß rüsten“ offenbart, daß er seit „Rom“ kein höheres Zivilisations- und Kulturniveau erreicht oder erreichbar sieht und zugleich persönlich erwartet, durch einen Krieg zu gewinnen und/oder zumindest erwartet, infolge seiner gesellschaftlichen Stellung, politischen Privilegien usw. keinen Schaden infolge eines Krieges erleiden zu müssen.
Sterben, leiden, verlieren werden die stimmenlosen bzw. faktisch nicht politisch partizipierenden, nicht-privilegierten Menschen diesseits der Front und die mit riesigem Marketing-Aufwand (Propaganda, Diskriminierung usw.) letztlich moralisch „deklassierten“ Menschen jenseits der Front. Entsprechend haben alle diese Menschen das Recht und die politischen Eliten sowie die Gesamt-Gesellschaft die Pflicht, das an diesen Menschen begangene Unrecht zu erkennen, einzugestehen und soweit es möglich ist, mit adäquaten monetären, medizinischen sowie psychologischen Mitteln zu „kompensieren“. Ein „Volkstrauertag“ ist sinnvoll, aber nicht ausreichend.
I.2. Zum zulässigen bzw. vertretbaren nicht gerechten Krieg am Beispiel Palästina
Dieses gilt auch für den Fall eines Krieges, der als einzig möglich erscheinende verhältnismäßige Reaktion auf ein geschehenes geopolitisches Unrecht wie ein militärischer Angriff gilt – der Verteidigungskrieg. Dieser Krieg kann dann zwar als „vertretbar“ bzw. zulässig bzw. gerechtfertigt angesehen werden, aber auch er ist nicht gerecht.
Er kann als zulässig angesehen werden, wenn der Krieg resp. die Kriegsführung verhältnismäßig ist und nicht extrem eskaliert bzw. ausartet. Auch ein Vergeltungs- bzw. Verteidigungskrieg mit dem Ziel der Befreiung von Geiseln muß verhältnismäßig geführt werden. So muß bspw. im Krieg Israels in Palästina bspw. die Zahl der durch den Verteidiger bzw. das angegriffene Israel getöteten Zivilisten „verhältnismäßig“ sein zu den durch den Angreifer in einem dreitägigen Überfall getöteten und/oder als Geiseln entführten 1400 Zivilisten.
Stehen aber die von Israel in acht Wochen massiven Bombardements und Besetzung des Siedlungsgebietes der Palästinenser und des Angreifers getöteten 45000 Zivilisten in Palästina in einer „vertretbaren“ Relation? Wohl eher nicht – selbst unter schwierigen Kampfbedingungen, wenn sich Kämpfer des Angreifers unter Zivilisten mischen.
Auch die in modernen Kriegen stets auftretenden sog. Kollateralschäden in Form getöteter oder stark verletzter Menschen (ein schrecklich diskriminierender Begriff) sind wohl nicht in jedem Umfang und Falle einfach hinzunehmen. Um einen gegnerischen Kämpfer zu töten, der sich in einem Klassenzimmer unter Schülern aufhält oder in einer vollen Flüchtlingsunterkunft, ist es nicht gerechtfertigt, das Schulzimmer oder die Flüchtlingsunterkunft mit ggfs. allen Kindern oder Flüchtlingen in die Luft zu sprengen – derartiges darf nicht als eine zulässige Verteidigungsmaßnahme vom Gericht anerkannt werden,3 schließlich kann der gesuchte Terrorist anderenorts alleine oder in einer Umgebung mit weniger Zivilisten bekämpft werden.
Ebenso ist es nicht zulässig, die schutzlos umherirrenden (von Israel immer wieder neu getriebenen) Zivilisten nicht adäquat mit Nahrungsmitteln und Medikament sowie Zelten versorgen zu lassen. Schließlich hat der Verteidiger Israel die Wohnungen und wichtige Infrastruktur im Siedlungsraum des Angreifers in großem Maße zerstört. Hier stellt sich die Frage nach einem Verbrechen u.a. gegen Menschenrechte und die Menschlichkeit.
Auch dieses sollte von einem Internationalen Strafgericht untersucht werden.
I.3. Grenzen des Verteidigungskrieges?
Diese Untersuchungen sind in dem betrachteten Krieg insbesondere notwendig, weil der Krieg nicht auf dem Boden eines Staates stattfindet und weil die angreifenden Krieger keine Soldaten sind, sondern Krieger/Terroristen und Mitglieder einer kriegerischen Organisation (Hamas) sind.
Es existiert in Palästina kein Staat, der für seine Bürger sorgen könnte und müßte. Israel hat die Staatenbildung (im Rahmen der Zwei-Staaten-Lösung) immer zu verhindern gewußt. Also hat Israel auch (u.a. moralisch/ethisch) eine gewisse „Schutzpflicht“ gegenüber den Zivilisten und deren Menschenrechte zu wahren. Entsprechend sind Behinderungen der Versorgung mit Lebensmittel, Medikamenten und Notquartieren wahrscheinlich ein schweres Vergehen des israelischen Kriegskabinetts gegen die Menschlichkeit. Schließlich können die Behinderungen zu Hunger, ärztlicher Unterversorgung, menschlichen Qualen und Traumata sowie Tod führen. Es ist nicht notwendigerweise auszuschließen, daß es zumeist billigend oder gezielt in Kauf genommen wurde.
Dieses hätte die militärisch und wirtschaftlich weit überlegene Besatzungsmacht Israel beachten müssen und auch können, da mehrfach über einen Waffenstillstand verhandelt werden sollte, was die Bevölkerung im angegriffenen Israel von ihrer Regierung forderte, um derart die zuletzt noch nicht befreiten Geisel freizubekommen. Auch der Feind, d.h. die Hamas war zu Verhandlungen bereit.
Die Regierung bzw. das Kriegskabinett Israels folgte dem aber nicht. Glaubte sie durch die Fortsetzung des Krieges, durch ihre nachhaltige Übermacht noch mehr erreichen bzw. gewinnen zu können? Sie nahm den Krieg, die Bombardements auf und intensivierte ihn, um alle Mitglieder der Organisation zu töten und wollte dabei die Geiseln befreien. Wenn aber jede Wohnung, jeder Winkel zerstört werden sollen oder zur Zielerreichung zerstört werden müssen, dann wird damit die Überlebenswahr-scheinlichkeit aller Hamas-Kämpfer, aber auch die der Palästinenser (Zivilisten) und auch die der Geiseln gegen Null gehen.
Wenn das Siedlungsgebiet vollkommen zerstört ist, dann sind die überlebenden Palästinenser in ihrer Identität und Lebenskraft gebrochen, dann ist deren Heimat zerstört und für sie nur noch ein Friedhof ihrer von (dem nur noch im Politik-Marketing sog. Verteidiger?) Israel getöteten Angehörigen.
Damit stellen sich zugleich viele (nicht a priori auszuschließende) Fragen:
Ist es ausgeschlossen, daß dieser mit dem Massaker Israel aufgezwungene Verteidigungskrieg sehr schnell und letztlich zu einem Angriffskrieg (politisch als eine Art putativen Verteidigungskrieg begründet?) mit einem neuen maximalen End-Ziel „mutierte“? Wann endet ein Verteidigungskrieg? Sicherlich doch deutlich vor einem Genozid an den Palästinensern – insbesondere angesichts der vielfachen militärischen Überlegenheit Israels gegenüber der Hamas? Dabei ist ein Genozid zu verstehen als die Tötung und Vertreibung eines Volkes, einer Ethnie aus ihrem angestammten Siedlungsgebiet.
Ist es vollkommen ausgeschlossen, daß der angegriffene Staat Israel sich nicht zuvor selbst einen Krieg mit der Organisation Hamas wünschte?
Es ist schwer vorstellbar, aber es bedarf der wissenschaftlich richterlichen Analyse, ob der anfangs erfolgte Angriff und die Erstürmung israelischen Gebietes möglicherweise von israelischen Politikern infolge der ausgedünnten Landesverteidigung „billigend in Kauf genommen“ und dann instrumentalisiert wurde? Die Zahl der (z.T. bestialisch) ermordeten und entführten wehrlosen Menschen in Israel war wohl nicht erwartet.
Aber der Verteidiger Israel propagierte nicht nur einen Krieg bis zur Befreiung der Geiseln, sondern zugleich einen absoluten Krieg bis zum Kern-Ziel eines (z.T. öffentlich) propagierten finalen Endes, d.h. der absoluten Eliminierung der Hamas.
Hat die Regierung nicht schon zuvor die Autonomiebehörde (von Mahmoud Abbas) und dann den Strom der importierten Versorgungs-Güter bewußt/gezielt geschwächt? Und wollte und will Israel eine Zwei-Staaten-Lösung nicht unbedingt verhindern? Schließlich würde dann ein Staat Palästina Ausdruck der kollektiven Selbstbestimmung sein und u.a. auch Hilfe von befreundeten Staaten erhalten.
Es soll keiner Umkehrung jeglicher Schuld das Wort geredet werden, aber ist es auszuschließen, daß es von Anfang an ein verdeckter (finaler?) Angriffskrieg ist? Denn ein vollkommen zerstörter, lebensfremder Gaza-Streifen kann das angestrebte finale Ziel der Annektierung des Gaza-Streifens plötzlich erreichbar erscheinen lassen.
Weil die dort noch lebenden Menschen gebrochen, ihrer Kultur beraut sind?
Die möglicherweise seit dem Beginn zielstrebig angepeilte Annektierung des Gaza-Streifens wird dann wohl damit begründet werden, daß mindestens 80 oder sogar fast 100 Prozent der Palästinenser Anhänger der Hamas und damit zu bekämpfende Feinde waren.
Eine Massen-Vertreibung und -Tötung ist dabei angesichts der stützenden Politik westlicher Staaten von der Rest-Weltgemeinschaft dann wohl nicht zu verhindern. Müssen hier die Internationalen Gerichte schon präventiv agieren – und wenn es sein muß, dann auch gegen den Staatspräsidenten? Ist der Haftbefehl mit der Folge einer möglichen Inhaftnahme durch einen Mitgliedstaat nicht die einzige Art, den Krieg zu stoppen, bevor das Volk von Palästina nahezu vertrieben oder getötet ist?
Dieses mögliche Ziel des territorialen Zugewinns kann auch erklären, daß das Kriegskabinett mit der deutlich unverhältnismäßigen Kriegsführung in Kauf nimmt, selbst weltweit eine neue Anti-Haltung gegen die Regierung Israels, aber möglicherweise schlimmer noch gegen das Land oder gar gegen das Volk bzw. die Menschen neu zu schaffen.
Ist es dann nicht möglich, daß man vor dem Krieg bewußt die Hamas „erstarken“ ließ und bewußt die „eiserne“ Grenzsicherung zwischen Palästina und Israel temporär „ausdünnte“? Schließlich will die Regierung diesen Komplex erst nach dem gewonnenen Krieg analysieren. Warum? Weil zu viel Wahrheit das Narrativ des Krieges zerstören würde?
Auch alle diese Fragen haben Wissenschaftler und ein internationaler Gerichtshof zu analysieren und zu werten.
Wenn jetzt jemand, wie ein US-Senator erklärt, daß man die Wirtschaft des Landes (bspw. Deutschlands) zerstören wird, welches den Haftbefehl des Internationalen Gerichtshofes befolgt und das mit Haftbefehl gesuchte Staatsoberhaupt beim Betreten des „Gastlandes“ (bspw. Deutschland) verhaftet, dann ist das nicht nur vollkommen unverständlich, sondern wohl eher kennzeichnend für einen Politiker einer übermächtigen „selbstherrlichen“(?) Politiker-Gesellschaft.
Diese scheint noch auf der Stufe Roms mit archaischen Kriegen zu sein, sich dabei wohl fühlt und wegen ihrer militärtechnischen Überlegenheit von mindestens 40 Prozent auch dort zu bleiben gewillt ist.4 Dann bleibt die Kriegsweisheit Roms bestehen – weil man den potentiellen Krieg bzw. die faktische Überlegenheit nicht abschaffen, sondern ggfs. in aller Härte ausbauen und auch faktisch demonstrieren will?
Dabei ist ein Krieg per se das wohl Unproduktivste und Unmenschlichste sowie auch der größte Klimaschädiger der Welt. Spätestens „unsere“ Enkelkinder werden diesen Politikern für die ganzen Kriege danken und (zurecht?) verdammen.
I.4. Politiker haben das vielen Menschen angetane Unrecht öffentlich anzuerkennen
Zu den Kriterien eines „gerechtfertigten“ Krieges gehört zumindest noch, daß die Politiker das dabei entstandene Unrecht an den betroffenen Menschen öffentlich und glaubwürdig anerkennt, Kriegsgefahren in der Zukunft frühzeitig zu erkennen und zu verhindern anstreben und versuchen, zugefügte Schäden mit Hilfen (Nahrung, medizinische Hilfe, Zelten usw.) zu teilen.5
Die Finanzierung einer derartigen Umverteilung sollte aus Mitteln der im Kriege erzielten Kriegsgewinne bzw. von den Kriegsgewinnlern /„verschonten“ Personen und Unternehmern sowie den regierenden politischen Eliten erfolgen. Entscheidend ist, daß Leid und Verluste von allen zu tragen sind, zur Verdeutlichung auch von den Politikern, die für die Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen gestimmt, aus den Steuereinnahmen den Krieg finanziert und irreversibel mobilisiert haben.
Dieses gilt auch für Demokratien, in denen der Souverän nicht unmittelbar zuvor darüber abgestimmt hat (oder gar nicht bzw. erst nach Wochen eines Kriegsmarketings mit öffentlichen Diskriminierungen von Kriegsgegnern) und dabei Kriegsgegner im Inland entweder als naiv oder als Rechtsextremisten oder „Versteher“ bzw. Freunde des Feindes (bspw. des „Diktators“ oder „Autokraten“ usw. ) diffamiert werden und u.U. um ihre bürgerliche, materielle Existenz fürchten müssen).
Ein derartiger Volksentscheid erfolgt faktisch aber sehr selten, noch nicht einmal in dem gegenwärtigen Falle, wo das Land weder angegriffen wurde und unverhofft unmittelbar im Kriegszustand war noch durch einen Bündnisfall zur Kriegsteilnahme „gezwungen“ wurde.
Dieses erfolgte nicht einmal im demokratischen Deutschland im Falle der Ukraine – dabei gab es genug Gründe dafür, daß die Ukraine aufgrund ihrer Politik (politisierter Öl- und Gastransit, Bestechung, mangelhafte Rechtstaatlichkeit usw. ) weder Mitglied der EU, noch der Nato usw. war.6 Der Souverän wurde weder in Demokratien jedweder Ausprägung noch in Monarchien, noch in totalitären Staaten usw. gefragt.
Immanuel Kant war im Geiste der Aufklärung für die Demokratie aufgrund seiner Hoffnung: Die direkt „betroffenen Menschen“ werden mit „Nein“ stimmen, so daß die Zahl der Kriege sinkt. Darauf Rücksicht zu nehmen gilt heute wahrscheinlich als Populismus.
Zur Zeit haben wir ca. 50 Kriege weltweit – wie war es doch mit dem Klima oder der Finanzierung der Infrastruktur, des Bildungs- und Justizsektors, des Gesundheitssystems, der Altenpflege usw.? Wie stark erhöhen diese Kriege die Migrationsströme? Ist diese Art der Geopolitik im Sinne der Menschen und gut für diese? Und wessen Geopolitik schuf möglicherweise einen Pfad, aus dem der Ukraine-Krieg folgte?
II. Internationale Organisationen und Prinzipien
Der Ansatz, über internationale Organisationen und Ordnungen Streit zwischen Staaten friedlich zu schlichten, ist im Grunde bisher wohl an den Großmächten gescheitert.
Erinnert sei an den sog. 2. Irak-Krieg, einem von den USA unter Präsident Georg W. Bush, jr. ( Georg Walker Bush) sowie dem UK geführten Angriffskrieg gegen den Irak (unter Saddam Hussein) ohne ein UN-Mandat und ohne das Vorhandensein von Massenvernichtungs-waffen im Irak, die von den USA fälschlicherweise noch vor der UNO als Anlaß und Notwendigkeit, also als Begründung für einen notwendigen sog. Verteidigungs-Krieg angeführt wurden.
Der Krieg forderte unmittelbar viele Menschenleben und führte zu Tumulten und dann u.a. zu einem Bürgerkrieg im Irak (2013 – 2017), d.h. zu insgesamt Millionen von Toten! Der Krieg war völkerrechtswidrig. Eine Verurteilung der USA und des UK erfolgte nicht, weil diese Länder von ihrem Vetorecht Gebrauch machten!7
Behindert dieses Vetorecht prinzipiell demokratische Verhandlungsfrieden und eine demokratische Streitschlichtung durch bspw. die UNO? Die Siegermächte, insbes. die USA bestanden nach dem 2. Weltkrieg auf einem umfassenden Vetorecht.
Die USA wollten ihre militärische und wirtschaftliche Überlegenheit bewahren8 und ausbauen sowie ggfs. mit allen Mitteln verteidigen – gemäß eines unausgesprochenen Konsens bzw. Zieles der politischen US-Eliten.9 Die USA wurden so für Kapital sowie Innovationen ein sicherer Hafen und attrahieren u.a. mehr Kapital, Innovationen und leistungswillige und -fähige (junge) Menschen als alle anderen Staaten.
Die USA zeichneten zusammen mit der UdSSR die internationalen Staats- bzw. Ländergrenzen und Einflußsphären. 10 Viele Länder wurden derart abhängig bzw. gerieten in eine politische, militärische und ökonomische Abhängigkeit von den „hierarchisch höher-stehenden“ Veto-Staaten.
Die Veto-Staaten konnten in unterschiedlichem Ausmaße derart eigenmächtig eine archaische Geopolitik betreiben, Verträge kündigen und blockieren oder einfach brechen.11 Sie hatten und haben die wirtschaftliche und militärische Macht dazu, benötigten keinen Schutz durch eine internationale Organisation oder einen internationalen Gerichtshof. Diese internationalen Institutionen wurden derart sog. zahnlose Tiger, weil sie auch mit keiner Exekutivgewalt ausgestattet wurden und werden.
Ein Vetorecht in der UNO und ein Arsenal an atomaren Waffen hat zwischenzeitlich neben den genannten Ländern auch die Volksrepublik China. Sie wurde als die dritte geopolitische Großmächte angesehen, was nicht auf Frankreich und das UK zutrifft, wenngleich auch sie mit dem Vetorecht privilegiert sind und über Atom-Waffen verfügen.
Dieses bedeutet aber nicht, daß die USA eine Tripolarität anerkennt,12 so wie sie die Bipolarität mit der UdSSR nie anerkannte, obwohl aber diese faktisch bis zur „Abwertung“ bzw. bis zum Zusammenbruch der UdSSR und in Zukunft bis zum Zusammenbruch der Russischen Föderation sowie der Volksrepublik China bestand/besteht. Die Welt befindet sich so in den „Vorbereitungen“ eines Sieges der „Weltmacht“.
Die faktische Macht und der Status eines Veto-Staates führten zu einem breiten Wettbewerbsfeld einerseits zwischen den drei Großmächten und andererseits zwischen den anderen Staaten zur Erreichung des Status einer Atom-Macht und damit einer „gesicherten“ staatlichen Existenz und Souveränität (siehe Nord-Korea, Iran, Pakistan, Israel, Ukraine usw.).
Diese Länder wollten und wollen derart eine atomare Regionalmacht in Form einer „Ordnungsmacht“ werden, die aber des Schutzes durch eine Großmacht bedarf. Israel ist eine derartige atomare Regionalmacht unter dem Schutz der USA. So bildet sich eine weitere Hierarchie-Regional-Ebene zwischen den Großmächten und den Nicht-Atommächten.
Das Verständnis von eigenen Atomwaffen als Sicherung der staatlichen Souveränität galt zumindest so lange, wie niemand glaubte, einen atomaren Krieg ohne eigene hohe Verluste führen zu können.
Letzteres beinhaltet zugleich die Vorstellung, die abgefeuerte atombestückte Rakete nicht bereits über dem Territorium des angreifenden Staates oder in ausreichender Entfernung vor dem angegriffenen Staat schon zerstören zu können. Über diese Fähigkeit per se verfügen jetzt aber mit großer Sicherheit die Großmächte, aber sie entwickeln Raketen mit 10facher Schallgeschwindigkeit, atomare Weltraumbeobachtungsstationen, Tarnkappentechniken, Laserwaffen usw.
Die Großmächte können jetzt über eine Regionalmacht versuchen, ihre Vorstellungen in einer Region mittels eines Krieges durchzusetzen, ohne selbst Kriegspartei zu sein.13 Entsprechend werden „Netze“ von Regionalmächten „geschaffen“. Die Staaten ohne atomare Waffen (wie die Ukraine) werden abhängige Spielbälle sowie Schlachtfelder der Großmächte.
Dieser globale Systemzustand intensiviert und weitet den Wettbewerb militärischer Entwicklungen spiralförmig aus und damit die Anzahl der Länder, die der einfachen Logik des archaischen Krieges folgen und letztlich als „Unterlegende“ das Recht des Stärkeren bedingungslos anerkennen (müssen).
Nach den jüngsten Entwicklungen in der Ukraine können gemäß der nationalen Atom-Einsatz-Regeln u.a. Rußlands auch nicht-atomar bewaffnete Länder (wie die Ukraine oder Deutschland, weil es das Logistik-Zentrum der Nato werden soll?) von einer Atommacht angegriffen werden, wenn dieses unter dem Schutz einer Atommacht steht.
Damit scheint bspw. Rußland jetzt die Mehrzahl der europäischen Staaten und letztlich alle im Verteidigungsfalle angreifen zu können. Die Folge wird das Drängen vieler europäische Staaten und auch der EU auf eigene atomare Waffen sein.
Gleichwohl wird die Wahrscheinlichkeit eines taktischen Atomschlages gegen Deutschland größer als gegen Frankreich oder England oder die früheren imperialen nachrüstenden europäischen Staaten sein.
In der Geschichte haben bisher einzig die USA ein nicht-atomar bewaffnete und auch nicht „beschütztes“ Land (Japan) mit einer Atom-Bombe (auf Hiroshima) bekämpft und dann das zur Kapitulation bereits bereite Japan mit einer zweiten Atombombe (auf Nagasaki) zur bedingungslosen Kapitulation gebracht.
III. Ein Fall steigender Komplexität
Der jetzt notwendige Versuch, den Krieg in der Ukraine zu verstehen, erscheint ungleich schwieriger. Schließlich geht es dort nicht „nur“ um einen militärischen Krieg, sondern auch um einen mit Sanktionen von den USA und der EU fortwährend akzelerierend geführten Wirtschaftskrieg zum Zwecke u.a. der Schwächung Rußlands, insbes. des russischen Militärsektors/Kriegswirtschaft, seines wirtschaftlichen Produktions-potentials sowie seiner politischen Stabilität und der Stabilität (Einheit) der russischen Gesellschaft.
Darüber hinaus ist zu beachten, daß die USA und auch die Ukraine seit dem Jahr 2014 ein engmaschiges Netz von Informanten und Spionen usw. in Rußland aufbaute, um u.a. ebenfalls die gesellschaftliche Stabilität in Rußland und damit das Regierungssystem schwerwiegend zu destabilisieren und letztlich zu stürzen.
Es erfolgte schrittweise eine Ausbildung/Training des Militärs und bald sukzessiv ein massiver Waffenimport aus den USA usw. Innenpolitisch erfolgte ein aggressiver Abbaus der Autonomierechte der „russischen“ Bürger bzw. Ethnie u.a. in Form eines Ausschlusses der russischen Sprache als zweite Amtssprache im Osten der Ukraine (Minderheitenschutz?).
Es führte zu einer wachsenden ausländischen Beeinflussung der ukrainischen Politik – bspw. bei der Wahl des neuen Präsidenten (nach der Flucht eines Präsidenten nach Rußland und den Unruhen auf dem Maidan). Versuche gab es u.a. seitens der deutschen Kanzlerin Frau Merkel und Herrn Steinmeier (im Rahmen des Weimarer Dreiecks) sowie des US-Präsidenten B. Obama mit dem Vizepräsidenten J. Biden usw..
Es gewann der größte Oligarch, Herr Poroschenko. Zu dessen ersten Amtshandlungen gehörte die Aufhebung der Autonomie der „russischen Ukrainer“, in dem die russische Sprache keine akzeptiere zweite Amtssprache in der Ukraine, selbst nicht in der Ostukraine, wurde.
Aber dieses „Feld“ ist umfassender als das bisher betrachtete, so daß es sinnvoll ist, hier abzubrechen und dieses „Feld“ in einem zweiten Beitrag zu betrachten
Erinnerung:
Wir dürfen nie vergessen: Deutschland wurde als Angreifer und als Verlierer für den 1. und den 2. Weltkrieg besonders tief in das Gedächtnis der Völker und ihrer Politiker „gebrannt“. Dieses wirkt insbesondere noch in Israel sowie in den USA und Kanada, ebenso wie in Europa bspw. in Großbritannien, Frankreich, Griechenland, Polen, Serbien sowie in Rußland, Weißrußland, der Ukraine usw.14
Dabei mußte Deutschland bei jeder Niederlage (erst einer Kapitulation und dann einer bedingungslosen Kapitulation) große, von den Siegern politisch bestimmte Verluste hinnehmen – primär territoriale, kulturelle und ökonomische Verluste erleiden bei einem fortwährend gepflegten politischen Mißtrauen gegenüber Deutschen / Deutschland.
Deutschland hat so viel Territorium verloren, daß es keine eigenen Großmachtambitionen und entsprechende geopolitischen Ziele verfolgen kann. Sie kann es nur mit einer stark wachsender Wirtschaft und einer angestrebten Großmacht: EU.
Gleichwohl wurde Deutschlands ökonomische Stärke vor dem Ausbruch des Ukraine-Krieges insbes. in einem „Verbund“ mit der Russischen Föderation („preiswerte“ Rohstoffe gegen „technologische“ Güter) in den Augen vieler Länder, auch der USA schon wieder als eine Herausforderung und „potentielle Gefahr“ betrachtet.
Entsprechen haben die Sanktionen gegen Rußland fast stärkere negative Auswirkungen auf Deutschland, welches jetzt hohe Energiekosten, abnehmende Exporte, steigende Kapitalexporte, Verlagerungen von Investitionen ins Ausland (insbes. in die USA) und große teure Waffen-Importe aus den US sowie hohe Zahlungen für die fortlaufende „Ausrüstung“ der Ukraine und die „Unterstützungsleistungen“ für Bürger und verwundete Soldaten der Ukraine (OPs, Krankenhausversorgungen, Medikamente und psychologische Hilfen sowie Bürgergeld, Beschulung, usw.) leistet.
Die gesamten Sanktionen gegen Rußland sowie gegen China bei einer Abkehr vom freien Welthandel schwächen die Industrie des bisher weltoffen handelnden Deutschlands und lassen es in der weltweiten Reihung nach unten rutschen. Der beneidete und „verhasste“ Industriekern Deutschlands (seine Stärke während der letzten Finanzkrise) schmilzt unaufhaltsam, wohl bis zur irreversiblen Auflösung und einiger „neuer“ Sektoren. Von der Politik von US-Präsident Trump wird ab dem 20. Januar 2025 erwartet, daß seine Zollpolitik Deutschland wirtschaftlich weiter schwächen wird und die Industrie sowie Wohlfahrt der USA damit steigen werden.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.
1 Man denke in Europa insbes. an das UK (mit rd. 55 Kolonien!), Niederlande, Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Italien sowie Österreich und Rußland.
2 So wie es keinen gerechten Krieg gibt, so gibt es auch keine gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung.
3 Gemäß der Bibel wollte Gott Sodom und Gomorra vernichten, aber nicht, wenn dort noch ein Gläubiger oder Rechtschaffender sich befand. Er verschonte damit sehr viele sich gegen die Gebote versündigende Menschen, weil die Tötung des Gerechten als „Kollateralschaden“ bzw. dieses einen Menschen Mord gewesen wäre und dann hätte Gott seinen eigenen Geboten zu wider gehandelt.
4 Dieser US_Senator erreicht mit dieser „Warnung“ in der 2. Novemberhälfte 2024 sicherlich eins: Eine alte Verschwörungstheorie wird wieder belebt mit der Folge einer erneuten religiösen Diskriminierung.
5 Hier läßt sich bspw. bedingt auf Deutschland nach 1945 verweisen mit dem sog. Lastenausgleichsgesetz zugunsten der u.a. aus den Ostgebieten (Ostpreußen usw.) Vertriebenen und zu Lasten der Immobilienbesitzer in den Westzonen.
6 Siehe weiter unter III.
7 Derart sind Kriege fast risikolos, da „Vetomächte“ weder Wiedergutmachungszahlungen bzw. -leistungen zu erbringen haben noch eigene territoriale Verluste zu fürchten haben. Welch ungleiches Spiel ist dann ein archaischer Krieg zwischen einem Staat ohne Veto-Recht und einem mit Veto-Recht.
8 Dazu gehört auch die Sicherung des US-Dollars als Weltwährungsreserve und als zentrale Welttransaktionswährung. Die Wahrung des US-Dollars als Transaktionswährung machte letztlich alle Länder abhängig von den USA und „garantierte“ negative Auswirkungen von US-Sanktionen (eine Form des Wirtschaftskrieges) im sanktionierten Land. Zur Zeit versuchen die BRICS-Staaten ihre Abhängigkeit vom US-Dollar bzw. diesem US-Monopol bei internationalen Transaktionen zu brechen. Allerdings scheint der künftige US-Präsident D. Trump allen BRICS-Staaten anzudrohen, daß wenn sie dieses Vorhaben nicht abbrechen, er ihre Länder mit 100 % Zoll belegen wird.
9 Ein „America First“ wird verschiedentlich als ein „erster Platz in einer Reihung der Staaten“ verstanden, wobei die demokratischen USA, evtl. mit einem „wohlwollenden Diktator, dann letztlich eine weltweite Führungs- und Polizeirolle erreichen wird. Dabei stellt sich die zentrale Frage: Warum sollten insbesondere die USA sowie die anderen zwei Großmächte auf ihr Kriegsrecht mit dem Vertrauen auf den archaischen Krieg zugunsten einer internationalen Ordnung und dem damit verbundenen Machtverlust bzw. dem Verlust des Machtmonopol verzichten?
10 Zu dieser Veto-Privilegierung kommt bei den Veto-Staaten ihre Nicht-Anerkennung (Nicht-Ratifizierung) internationaler Gerichtshöfe und -urteile sowie die anhaltende Produktion, ggfs. Anwendung sowie Verkauf von bspw. im sog. Ottawa-Protokoll geächteten Landminen, Streubomben und -granaten usw.
11 Geopolitik ist natürlich nicht nur Krieg; auch die ständige Beobachtung und Beeinflussung des Verhältnisses und der Beziehungen zwischen den Weltmächten sowie der ständige Wettbewerb in der Entwicklung der Militärtechnologie usw. gehören auch dazu.
12 So stellte US-Präsident B. Obama fest, daß die Russische Föderation ökonomisch nur ein Mittelstaat (und daraus folgend zu schwach für eine geopolitische Großmacht) ist. Diese „Regionalisierung“ war nicht nur eine Art politischer Beleidigung, sondern zugleich wohl auch ein Hinweis auf einen „kommenden Regional-Krieg“ der Russischen Föderation (RF) mit einer Regionalmacht. Es mag die Vorstellung damit verbunden sein, daß danach die Tripolarität „verschwindet“, so daß die USA und ihr schärfster System-Gegner, die Volksrepublik China in der Welt wieder eine Bipolarität mit einem kalten Krieg schaffen.
13 Diese Art von Stellvertreterkrieg gestattet es der Großmacht, „seine“ Regionalmacht selbst und durch die abhängigen nichtatomaren Staaten mit Ausbildung, Ausrüstung. Informationen jeglicher Art sowie Finanzhilfen zu unterstützen und zu dirigieren, ohne Kriegsteilnehmer zu sein (also niemals als Angreifer da zustehen), wohl aber nach den Abnutzungskämpfen und -schlachten zur Verteidigung der Regionalmacht ggfs. dem Krieg beizutreten, ohne ein eigenes Kriegsziel (wie Bodenschätze usw.) öffentlich zu erklären.
14 Ebenso wird die Haltung Deutschlands im Krieg Israels gegen Palästina resp. gegen die Hamas und die Hisbollah im Libanon auf den Golan-Höhen und gegen den Iran in den Köpfen und Wertungen der arabischen und westlichen Welt tief eingebrannt.
Zum Autor
Seit dem Examen 1971 ist Wilfried Fuhrmann Diplom-Volkswirt an der Universität Kiel. Nach der Promotion 1976 zum Dr. sc. pol. und der Habilitation 1986 an der Universität Kiel war er von 1987 bis 1990 Professor für Volkswirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft an der Universität Linz. Von 1990 bis 1995 war er Professor für Internationale Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Paderborn. Von 1995 bis 2011 war er Professor an der Universität Potsdam, WiSo-Fakultät, Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie, insb. Makroökonomische Theorie und Politik.[1]
Fuhrmann ist im Vorstand des Deutsch-Aserbaidschanischen Forums.