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Griechenland: Begriff „Türkisch“ führte zum Vereinsverbot

Wegen türkischem Verein: Griechisches Kassationsgericht stellt sich über Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

(Foto: Millet Gazetesi)
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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge

Das Oberste Kassationsgericht  (ακυρωτικό δικαστήριο) Griechenlands in Athen hat in einer Entscheidung am 30. Juni 2021 den Antrag der Türkischen Union von Xanthi (İskece) zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Wiederzulassung des Rechtsstatus des Vereins abgewiesen.

Bei dem Fall ging es um ein Urteil des EGMR aus dem Jahre 2008, bei dem Griechenland in drei Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Vereinsfreiheit nach Artikel 11 rechtskräftig verurteilt wurde. Die offenkundige Weigerung Griechenlands das Urteil des EGMR umzusetzen, verstößt gegen Artikel 46 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

In dem genannten Artikel Absatz 1 heißt es:

1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

Wie in der Menschenrechtskonvention in Artikel 1 Absatz 1 festgelegt, sind die Signatarstaaten verpflichtet Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen.

Begriff „Türkisch“ führte zum Vereinsverbot

Griechische Regierungen haben das Urteil des EGMR bis heute nicht umgesetzt. 1983 wurde das Namensschild des Vereins von den griechischen Behörden am Vereinssitz abgehängt und der damalige Gouverneur Fanis Donas ließ wegen der Titulierung „Türkisch“ gegen den Verein ein Verbotsverfahren vor Gericht eröffnen.

Der jahrzehntelange Rechtsstreit läuft damit seit 38 Jahren und die Hoffnung der türkisch-muslimischen Minderheit aus Westthrakien war groß, als der EGMR in seinem Urteil 2008 Athen wegen Verstoßes gegen die Vereinsfreiheit verurteilte.

Kassationsgericht missachtet Urteil des EGMR

Das Urteil des Kassationsgerichts gibt die offizielle Sichtweise des griechischen Staates wieder, wonach in Westthrakien keine Türken, sondern griechische Muslime leben. Griechenland, das sich nach außen hin gerne als die „Wiege der Demokratie“ präsentiert, hat mit diesem exemplarischen Gerichtsurteil gezeigt, dass es die Grundrechte von ethnischen Minderheiten, insbesondere die türkisch-muslimische, mit Füßen tritt.

Der ständige Verweis griechischer Regierungen auf den Vertrag von Lausanne, in dem von „Muslimen“, aber nicht von „Türken“ die Rede sei, ist absurd, antidemokratisch, rassistisch und zielt auf die Leugnung der Existenz der Westthrakien-Türken, weil bis 1974 in Griechenland sehr wohl von einer türkischen Minderheit die Rede war.

Halit Habipoğlu, Präsident der Föderation der Türken aus Westthrakien in Europa (ABTTF), kritisierte die Entscheidung des Kassationsgerichts gegenüber der Zeitung Birlik in scharfer Form. „Die Entscheidung des Kassationsgerichts gegen die Türkische Union von Xanthi (İskece), die seit 38 Jahren einen Rechtsstreit führt, zeigt, dass unser Land Griechenland Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder einmal missachtet“, so Habipoğlu.

Der Investigativ-Journalist İlhan Tahsin schrieb in der Zeitung Birlik: „Wacht endlich auf!! Das Verbot der Türkischen Union von Xanthi (İskece) bedeutet ein Verbot der Türken in Westthrakien!“, und forderte den juristischen Kampf um Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiterzuführen.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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