Kommentar
Türkei: Straffreiheit für Vergewaltiger? – Wie Medien Tatsachen verdrehen

„Wir versuchen, eine Lösung für ein bestehendes Problem zu finden, es geht weder um den Schutz von Vergewaltigungen noch von Vergewaltigern“, betonte der türkische Justizminister Bozdag während der Debatte über ein neues Gesetzesvorhaben über sexuellen Missbrauch.

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Von Martina Yaman

Es ist einfach erschreckend, wie derzeit alles Negative ohne jeglichen Gegencheck nicht nur in die deutschen Medien übernommen, sondern auch bereitwillig geglaubt wird. Mir ist auch gestern morgen die Kinnlade heruntergeklappt, als ich das erstmals in der „Spiegel-Variante“ gelesen habe, ich war entsetzt und angewidert. Nur konnte ich es nicht glauben und habe mir zunächst einmal den Gesetzestext angeschaut – und nicht in türkischen Medien nachgelesen. Das Gesetz ist fragwürdig, das stimmt. Aber der Skandal ist ein konstruierter.

Vorweg muss man sagen, dass das Gesetz, das einem Vergewaltiger Straffreiheit zusagte, wenn er sein Opfer heiratete, erst 2005 abgeschafft wurde. Dass es das Gesetz nicht mehr gibt, heißt in der Praxis natürlich noch lange nicht, dass es diese Fälle nicht immer noch gibt, sicher auch bei „Imam-Ehen“ mit Minderjährigen, wenn ein Mädchen – oft von einem Verwandten – vergewaltigt wurde und wegen der „Ehre“ (wie das Wort mich in dem Zusammenhang schüttelt) der Familie mit ihrem Peiniger verheiratet wurde. Diese „Moral“ bekommt man leider nicht in 10 Jahren aus den Köpfen derer, die so denken.

Nun aber dazu, worum es in der aktuellen Gesetzesvorlage, die soviel Wirbel auslöst, geht und wo es herkommt: In der Türkei waren „Imam-Ehen“, also islamische Ehen ohne vorherige Legitimation durch das Standesamt, lange Zeit verboten und mit Strafen belegt. Dennoch wurden sie immer wieder praktiziert, auch unter anderem von jungen Paaren, die gegen den Willen der Eltern heiraten wollten und deswegen aus dem Elternhaus flüchteten.

Ein Imam, der die jungen Leute traute, fand sich immer. Sogar eine Abgeordnete der oppositionellen CHP, die gleichzeitig einem Ausschuss für Frauenrechte angehört, wurde vor einigen Monaten mit mehreren solcher Fälle konfrontiert und um Hilfe gebeten. Sie erkannte das Problem und versprach Abhilfe.

In diesen Fällen handelte es sich um eine Ehe oft gegen den Willen der Eltern, die nun entweder den Ehemann wegen Vergewaltigung angezeigt hatten oder das Mädchen minderjährig schwanger geworden war. Schule und Arzt sind, fällt ihnen dieses auf, gehalten, solche Fälle den Behörden zu melden. Sex mit und zwischen Minderjährigen unter 18 Jahren gilt in der Türkei ohne Ausnahme als Vergewaltigung Minderjähriger und die Täter erhalten drastische Haftstrafen – 10, 15 oder gar mehr Jahre, insbesondere wenn der Mann mehr als 5 Jahre älter ist als die Frau.

Kleiner Einschub: Eine 15-Jährige brennt mit einem 30 Jahre älteren Mann durch, ging ja erst kürzlich durch die deutsche Presse – in der Türkei würde keiner nach dem „Kindeswohl“ fragen, sondern der Mann würde, wenn die Eltern des Mädchens ihn anzeigten, automatisch als Vergewaltiger einer Minderjährigen für mehr als 16–20 Jahre ins Gefängnis gehen. Wem ist dabei geholfen? Selbst wenn das Mädchen 15 und der Mann 21 wäre, würde das nichts ändern.

Genau um diese Fälle geht es bei der Gesetzesvorlage – und was noch wichtiger ist: NUR für Fälle, die sich in der Vergangenheit, vor dem 16. November 2016, abgespielt haben, nicht, wie die deutsche Presse titelt um „ZUKÜNFTIGE“. Es geht um einen eng begrenzten Personenkreis, die Angaben schwanken zwischen 3000 und 4000 Männer. 

Es geht um illegal durch den Imam, aber freiwillig geschlossene Ehen zwischen Minderjährigen – gut, über das Wort freiwillig lässt sich wieder streiten -, bei denen Kinder im Spiel sind. Deren Väter sitzen teilweise 15–20 Jahre in Haft, und die Mütter leben oft unter prekärsten Bedingungen alleine mit den Kindern wünschen sich eigentlich nichts mehr, als mit dem Vater zusammenleben zu können.

Natürlich gibt es Fälle, in denen solche Ehen von der Familie erzwungen werden und ganz sicher auch die Fälle, wo das Mädchen zwangsweise an ihren Peiniger verheiratet wurde. Das ist und bleibt zu verurteilen und zeugt von einer kranken Gesinnung. Aber das Gesetz soll – hoffentlich – eben nur die Fälle betreffen, wo die Ehe freiwillig geschlossen wurde und Kinder da sind. Und eben auch nur Fälle aus der Vergangenheit.

Und noch etwas: Das Gesetz wird am 22. November nochmals beraten, es ist nicht beschlossen, da die erforderliche Mehrheit von 184 Stimmen bei der offenen, also ohne Fraktionszwang, durchgeführten Abstimmung nicht erreicht wurde. Derzeit scheint es so zu sein, dass es vermutlich das Parlament nicht passieren wird.

So manchem wäre wirklich anzuraten, beim Thema Türkei etwas weniger Emotionalität und mehr Nachdenken zu zeigen. Wir sind ja bescheiden – es würde auch schon die Bereitschaft helfen, nicht immer automatisch das Schlimmste und Böseste über das Land anzunehmen. Es läuft vieles falsch in der Türkei und die aktuelle Entwicklung ist teilweise besorgniserregend – aber als das Feindbild Deutschlands taugt das Land auch nicht.

Aber wahrscheinlich muss man derzeit froh sein, wenn jemand diesen Text bis zum Ende liest und darüber nachdenkt. Und nicht, wie geschehen, Bedrohungen schreibt wie „Das wird Deiner Tochter auch passieren, hast Du verstanden?“ oder „Ich hoffe, dass Deine Kinder auch vergewaltigt werden“. Was für eine Gesinnung ist das? Etwa eine auch nur um das Mindeste bessere als die Gesinnung derer, die für Straffreiheit bei Vergewaltigern plädieren? Nein.

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