Berlin
Dagdelen fordert Einreiseverbot für türkischen Präsidenten Erdogan

„Jeder, der gegen deutsche Abgeordnete hetzt und mit Gewalt droht wie Herr Erdoğan, müsste zumindest mit einem Einreiseverbot belegt werden“, äußerte die Abgeordnete gegenüber dem Online-Portal der WAZ. Leider „kusche“ Kanzlerin Merkel hier.

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Berlin (nex) – Eine seit der „Wende“ in der DDR selten beobachtete Einhelligkeit zwischen der SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“ und der ehemaligen Blockpartei CDU offenbart sich mit Blick auf den Umgang mit kritischen Stimmen aus der türkischen Einwanderercommunity bezüglich der deutschen Türkeipolitik.

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hatte Anfang der Woche gefordert, in Deutschland lebenden Türken die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu verweigern, sollten diese die „Erdoğan-Hetze“ gegen türkischstämmige Bundestagsabgeordnete unterstützen. Unter diesem Begriff subsumiert er kritische Reaktionen auf die umstrittene Resolution des Deutschen Bundestages vom 2. Juni, in dem die Ereignisse von 1915 im Osmanischen Reich rund um die Deportation armenischer Bevölkerungsteile im Ersten Weltkrieg ohne weitere wissenschaftliche Erörterung als „Völkermord“ tituliert worden waren.

Nun hat die Abgeordnete der SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“, Sevim Dağdelen, nachgelegt und ein Einreiseverbot für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gefordert. „Jeder, der gegen deutsche Abgeordnete hetzt und mit Gewalt droht wie Herr Erdoğan, müsste zumindest mit einem Einreiseverbot belegt werden“, äußerte die Abgeordnete gegenüber dem Online-Portal der WAZ. Leider „kusche“ Kanzlerin Merkel hier.

Was das Verhältnis zur Gewalt anbelangt, scheint die von Kritikern als „Terroristenversteherin“ bezeichnete Dağdelen indessen eine durchwegs eigenwillige Position an den Tag zu legen. In einer Fernsehtalkshow bestritt sie, dass die PKK, die seit Beginn ihres bewaffneten Kampfes gegen die türkische Regierung im Jahre 1984 für mehr als 40 000 Tote in der Türkei verantwortlich ist, eine Terrororganisation sei. Vielmehr sei sie eine „politische Organisation“.

Ausschließlich „politisch“ ist für sie offenbar auch der Leib und Leben sowie Eigentum gefährdende Eingriff in den Bahnverkehr durch so genanntes „Schottern“. Da Dağdelen im Zusammenhang mit einem Castor-Transport im Jahr 2010 zu diesem aufgerufen hatte, wurde sie vom Amtsgericht Lüneburg wegen Verstoßes gegen § 316 des deutschen Strafgesetzbuches (Störung öffentlicher Betriebe) zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.

Auch damals hatte sie keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt und erklärt, sich vom deutschen Rechtsstaat „nicht einschüchtern“ lassen zu wollen. Ähnlich entschlossen scheint sie nun auch den vom politischen Komplex vorgegebenen Klassenstandpunkt gegen die Kritik an politischen Entscheidungen ermöglichende Verfassung verteidigen zu wollen.

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