Start Politik Deutschland Rentenpolitik DGB lehnt Anhebung des Rentenalters strikt ab

Rentenpolitik
DGB lehnt Anhebung des Rentenalters strikt ab

Der Vorschlag der Bundesbank, das Rentenalter deutlich auf fast 70 Jahre anzuheben, stößt bei Gewerkschaften und Arbeitgebern auf ein unterschiedliches Echo.

(Symbolfoto: pixa)
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Osnabrück – Der Vorschlag der Bundesbank, das Rentenalter deutlich auf fast 70 Jahre anzuheben, stößt bei Gewerkschaften und Arbeitgebern auf ein unterschiedliches Echo. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Bereits die Rente mit 67 war ein Fehler.“

Schon heute erreichen viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Worten von Buntenbach nicht das gesetzliche Rentenalter. „Sie werden oft vorher arbeitslos oder chronisch krank und retten sich nach Bezug von Arbeitslosengeld I und II oder Krankengeld nur mit Mühe in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Diejenigen, die dieses rettende Ufer nicht erreichen, fallen zumeist ins Hartz-IV-Regime und infolgedessen oft in Altersarmut.“

Buntenbach fügte hinzu, das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung sage nichts über die individuelle Lebenserwartung der arbeitenden Menschen aus. „Denn wer schwer arbeitet, hat ein höheres Sterblichkeitsrisiko als der Durchschnitt aller Erwerbstätigen. Wer also das Renteneintrittsalter anhebt, kürzt all diesen Menschen eiskalt deren Rente. Gerecht geht anders.“

Arbeitgeberverband BDA: Bei wachsender Lebenserwartung muss das gesetzliche Rentenalter steigen

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, nannte es dagegen entscheidend, dass bei wachsender Lebenserwartung auch das gesetzliche Rentenalter steige. Er forderte: „Die gewonnene Lebenserwartung muss auch zu einer längeren Erwerbsphase führen und darf nicht nur einen immer längeren Ruhestand bedeuten.“ Der Weg dahin ist nach den Worten von Kampeter zweitrangig: „Eine Indexierung des gesetzlichen Rentenalters ist ebenso denkbar wie eine schrittweise gesetzliche Anhebung.“

Seit 2012 wird die Altersgrenze für den abschlagfreien Bezug der gesetzlichen Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre im Jahr 2031 angehoben. Auf die Rentenkassen kommen nun aber zusätzliche Herausforderungen zu, weil ab Mitte der 2020er Jahre die geburtenstarken Jahrgänge das Ruhestandsalter erreichen. Die Bundesbank regt daher an, das Rentenalter bis 2070 auf 69 Jahre und vier Monate anzuheben.