Start Politik Ausland Türkei Nach Gesetzesänderung über 2.600 Ausländer eingebürgert

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Nach Gesetzesänderung über 2.600 Ausländer eingebürgert

Um Investitionen zu fördern, hatte die türkische Regierung im vergangenen Jahr die erforderlichen Mindestvorgaben für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ausländer gesenkt.

(Foto: nex24)
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Ankara – Um Investitionen zu fördern, hatte die türkische Regierung im vergangenen Jahr die erforderlichen Mindestvorgaben für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ausländer gesenkt.

Wie das türkische Innenministerium am Donnerstag mitteilte, hätten seitdem 2.611 ausländische Investoren davon Gebrauch gemacht und ließen sich einbürgern. Wenn man die Familien der neuen Staatsbürger hinzuzählt, erreiche diese Zahl fast 10.000 Menschen, berichten türkische Medien.

Insgesamt habe es seit der Verabschiedung des neuen Gesetzes im September vergangenen Jahres 3.859 Anträge gegeben. Iraker belegen bei den Einbürgerungen den ersten Platz. Aber auch Investoren aus Ländern wie Kanada, den USA, Brasilien, den Komoren oder der Dominikanischen Republik hätten von dem neuen Gesetz Gebrauch gemacht.

Die untere Grenze der Sachinvestitionen zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft für Ausländer wurde mit dem neuen Gesetz gesenkt. Ausländer, die in der Türkei Immobilien im Wert von mindestens 250.000 $ statt 1 Million $ besitzen, können die türkische Staatsbürgerschaft erwerben.

Die Einlagenpflicht von mindestens drei Millionen Dollar bei türkischen Banken wurde ebenfalls auf 500.000 Dollar gesenkt.

Die Verordnung gilt auch für Ausländer, die mindestens drei Millionen Dollar bei türkischen Banken einzahlen. Eine ähnliche Regelung gilt für ausländische Investoren, die über Staatsanleihen im Wert von mindestens 500 Millionen US-Dollar verfügen, die drei Jahre lang nicht diversifiziert sind.

Ausländer, die Arbeitsplätze für mindestens 50 Personen schaffen, – die frühere Anforderung war 100 Personen – werden auch die türkische Staatsbürgerschaft annehmen können, heißt es im Amtsblatt.

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