Baugebot
Bauminister Seehofer lehnt Verschärfung des Baurechts gegen Wohnungsnot ab

In der Debatte um die Bekämpfung der Wohnungsnot hat Bauminister Horst Seehofer (CSU) die von SPD-Finanzminister Olaf Scholz geforderte Verschärfung des Baurechts abgelehnt.

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In der Debatte um die Bekämpfung der Wohnungsnot hat Bauminister Horst Seehofer (CSU) die von SPD-Finanzminister Olaf Scholz geforderte Verschärfung des Baurechts abgelehnt.

Scholz hatte erklärt, das so genannte Baugebot solle so geändert werden, dass Kommunen die Eigentümer brachliegender Grundstücke einfacher zwingen können, die Flächen mit Wohnungen zu bebauen.

„Konkreter gesetzlicher Handlungsbedarf bei dem bereits seit Langem bestehenden gesetzlichen Baugebot gemäß Paragraf 176 Baugesetzbuch zeichnet sich in der fachpolitischen Diskussion nicht ab“, sagte dazu eine Sprecherin Seehofers der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ auf Anfrage. „Die Einlassung von Scholz ist kein Beitrag zum schnellen Wohnungsbau. Solche Verfahren dauern zehn bis 20 Jahre“, erklärte auch der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Kai Wegner.

Gemeinden können Grundstückseigner bereits nach dem geltenden Recht verpflichten, eine ungenutzte Fläche zu bebauen. Sie können hohe Geldstrafen gegen untätige Eigentümer verhängen oder sogar Enteignungen verfügen. Der entsprechende Paragraf 176 kommt jedoch selten zur Anwendung, weil sich Eigentümer gut wehren können.

Scholz hatte daher gefordert, das Baugebot zu verschärfen. Der Deutsche Städtetag stellte sich hinter Scholz. „Städte müssen leichter und mit größeren Erfolgschancen Eigentümer von baureifen Grundstücken zum Bauen auffordern können“, sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.

„Es wäre ein großer Fortschritt, wenn Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können, in dem Wohnraummangel besteht. Dafür sollte der Bund im Baugesetzbuch die Voraussetzungen schaffen, damit die Kommunen entsprechend vorgehen können“, sagte Dedy der „Rheinischen Post“. Dabei gehe es den Städten nicht um Enteignungen, sondern um einvernehmliche Lösungen mit den Eigentümern.

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