Flüchtlingspolitik
Zahl der Familiennachzügler ist laut Bundesregierung 2017 deutlich gesunken

Die Zahl der Angehörigen von Ausländern aus Drittstaaten, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind, ist 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken.

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Düsseldorf (ots) – Die Zahl der Angehörigen von Ausländern aus Drittstaaten, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind, ist 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vorliegt.

Demnach reisten zwischen Januar und Ende November 2017 knapp 85.000 Familienangehörige von Flüchtlingen und Migranten ein, davon 36.100 Kinder. Im Jahr 2016 waren es dagegen noch rund 114.500 Personen, davon 46.600 Kinder. 2015 kamen der Antwort zufolge knapp 90.000 Personen im Wege des Familiennachzugs. Die Zahl der Visumsanträge zum Familiennachzug sei nicht stark angestiegen.

Zwischen Januar und Ende September 2017 wurden der Antwort zufolge knapp 104.000 Visumsanträge für Familienangehörige gestellt, im gesamten Vorjahr waren es 115.000. Stark rückläufig sei die Zahl der staatlich geförderten freiwilligen Ausreisen. Sie sank im Jahr 2017 auf knapp 30.000, während 2016 insgesamt rund 54.000 Migranten Deutschland freiwillig verlassen haben, weil sie finanzielle Unterstützung erhielten.

Zum Stichtag 30. November 2017 hielten sich der Regierung zufolge insgesamt 229.443 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf. „Die Bundesregierung hat bisher keine Schätzungen zur Zahl der Personen vorgenommen, die sich ohne Aufenthaltstitel oder Duldung und ohne Kenntnis der Behörden im Bundesgebiet aufhalten“, heißt es überdies in der Antwort.

Dazu sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae: „Die Antwort der Bundesregierung offenbart, dass sie auch im Jahr 2018 noch nicht in der Lage ist, hinreichend konkrete Zahlen über Familiennachzug, minderjährige Flüchtlinge und Illegale vorzulegen.“

Kontext

Die Zahlen geben den Familiennachzug bei allen Drittstaatsangehörigen wieder, so das Bundesinnenministerium in seiner Antwort. Sie beschränkten sich damit nicht nur auf den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten. Eine differenziertere Auswertung anhand des Ausländerzentralregisters sei nicht möglich, heißt es zur Begründung in dem Papier

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