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Türkei: Neues Gesetz ermöglicht hohe Strafen für Tierquälerei

Ein neuer Gesetzentwurf in der Türkei soll es den Gerichten ermöglichen, Tötung und Folterung von Haus- und Straßentieren mit bis zu viereinhalb Jahren Haftstrafe zu belegen.

(Symbolfoto: pixa)
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Ankara (nex) – Ein neuer Gesetzentwurf in der Türkei soll es den Gerichten ermöglichen, Tötung und Folterung von Haus- und Straßentieren mit bis zu viereinhalb Jahren Haftstrafe zu belegen. Dies berichtete die türkische Tageszeitung Milliyet am gestrigen Mittwoch.

Menschen, die der Tötung gefährdeter Tierarten für schuldig befunden wurden, sollen gemäß dem Entwurf bis zu sieben Jahre Gefängnisstrafe erhalten.

Das Justizministerium bereitete Berichten zufolge den aus 27 Artikeln bestehenden Entwurf nach einer Reihe von Medienberichten über Misshandlung von Tieren vor.

Das Ministerium hat den Entwurf an die entsprechenden Ministerien in der gesamten Türkei geschickt und gefordert, innerhalb von 30 Tagen eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Gemäß den Änderungen werden Menschen, die des Tötens und Folterns von Tieren für schuldig befunden werden, mit Haftstrafen zwischen vier Monaten und drei Jahren belegt. Wenn Verdächtige mehr als ein Tier verletzt haben, kann die Strafe auf viereinhalb Jahre erhöht werden.

Menschen, die der Tötung oder Folterung gefährdeter Tierarten für schuldig befunden werden, müssen laut dem neuen Entwurf für drei bis siebe Jahre ins Gefängnis.

Menschen, die Tiere zum Kämpfen gezwungen haben, erhalten laut Entwurf zwei bis zwei Jahre.

Der Paragraph 151 des türkischen Strafgesetzbuches sieht zwar bereits Gefängnisstrafen zwischen vier Monaten und drei Jahren für Menschen vor, die Tiere quälen oder töten, aber nur, wenn die Tiere auch einen Besitzer haben.

“Unser Ministerium beschäftigt sich nun mit der Frage, was getan werden kann, um die Abschreckung zu erhöhen. Jedes Lebewesen ist dem Staat, der Verwaltung, jedem Einzelnen von uns anvertraut. In Anbetracht dessen haben wir unsere Arbeit hinsichtlich der Bedürfnisse und Mängel in dieser Frage in der vergangenen Woche aufgenommen“ so Justizminister Abdulhamit Gül im Oktober vergangenen Jahres.

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