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Erste Türken verlieren ihren österreichischen Pass

Österreichische Behörden prüfen derzeit offenbar zu Tausenden, ob in der Alpenrepublik lebenden Menschen mit türkischem Migrationshintergrund ihr dortiges Aufenthaltsrecht entzogen bekommen. Im österreichischen Bundesland Salzburg wurde bereits zehn "Doppelstaatlern" die Staatsbürgerschaft Österreichs "aberkannt".

(Symbolfoto: IGMD)
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Von Thomas Bernhard

Österreichische Behörden prüfen derzeit offenbar zu Tausenden, ob in der Alpenrepublik lebenden Menschen mit türkischem Migrationshintergrund ihr dortiges Aufenthaltsrecht entzogen bekommen. Im österreichischen Bundesland Salzburg wurde bereits zehn „Doppelstaatlern“ die Staatsbürgerschaft Österreichs „aberkannt“

Allein im Bundesland Salzburg sind, nach einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ vom Mittwoch dieser Woche, rund 800 Fälle von dort lebenden Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und türkischem Migrationshintergrund in den Fokus der Behörden Österreichs geraten. Dieser Personenkreis wird nämlich, wenn gleich oftmals ohne direkte Beweise, unterstellt, zusätzlich zur österreichischen Staatsbürgerschaft auch einen türkischen Pass zu besitzen.

Und genau das, halten in Österreich immer mehr Landesbehörden für grundsätzlich illegal. Den Umstand, dass das entsprechende Gesetz, welches eine solche doppelte Staatsbürgerschaft untersagt, zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten bietet, blenden diese Landesbehörden dabei besonders bei türkischstämmigen Menschen mit österreichischen Pass, wohl aus politischen Gründen, vollkommen aus.

Seit einigen Monaten prüft die Salzburger Landesverwaltung nun in diesen erwähnten ca. 800 Fällen, ob türkische Staatsbürger verbotenerweise gleichzeitig auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Beamte des österreichischen Bundeslandes arbeiten die Liste ab und schreiben täglich mehrere Personen an. Die Türken werden in diesen Schreiben dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen und einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (Nüfus) vorzulegen.

Nach den Worten von Michael Bergmüller, dem Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft der Salzburger Landesverwaltung, habe man bisher im Bundesland zehn Personen festgestellt, deren österreichische Staatsbürgerschaft „somit illegal ist“.

Die Betroffenen müssen sich daher um einen neue Aufenthaltserlaubnis in Österreich „kümmern“ oder das Land verlassen. „Das“, so Burgstaller in den Salzburger Nachrichten reichlich juristisch spitzfindig, „ist keine Entziehung der [österreichischen] Staatsbürgerschaft. Sondern wir stellen fest, dass sie durch den freiwilligen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft zum damaligen Zeitpunkt bereits automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben“.

Einige der derart bisher Betroffenen nehmen die Entscheidung der österreichischen Behörden so aber nicht hin und haben Beschwerde eingelegt, werden notfalls auch vor Gericht ziehen.

In Kürze wird sich dann wohl das zuständige Landesverwaltungsgericht und dann in der nächsten Instanz der österreichische Verwaltungsgerichtshof damit befassen müssen. Letztlich wären auch entsprechende Beschwerden auf europäisch-juristischer Ebene nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich.

Schließlich wenden die Behörden in Österreich derartige Schritte, zumindest gegenwärtig, nur gegen Meschen mit österreichischem Pass und türkischen Migrationshintergrund an. Entsprechende andere „österreichische Doppelstaatler“ blieben bisher unbehelligt.

Ferner stellen die Ämter der Alpenrepublik die Grundzüge der juristischen Beweislast damit vollkommen auf den Kopf; nicht mehr der Staat muss dem Bürger nachweisen, etwas Verbotenes getan zu haben, in Österreich müssen Menschen plötzlich nachweisen, nichts Verbotenes zu tun. Zumindest Menschen mit türkischem Migrationshintergrund.

Und, wie bereits erwähnt, die Ausnahmen unter welchen doch eine solche doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich möglich ist, verleugnet man dort offenbar vollkommen. Diese sind beispielsweise (in schönsten Amtsdeutsch) auf der Internetseite “ http://botschaft.austria.org/doppelstaatsbrgerschaft/“ enthalten [ohne juristische Gewähr seitens von Redaktion und Verlag dieses Artikels]