Start Panorama Kriminalität Kampf gegen Terrorismus Celle: Weiterer PKK-Gebietsleiter angeklagt

Kampf gegen Terrorismus
Celle: Weiterer PKK-Gebietsleiter angeklagt

Die deutschen Behörden gehen weiterhin mit Härte gegen die in Deutschland als Terrororganisation eingestufte PKK vor. Nach vielen Verurteilungen im vergangenen Jahr wurde gestern gegen einen weiteren Gebietsleiter Anklage erhoben.

(Archivfoto: AA)
Teilen
Celle (nex) – Gegen den 57-jährigen türkischen Staatsbürger Zahir A. aus Salzgitter ist Anklage wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation PKK erhoben worden.
Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Celle am Mittwoch mit.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der PKK und damit einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Während die militärisch strukturierte Terrororganisation in der Türkei und in den kurdischen Siedlungsgebieten Syriens versucht, ihre ideologischen Vorstellungen durch Gewaltakte gegen Sicherheitskräfte, Armeeangehörige, Zivilisten und politisch Andersdenkende zu forcieren, haben die Kader in Europa vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Dazu die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle:

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte hinreichend verdächtig, in der Zeit von März 2014 bis Ende Juni 2015 als Gebietsleiter der Arbeiterpartei Kurdistans („Partiya Karkeren Kurdistan“ – PKK) und ihrer Europaorganisation „Kurdische Demokratische Gesellschaft in Europa“ (Civaka Demokratik a Kurdistan – CDK) im Gebiet Salzgitter in herausgehobener Leitungsfunktion tätig gewesen zu sein.

Im „Rahmen seiner Aufgaben“ habe er nach den Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Celle die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich geregelt. Der 57-Jährige wurde Mitte Juli vergangenen Jahres in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Berliner Gericht verurteilt Ali H. Dogan zu einer Haftstrafe von 2 Jahre und vier Monate.
Den im April 2016 verhafteten türkischen Staatsangehörigen Ali H. Dogan hatte das Kammergericht Berlin nach fünfmonatiger Verfahrensdauer im März 2017 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert
Drei Jahre und drei Monate für PKK-Gebietsleiter Muhsin K.
Im Juli 2017 verurteilte ein Gericht in Stuttgart den damals 47-jährigen Muhsin K. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a und b des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
K., mit dem Codenamen “Delil”, war nach längerer Observierung im Februar 2016 in Zusammenarbeit der Polizei Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Die Generalbundesanwaltschaft teilte damals in einer schriftlichen Erklärung mit, dass K. in verschiedenen deutschen Städten die Anwerbung von PKK-Mitgliedern und Eintreibung so genannter freiwilliger Spenden betrieben habe. Die Spenden werden oftmals unter massiven Drohungen eingetrieben. Desweiteren sei er der Rädelsführer der Terrorgruppe gewesen. Richter Claus Belling hatte die prominente Stellung des Angeklagten nach der Beweisaufnahme und 33 Verhandlungstagen als erwiesen angesehen.
Rücksichtsloser Kampf fordert viele Opfer unter kurdischer Zivilbevölkerung
Die PKK führt seit 1984 mit rücksichtsloser Härte einen bewaffneten Kampf in der Türkei. Der Vorsitzende Richter Claus Belling betonte, dass es sich dabei nicht um das ständig vorgetragene Recht auf Selbstverteidigung handele, sondern um Mord und Totschlag.
Sehr oft sind Zivilisten und nicht in den direkten Kampf verwickelte Polizisten unter den Opfern. In den letzten Monaten sind auch wieder – wie in den Neunzigern – verstärkt in den Osten abgeordnete meist junge Lehrerinnen und Lehrer unter den Opfern der Terrororganisation. Auch wenn der Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat der PKK und ihren Ablegern einiges an Sympathien eingebracht habe, sei dies dennoch kein Freibrief, ebenso wenig wie die oft unverhältnismäßige Härte der türkischen Sicherheitskräfte.
Verstärkt aktiv in Deutschland
Das Bundesgebiet ist wegen der hier lebenden ca. 800.000 Kurden als Rückzugsgebiet und Geldquelle besonders interessant. Die Organisation ist straff hierarchisch organisiert und ahndet vermeintliche oder tatsächliche Abweichungen mit brutaler Härte. Zur Durchsetzung ihrer Ziele verfügt sie über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die im Rahmen des seit 1984 geführten bewaffneten Kampfs vor allem im Südosten der Türkei Anschläge verüben, durch die vorwiegend türkische Sicherheitskräfte, immer wieder aber auch Zivilisten getötet bzw. verletzt werden.
Zweck und Tätigkeit der „PKK“ sind daher u .a. darauf gerichtet, Mord und Totschlag zu begehen. Die in Deutschland aktiven Führungskader setzen die von der Führung der PKK getroffenen Entscheidungen um und fördern damit die Fortsetzung des bewaffneten Kampfes in der Türkei und deren Grenzgebiete.