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Europäisches Parlament: Schikane gegen türkische Journalistin wegen Kopftuchs

Eine Journalistin der Anadolu Agentur sollte am Empfang des EPs das Kopftuch für ein Foto abnehmen, Kollegen wurden am Filmen gehindert.

(Foto: AA)
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Straßburg (nex) – Aus dem Europäischen Parlament werden regelmäßig umfassende Belehrungen hinsichtlich der Beachtung der Pressefreiheit und der Minderheitenrechte in Ländern wie der Türkei, Polen, Russland und vielen anderen gerichtet.

In eigener Sache ist man diesbezüglich offenbar ungleich genügsamer. So wurde jüngst einer bereits für eine Plenarsitzung akkreditierten Journalistin der Nachrichtenagentur Anadolu (AA) der Einlass verwehrt, weil diese sich geweigert hatte, ihr Kopftuch für ein ID-Foto abzunehmen. Die Journalistin wollte an der Plenarsitzung teilnehmen und dem Auftritt des türkischen EU-Ministers Volkan Bozkir im Plenum des Europäischen Parlaments folgen. Als sie sich jedoch am Empfang eingefunden hatte, um sich ihre Akkreditierungskarte abzuholen, wurde ihr vonseiten der dortigen EP-Mitarbeiter mitgeteilt, sie müsse ihr Kopftuch zum Zwecke eines ID-Fotos abnehmen.

Obwohl die Journalistin seit 2014 dort tätig ist und noch nie ein Ansinnen dieser Art an sie herangetragen worden war, erklärte auch der von ihr angerufene Presseverantwortliche, sie könne ohne ein solches Foto keine Akkreditierungskarte bekommen. Sie solle „versuchen, durch einen anderen Eingang ins Haus zu kommen“, war der einzige Ratschlag, den die Journalistin am Telefon bekam.

Ein Kameramann des Nachrichtensenders TRT Haber, der den Vorfall filmen wollte, wurde von einem Security-Mitarbeiter aus dem Gebäude geführt und gezwungen, die Aufnahme zu löschen. Einem türkischen Kollegen wurde ebenfalls der Einlass verweigert, während dem TRT-Kameramann gedroht wurde, seine Akkreditierung zu widerrufen.

Erst zu einem späteren Zeitpunkt traf ein Protokollbeamter ein. Er sprach von einem „Missverständnis“, bot der Journalistin an, doch den Hijab nur „teilweise“ zu lüften, nahm davon jedoch Abstand, nachdem die Reporterin ihn nach der Rechtsgrundlage für dieses Ansinnen fragte. Am Ende konnte die AA-Journalistin den Plenarsaal betreten. Sie hatte auch eine Zusicherung vonseiten der Ständigen Delegation der Türkei beim Europarat, wonach es keine Bestimmungen gäbe, die dem Tragen des Kopftuchs im Europäischen Parlament oder im Europarat entgegenstünden.