Flüchtlingskrise
Merkel schließt Steuererhöhungen wegen Flüchtlingszustrom aus

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlingskrise definitiv ausgeschlossen. "Wir können uns freuen, dass wir seit Jahren gut gewirtschaftet haben und unsere Wirtschaftslage zurzeit gut ist", so Merkel. Daher gebe es weder einen Steuer-Soli, um die Flüchtlingskrise finanziell meistern zu können, noch gebe es Steuererhöhungen.

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Berlin (dts) – Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlingskrise definitiv ausgeschlossen. „Wir können uns freuen, dass wir seit Jahren gut gewirtschaftet haben und unsere Wirtschaftslage zurzeit gut ist“, sagte Merkel in einem Interview mit der „Bild“ (Montag). Daher gebe es weder einen Steuer-Soli, um die Flüchtlingskrise finanziell meistern zu können, noch gebe es Steuererhöhungen.

Gleichzeitig kritisierte Angela Merkel gegenwärtige „Fehlanreize“ bei der finanziellen Unterstützung von Flüchtlingen. „Ich weiß, dass das Taschengeld, das wir Flüchtlingen zahlen, im europäischen Maßstab hoch ist“, sagte Angela Merkel der „Bild“. Länder wie die Niederlande oder Luxemburg zahlten „deutlich weniger“. Um „mögliche Fehlanreize“ abzubauen, „wollen wir dazu zurückkehren, in den Erstaufnahmeeinrichtungen wieder überwiegend Sachleistungen zu verteilen und nicht Bargeld auszuzahlen“, so Merkel. Das neue Gesetz, das für abgelehnte Asylbewerber nur noch das unabdingbar Notwendige vorsieht, sei „sinnvoll und vertretbar, auch wenn es dagegen wahrscheinlich wieder eine Verfassungsklage geben wird“. Die geltende Regel, dass die Leistungen für Asylbewerber nahe am Hartz-IV-Satz liegen, erklärte die Bundeskanzlerin mit einem Verweis auf die geltende Gesetzeslage: „Das Bundesverfassungsgericht hat uns in einem Urteil zu realitätsgerecht ermittelten Zahlungen verpflichtet.“ Dieses Urteil „haben wir als Bundesregierung zu respektieren“, sagte Merkel. Das neue Gesetz, das im November in Kraft treten soll, setze für Flüchtlinge mit nur geringer Bleibeperspektive einen anderen Schwerpunkt.

Zur geplanten Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge versicherte Merkel: Kein Beitragszahler brauche „Angst zu haben, dass ihm Flüchtlinge bei den Leistungen etwas wegnehmen“. „Ein Asylbewerber darf in den ersten 15 Monaten grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen behandelt werden. Eine Sanierung der Zähne ist zum Beispiel nicht enthalten.“ Bezahlt würden „die Gesundheitsleistungen der Asylbewerber übrigens nicht von der Krankenkasse, sondern von den Kommunen oder Ländern“, stellte die Bundeskanzlerin klar.

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