Von Peter Z. Ziegler
Basel (nex) – Ist die Empörung der besorgten Bürgerinnen gross genug, dann ist das Verbot von Burkinis gerechtfertigt. So sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Nizza zu interpretieren, die jetzt ergangen sind. Sie sind die letzten in einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen um den islamischen Schwimmanzug für Frauen, die weltweit beachtet worden sind. Jetzt wird das Thema erneut aktuell.
Der Anwalt der CFIC (Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich) kündigte auf Twitter an, dass er das Burkiniverbot erneut vor den Staatsrat bringen werde. „Es war die Kontroverse des Sommers, wir dachten, sie hat sich erschöpft, stattdessen fährt sie fort“ kommentiert die Regionalzeitung „Nice Matin“.
Am 26. August hatte das Verfassungsgericht Frankreichs, der Staatsgerichtshof in Paris, das Burkiniverbot einer bestimmten Gemeinde an der Cõte d´Azur aufgehoben. Während in der Folge überall sonst in Frankreich die Gemeinden ihr Verbot entweder freiwillig annullierten oder die örtlichen Verwaltungsgerichte – dem Urteil des Staatsgerichtshofs folgend – das Verbot aufhoben, blieben Politiker und Richter des Bezirks Nizza beratungsresistent.
Gerade dort sind die Bürgermeister und Parlamente von der rechtsradikalen Front National (FN) oder von konservativen Republikanern bestimmt. Beide wollen unisono mit den Ängsten der Bürger als Folge der Terrorattacke vom 14. Juli Stimmen sammeln. Die Zahl der Leserkommentare in den Medien an der Rivièra gibt ihnen scheinbar Recht. Diese zeigen deutlich, dass die Entscheidung aus Paris bei „Volkes Stimme“ nicht gut ankommt.
Das Verwaltungsgericht Nizza hat jetzt das Burkiniverbot der beiden Badeorte Cagnes-sur-Mer und Vallauris Golfe-Juan aufgrund offensichtlich fabrizierter Beweise der verklagten Gemeinden für gültig erklärt. Zuvor waren am 9. September 2016 in einem „letzten Paket“ die Verbote dieser beiden Gemeinden sowie jene von Saint-Jean-Cap-Ferrat, Théoule-sur-Mer und Saint-Laurent-du-Var öffentlich erörtert worden. Zwei Gemeinden zogen ihr Verbot noch vor einem Urteil zurück.
Im Fall von Saint-Laurent-du-Var folgten die Verwaltungsrichter dem Staatsgerichtshof und hoben das Burkiniverbot auf. Die allgemeinen Sorgen und Ängste vor Terroranschlägen rechtfertigten ein solches Verbot nicht. Da müssten schon konkrete Gründe genannt werden.
Anders entschieden die Richter in den zwei verbliebenen Fällen. Sie bezogen sich auf die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof wo wiederholt gefragt worden war, ob „Störungen der öffentlichen Ordnung“ durch das tragen religiöser Kleidung an den Stränden verursacht worden sei. Dies war nicht der Fall, und deshalb – so die höchsten Richter – sei eine „schwerwiegende Verletzung einer Grundfreiheit“ nicht gerechtfertigt. Anders sei dies in Cagnes-sur-Mer und Vallauris Golfe-Juan, folgerten die regionalen Richter.
Der Bürgermeister von Cagnes-sur-Mer verteidigte seinen Erlass wortgewandt mit der Beschreibung einer „großen Auseinandersetzung “ und einem „ziemlich starken verbalen Austausch“ zwischen einer Familie, in der „zwei Mitglieder häufig Badeanzüge genannt ´burkinis´ trugen“ und anderen Strandbenutzern. Dieser Zwischenfall soll sich am 23. August ereignet haben.
Der Anwalt der Stadt erklärte, dass der Bürgermeister am nächsten Tag den Auftrag wahrgenommen habe „die Sicherheit des gesamten Küstenbereichs seiner Gemeinde zu garantieren„. Das Gericht erachtete in der Folge das Burkiniverbot als „ geeignet, erforderlich und angemessen“.
Die gleiche Situation in Vallauris Golfe-Juan: Hier soll sich am 12. August 2016 eine Gruppe von denBadegästen,„empört und Provokation schreiend“ gegen die Anwesenheit von zwei Frauen gewehrt haben, „die in einer Djellaba und verschleiert, so dass nur ihre Gesichter zusehen waren, dem Schwimmen gefrönt haben„. Auch hier entschieden die Richter von Nizza, dass das Burkaverbot zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung diente.
Kritiker der beiden Urteile sind sich einig: Wenn „besorgte Bürger“ laut genug schreien und empört genug protestieren, so ist die öffentliche Ordnung gefährdet und die Verfassung wird notfalls ausser Kraft gesetzt.
Von Peter Z. Ziegler
Basel (nex) – Und wieder hat es ein Schweizer erfunden! Nach dem Minarettverbot und dem Burkaverbot soll das Volk nun über ein Kebabverbot abstimmen. Der PR-Profi Daniel Graf aus Zürich will folgenden Satz als Artikel 10a in die Bundesverfassung der Eidgenossenschaft schreiben lassen:
„Niemand darf mit Fleisch gefüllte Brottaschen im öffentlichen Raum und an Orten konsumieren, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden.“
Doch Vorsicht, Satire! Derzeit läuft auf Facebook ein Test. Ab 50’000 Likes soll laut Graf die Unterschriftensammlung für eine «echte» Volksinitiative gestartet werden. https://www.facebook.com/kebabverbot/
Daniel Graf regt sich auf, dass die rechtspopulistische SVP mit dem Thema Burkaverbot die öffentliche Diskussion dominiert. «Gegen ein Phantom wie die Burka haben wir keine Chance», erklärt er gegenüber der Boulevardzeitung BLICK. Wer sich zur Burka äussern wolle, müsse heute zwingend auch etwas zum Thema Terrorismus sagen.
„Kebabs zerstören die Schweizer Esskultur!“ Dieses Scheinargument von PR-Mann Graf könnten wohl viele Sympathisanten der Rechtspopulisten unterschreiben: Weil aber auch einige Schweizer Rezepte gefüllte Brottaschen kennen, wurde an Ausnahmen gedacht. In Absatz 2 wird formuliert:
„Diese umfassen ausschliesslich Gründe des einheimischen Brauchtums.“ Bei einer Umfrage des „Tagesanzeiger“ stimmten 54.5 % der Leser dem PR-Profi zu: mit der Initiative würde die Burkadiskussion als reine Symbolpolitik geoutet. 42.1% waren dagegen sauer: „Mit Volksrechten spasst man nicht“.
Washington (nex) – Die USA haben am gestrigen Mittwoch Militärhilfe für Israel in Milliardenhöhe angekündigt, die über zehn Jahre verteilt insgesamt 38 Milliarden US-Dollar betragen soll.
„Dies ist ein Zeichen unseres unerschütterlichen, fortdauernden Einsatzes für die Sicherheit Israels“, erklärte der Sprecher des Außenministeriums Mark Toner zum Deal, der nach monatelangen, harten Verhandlungen zustande kam und das bislang größte Militärabkommen der USA mit einem anderen Staat darstellt.
Die USA leisten im Rahmen der Absichtserklärung zwischen Washington und Israel, die 2018 ablaufen wird, jährlich 3,1 Milliarden US-Dollar Militärhilfe an Israel. Der Deal schließt 33 Milliarden US-Dollar an Auslandsmilitärhilfe sowie 5 Milliarden US-Dollar Unterstützung bei der Raketenabwehr ein. Washington bestand jedoch auf einige Auflagen, die den Abschluss des Deals verzögerten.
So darf Israel die Militärhilfe ausschließlich für US-Produkte ausgeben. Israel hätte auch weiterhin gerne einen Teil des Geldes für israelische Militärtechnologie ausgeben. Das neue Abkommen sei eine „kurzsichtige Politik“, erklärte der pro-israelische republikanische Abgeordnete Lindsey Graham und begründete seine Kritik mit den Worten:
„Gemäß unserer alten Vereinbarung war es Israel erlaubt, innovative Militärtechnologie zu entwickeln, und es musste dafür diese Technologie mit den USA teilen. Ich glaube nicht, dass dieser Deal den Interessen der USA oder Israels dienen wird.“
Nach Angaben des Weißen Hauses haben die USA seit dem Amtsantritt von Präsident Obama im Jahr 2009 bislang über 23,5 Milliarden US-Dollar Militärhilfen an Israel geleistet.
„Dieser Einsatz für die Sicherheit Israels ist unerschütterlich und basiert auf einer ehrlichen und beständigen Sorge um den Wohlstand des israelischen Volkes und die Zukunft des Staates Israel“, so Obama weiter.
Der US-Präsident sagte, er werde bei dem israel-palästinensischen Konflikt auf eine Zweistaatenlösung drängen und wies auf die zutiefst beunruhigenden Entwicklungen hin, die dieses Ziel unterminierten.
Riad (nex) – Der britische Botschafter in Saudi-Arabien, Simon Collis, ist der erste noch aktive diplomatische Geschäftsträger Großbritanniens in der Golfmonarchie, der die Hajj absolviert hat.
Ein Bild zeigt den Botschafter neben seiner Frau Huda Mujarkech am Mittwoch in Mekka. Während der Hajj tragen Pilger weiße Roben, die man Ihram nennt. Schriftsteller und Aktivist Fawziah Al Bak postete als Erster das Bild mit dem arabischen Kommentar:
„Der erste britische Botschafter im Königreich, der nach seiner Konversion zum Islam die Hajj absolviert: Simon Collis und seine Frau Huda in Mekka.“
Das Bild wurde auf Twitter vielfach geteilt und fand breites Interesse. Der Botschafter war erst kürzlich zum Islam konvertiert, kurz nach seinem Amtsantritt in der Golfmonarchie im Januar 2015. Im Jahr 1978 hatte Collis begonnen, im Amt für Angelegenheiten des Auswärtigen und des Commonwealth zu arbeiten.
Später verlegte er seinen Lebensmittelpunkt in den Nahen Osten und wurde Botschafter in Doha, Damaskus und Bagdad. Die Hajj gehört zu den fünf Säulen des Islam. Jeder Muslim, der finanziell und gesundheitlich dazu in der Lage ist, ist verpflichtet, sie zumindest einmal in seinem Leben zu absolvieren.
Moskau (nex) – Wie das russische Verteidigungsministerium mitteilte, werden zwei hochrangige Militärs der Türkei und Russlands am heutigen Donnerstag in Ankara zusammenkommen.
Generalstabschef Hulusi Akar werde General Waleri Gerassimow zur Erörterung der Situation in Syrien sowie zu Gesprächen über die militärische Zusammenarbeit beider Länder treffen, so ein Sprecher des Ministeriums.
(Foto: AA)
Russland ist zwar einer der Hauptunterstützer des syrischen Regimeführers Baschar al-Assad ist, während das NATO-Mitglied Türkei auf der Seite der Oppositionellen wie der Freien Syrischen Armee (FSA) steht, aber beide Parteien bekämpfen die Terrorgruppe IS (Daesh) in Syrien.
Die Militäroperation Schutzschild Euphrat zur Säuberung der nördlichen Grenzregion vom IS wurde durch die FSA mit der Unterstützung der Türkei in Form von Spezialkräften, Panzern, Artillerie und Luftschlägen durchgeführt.
Eine von den USA und Russland gemeinsam erreichte Waffenruhe, die am Montag begann und in ganz Syrien weitgehend eingehalten wird, wurde um 48 Stunden verlängert.
Die Beziehungen zwischen Ankara und Moskau verbesserten sich mit einem Treffen zwischen dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan und seinem russischen Amtskollegen Wladimir Putin am 9. August in Sankt Petersburg, nachdem zuvor der Abschuss eines russischen Kampfjets im türkischen Luftraum über der syrischen Grenze im vergangenen November zu einer Krise zwischen den beiden Ländern geführt hatte.
Deutschland: Herero-Vertreter kritisieren „Geheimverhandlungen“ ohne Opferverbände
Berlin (nex) – Die Verhandlungen zwischen der namibischen und der deutschen Regierung über den Völkermord an den Herero und Nama, die in der vergangenen Woche in Berlin begonnen haben, scheinen unter keinem guten Stern zu stehen.
Im Interview mit Radio Dreyeckland kritisiert Israel Kaunatjike, ein Herero, der in Berlin lebt und sich für das Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“ sowie bei Berlin Postkolonial engagiert, dass namibische Herero- und Nama-Verbände von den Gesprächen über eine Aufarbeitung des deutschen Völkermordes Anfang des 20. Jahrhundert ausgeschlossen seien.
Kaunatjike spricht gegenüber dem Sender von „Geheimverhandlungen, zu denen die Opferverbände nicht eingeladen sind“ und erklärt, die Gruppen wollen die Ergebnisse, die ohne ihre Beteiligung verhandelt worden wären, nicht respektieren. Die namibische Regierung verfolge nur finanzielles Interesse an so genannter Entwicklungshilfe und sei nie in der Frage selbst engagiert gewesen, betonte der Aktivist.
Erst auf weltweiten Druck der Opferverbände, dem sich auch das Parlament nicht verschließen konnte, habe sich die Regierung 2006 für das Thema zu interessieren begonnen. Die Opfervertreter selbst habe man jedoch von Beginn an ausgebootet. Der frühere Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses im Deutschen Bundestag, Ruprecht Polenz, habe auf Anfrage im Namen der deutschen Regierung erklärt, dass Verhandlungen dieser Art nur auf Regierungsebene stattfänden, so Kaunatjike. Es sei jedoch die Vertretung eines kleinen Stammes sehr wohl in Berlin mit zu den Verhandlungen eingeladen worden, die jedoch nicht die breite Bevölkerung und die Opfer repräsentiere.
„Das ist ein ‚Teile und herrsche‘ und das stört uns einfach“, erklärt der Herero-Aktivist. Eine Bedeutung für die Gegenwart habe die Frage, wer in wessen Namen verhandelt, durchaus noch, so Kaunatjike. „Vertriebene in Botswana, Südafrika und Angola, deutsche Siedler leben heute noch auf deren Land“, erklärte er weiter. Zu 75 Prozent handle es sich dabei um Farmland. Man strebe diesbezüglich eine Restitution oder eine Entschädigung an.
“Unsere Anliegen werden ignoriert”, so der Sprecher der Herero und Nama-Nachfahren Israel Kaunatjike in einem Gespräch mit dem Nachrichtenexpress. “Sie werden uns aber nicht bremsen können.”
Man rücke die Schädel seiner Vorfahren unter fadenscheinigen Gründen nicht raus.
Um die angebliche Minderwertigkeit der Afrikaner zu belegen, brachten die Deutschen aus ihrer damaligen Kolonie Schädel und Gebeine Einheimischer nach Berlin. Der Historiker Jürgen Zimmerer, der sich seit Jahren mit der Kolonialgeschichte befasst, geht davon aus, dass damals über 1000 menschliche Überreste nach Deutschland gelangten, deren Reste teilweise bis heute in Archiven, Magazinen und Kliniken lägen, berichtet Deutschlandradio Kultur.
Die Geschichte der Schädel, das sei bis heute ein Trauma für ihr Volk, empört sich Ester Utjiua Muinjangue, Angehörige der Volksgruppe der Herero aus Namibia.
“Die deutsche Schutztruppe brachte die abgetrennten Köpfe zu den Herero-Frauen und zwang sie, sie zu reinigen, damit sie wie Eier fein säuberlich in Kartons nach Deutschland transportiert werden konnten, beschreibt Muinjangue. Es konnten die Köpfe ihrer Ehemänner, Brüder oder Schwestern sein.”
Der seit 1970 in Berlin lebende Herero-Nachfahre Israel Kaunatjike fordert außer einer offiziellen Entschuldigung der Bundesregierung die viel stärkere Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Genozid als bisher.
Die Bundesregierung habe die Forschung an menschlichen Gebeinen, die im kolonialen Unrechtskontext nach Deutschland deportiert worden seien und nicht der Rückgabe an die Herkunftsgesellschaften dienten, zu unterbinden. Die Aufstellung riesiger rasseanthropologischer Sammlungen mit den sterblichen Überresten tausender Kolonisierter und Widerständiger aus aller Welt sei eines der düstersten Kapitel der europäischen Wissenschaftsgeschichte, lässt das Bündnis in der Pressemitteilung verlautbaren.
Vor dem Hintergrund der daran anknüpfenden Verbrechen der NS-Wissenschaft komme der Bundesrepublik hierbei eine besondere historische Verantwortung zu.
“Wir kämpfen für eine Wiedergutmachung und Anerkennung des Völkermordes”
Im Gegensatz zu den Armeniern würden sich die Nachfahren der Völkermordopfer von der Bundesregierung nicht ernst genommen fühlen, kritisierte der Sprecher der Berliner Nichtregierungsorganisation, Kaunatijke, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: “Wir werden einfach diskriminiert und als zweite Klasse behandelt.”
Die UNO erkannte bereits 1948 den Völkermord an den Herero und Nama an.
New York (nex) – Ein islamisches Gemeindezentrum in Florida in Brand zu setzen, könnte zu den letzten Aktivitäten gehört haben, denen der 32-jährige Joseph Michael Schreiber in Freiheit nachgegangen ist.
Schreiber erwartet eine mindestens 30-jährige Haftstrafe, nachdem die Staatsanwaltschaft ihn nach dem Gesetz des Bundesstaates Florida der Brandstiftung am Islamischen Zentrum Fort Pierce in der Qualifikationsstufe eines Hassverbrechens angeklagt hat.
In Florida sind Hassverbrechen nicht als eigener Tatbestand definiert. Dies teilte David Thompson vom Büro des Sheriffs von St. Lucie County gegenüber Medien mit. Das FBI prüft unterdessen noch, ob auch eine Anklage wegen eines Bundesverbrechens in Betracht kommt. Der 32-Jährige, der am Freitag den Brand gelegt haben soll, wurde am Mittwoch unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Da er bereits vorbestraft ist, könnte über ihn sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.
Foto: Screenshot/Sunsentinel)
Derzeit suchen die Ermittlungsbehörden aber noch nach möglichen Mittätern. Schreiber konnte verhaftet werden, nachdem die Veröffentlichung von Überwachungsvideos die Öffentlichkeit, darunter auch Mitglieder der Islamischen Gemeinde, auf die Spur des Verdächtigen gebracht hatte.
Bei einer Hausdurchsuchung konnten mehrere Gegenstände sichergestellt werden, die auf eine Täterschaft des 32-Jährigen hinweisen, unter anderem ein Motorrad, das als Täterfahrzeug auf dem Video zu erkennen war. Schreiber hatte bereits im Juli auf Facebook mehrere islamkritische Posts veröffentlicht. Ein möglicher Grund dafür, dass der Verdächtige sich gerade das Gemeindezentrum von Fort Pierce als Ziel ausgesucht haben könnte, ist, dass Omar Mateen dieses mehrfach besucht hatte, der im Juni bei einem Amoklauf in einem Nachtklub in Orlando 49 Menschen getötet und sich in einem Anruf bei der Polizei als Kämpfer der Terrormiliz IS bezeichnet hatte.
An der Moschee von Fort Pierce entstand erheblicher Sachschaden. Der Gemeinde ist es aber über die Fundraisingseite LaunchGood.com in nur zwei Tagen nach dem Attentat gelungen, mehr als 22 000 der angestrebten 50 000 US-Dollar an Spendenmitteln für die Wiederinstandsetzung aufzutreiben.
Berlin/Dortmund (eurasia/nex) – Laut einem hochrangigen Vertreter von Ahrar al-Scham hält die Türkei an der Unterstützung der einflussreichen syrischen Rebellenorganisation fest. Diese Allianz bleibt unabhängig von der jüngsten türkisch-russischen Annäherung und dem umstrittenen Waffenstillstandsabkommen zwischen den USA und Russland bestehen. Die Organisation betrachtet die Türkei als wichtigsten Unterstützer der syrischen Revolution.
Iyad el-Schaar, auch als Abu Hassan Altbuque bekannt, betonte in seiner Position als Berater des Vorsitzenden des politischen Flügels von Ahrar al-Scham gegenüber dem oppositionellen Nachrichtenportal „Middle East“, dass die Türkei ihre Haltung gegenüber der syrischen Revolution nicht geändert habe. Dies sagte der Ahrar-Vertreter mit Blick auf die politische Annäherung der türkischen und russischen Regierung im vergangenen Juni.
Gegenüber dem „Middle East“ sagte er:
„Die kämpfenden Fraktionen, insbseondere die Islamische Front unter Ahrar al-Scham, stellen keinerlei Veränderungen in ihren Beziehungen zur Türkei nach der Normalisierung ihrer politischen Kontakte mit Russland fest. Die Türken sind unsere Hauptalliierten und Partner.“
Laut dem Berater der streng islamisch-konservativen Organisation biete die Annäherung an die russische Regierung die einmalige Möglichkeit, durch die Türkei mit Moskau direkt zu kommunizieren.
Inzwischen sollen sich die „effizientesten“ Rebellengruppen – Dschaisch il-Islam, Feylak el-Scham und die Nureddin Zengi-Bewegung – unter der Führung von Ahrar el-Scham für eine Vereinigung bereit erklärt haben, so el-Schaar weiter. Er erwarte, dass im laufenden Jahr zahlreiche Initiativen in dieser Richtung gestartet würden.
Mehr zum Thema:
Auch müsse sich die ehemalige al-Nusra-Front, die sich nunmehr Dschabhat Fatih el-Scham nennt, weiter vom internationalen al-Qaida-Netzwerk distanzieren. El-Schaar gab hinsichtlich der Art und Weise, wie dies geschehen soll, keine weiteren Informationen. Er räumte ein, dass in Syrien letztlich nur auf politischer Ebene eine Lösung erreicht werden könne. Ziel sei es nach wie vor, den syrischen Präsidenten Baschar el-Assad zu stürzen und die „islamische Identität des Staates“ zu wahren. Er gehe davon aus, dass der Kampf in Syrien noch lange anhalten werde.
Erschienen bei unserem Kooperationspartner Eurasianews
Düsseldorf (ots) – Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), hat angesichts der neuen Festnahmen von Terror-Verdächtigen einen größeren Spielraum für Ermittler in der Terrorabwehr gefordert.
„Der Fall der drei festgenommenen Syrer zeigt, dass die Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse benötigen, was die Überwachung von Telekommunikationsdaten und den Inhalten der Kommunikation betrifft“, sagte Heveling der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.
Dafür müsse man den Behörden noch bessere Rechtsgrundlagen verschaffen, sagte der CDU-Politiker. „Im Rahmen des von Innenminister de Maizière auf den Weg gebrachten Maßnahmenkatalog zur Terrorabwehr sollten wir an dieser Stelle noch einmal gesetzlich nachbessern.“
Berlin (ots) – Deutschland verstößt seit 14 Jahren gegen die sogenannte Anti-Terrorverordnung der EU. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins KONTRASTE wird die in einer Verordnung von 2002 geforderte Sicherstellung aller Vermögenswerten von Al Quaida-Anhängern und -Finanziers nur unzureichend umgesetzt. Insbesondere im Bereich der Immobilien gibt es keine bundesweit gültigen Regelungen für die Umsetzung der Sanktionsverordnungen.
Das Berliner Kammergericht erklärte auf Nachfrage, dass es bis heute „keine allgemeinen Regelungen“ für die Grundbuchämter gäbe, um die Immobilien von Terrorverdächtigen sicherzustellen. Auch werde bei Grundstücksgeschäften nicht überprüft, ob Erwerber oder Käufer auf den Sanktionslisten der EU stehen Der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis sieht hier geltendes EU-Recht verletzt.
Es drohe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Eine bundesweite Recherche des Magazins ergab dagegen, dass bislang in keinem einzigen Bundesland systematisch überprüft wurde, ob Immobilienbesitzer auf den Anti-Terrorlisten genannt werden. Mehrere Landesjustizministerien erklärten dazu auf Anfrage, dass eine solche Überprüfung nicht vorgeschrieben sei. Die EU-Kommission widerspricht ausdrücklich dieser Auffassung:
„Die Verpflichtung der Terrorverordnung lautet, dass sämtliche Vermögenswerte der gelisteten Personen komplett eingefroren werden, unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden.“
Der Berliner Bundestagsabgeordnete Fritz Felgentreu (SPD) fordert jetzt von der Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, dass sämtliche Grundbuchbestände, die mittlerweile meist auch digital vorlägen, hinsichtlich möglicher Terrorunterstützer überprüft werden, um „deren wirtschaftliche Tätigkeiten lahm zu legen.“
Mehr dazu im ARD-Politikmagazin Kontraste am 15.9.2016 Um 21:45 im ERSTEN