Ludwigsburg – Viele Jahre vor der NSU oder den Ermordungen türkischer Familien in Solingen oder Mölln, Anfang der 1990er, kam es bereits in den frühen 1980er-Jahren zu zahlreichen tödlichen Angriffen rechtsradikaler Gruppen auf Migranten, insbesondere Türken.
Anfang der 1980er Jahre machten Neonazis bundesweit Jagd auf türkische Migranten. Im Jahr 1981 war der 44-jährige Seydi Battal Koparan das „erste“ Opfer eines rassistisch motivierten Mordes mit türkischer Herkunft.
Am 31. Dezember 1980 wurde der 44-jährige türkische Gastarbeiter Seydi Battal Koparan vor den Augen seines geistig behinderten Sohnes durch Mitglieder der rechtsradikalen Motorrad-Gang „Stander Greif“ mit Eisenstangen ins Koma geprügelt. Der „Stander Greif“ gilt als Nachfolger der 1980 verbotenen rechtsterroristischen „Wehrsportgruppe Hoffmann“.
Damaligen Medienberichten zufolge erlitt Koparan durch Stiefeltritte und Faustschläge Rippenbrüche. Durch Schläge mit Eisenstangen sei ihm zudem die Schädeldecke eingeschlagen worden. Seinem behinderten Sohn schlugen die Angreifer zwei Zähne aus und seine Augen blutig. Koparan erlag fünf Stunden später seinen Verletzungen.
Der Spiegel 05.07.1982
Koparan befand sich in der Silvesternacht mit Freunden auf der Suche nach seinem geisteskranken Sohn. Dabei betrat er auch die Gastwirtschaft „Krone“ in Gündelbach im Kreis Ludwigsburg. Dieses Lokal war die Stammkneipe der rechtsradikalen Motoradgang „Stander Greif MC“. Diese Gruppe galt als Nachfolger der 1980 verbotenen rechtsterroristischen „Wehrsportgruppe Hoffmann“.
„Scheißtürken, macht dass ihr wegkommt, haut ab“, rief die Frau des Wirten.
Koparan und seine Freunde hätten anschließend das Lokal verlassen und draußen den verlorenen Sohn gefunden. Sechzig Angreifer seien der Gruppe aus dem Lokal gefolgt und hätten sie draußen brutal angegriffen. Koparan, sein Sohn, und auch seine Freunde, wurden dabei schwer verletzt. Nach dem Angriff seien die Rechtsradikalen grölend durch den Ort gezogen und riefen „wo wohnen hier noch Scheißtürken?“.
Nur drei der Täter wurden damals in Verbindung mit dem Mord verhaftet. Einer der Täter erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und ein zweiter bekam ein Jahr und neun Monate. Der Dritte wurde freigesprochen.
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