ApoVWG
Änderungsanträge zum Apothekengesetz: Milliardenschwere Einsparpotentiale bleiben auf der Strecke

Die jetzt bekannt gewordenen Änderungsanträge zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) stoßen beim AOK-Bundesverband auf Kritik.

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Berlin – Die jetzt bekannt gewordenen Änderungsanträge zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) stoßen beim AOK-Bundesverband auf Kritik. Die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann kritisiert vor allem die geplanten Änderungen bei Rabattverträgen für Biosimilars und bei den pharmazeutischen Dienstleistungen.

Reimann gibt zu bedenken, dass im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes über notwendige Milliarden-Einsparungen in allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens diskutiert werde.

Bei einer Umsetzung der Pläne würden Versicherte, Arbeitgeber und Patienten erheblich zusätzlich belastet. Vor diesem Hintergrund kritisiert sie, dass im Zuge des ApoVWG exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verboten werden sollen. Dies sei ein weiteres Zugeständnis an die Pharmaindustrie, die ohnehin in den bisherigen Sparplänen weitgehend verschont geblieben sei.

Zudem bemängelt die AOK-Chefin, dass geplant sei, brachliegende Mittel im Fonds für Pharmazeutische Dienstleistungen nicht an die Krankenkassen zurückzuführen. Damit werde die Versorgung nicht verbessert, sondern nur verteuert. Insgesamt blieben so milliardenschwere Einsparpotentiale auf der Strecke. Ihr deutliches Urteil dazu lautet: „Eine konsistente Gesundheitspolitik zur finanziellen Stabilisierung der GKV sieht anders aus.“

Fokus auf Resilienz statt Milliardeneinsparungen

Hintergrund der heftig umstrittenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ist der Plan, die Resilienz der heimischen Arzneimittelproduktion zu stärken. Um die Versorgungssicherheit bei biotechnologisch hergestellten Biologika zu garantieren und globalen Krisen zu begegnen, soll der Markt für mehrere Anbieter in Deutschland und der Europäischen Union attraktiv bleiben.

Nach Ansicht der Politik sichern exklusive Rabattverträge zwar kurzfristig niedrige Preise, bergen jedoch die Gefahr, dass Verträge nur an einen einzigen Hersteller gehen und alternative Produktionsstandorte wegbrechen. Die nicht genutzten Gelder aus dem Dienstleistungsfonds sollen zudem zweckgebunden umverteilt werden, um pauschale Zuschüsse für Voll- und Teilnotdienste der Apotheken zu finanzieren.

Breite Front der Krankenkassen gegen Sonderregelungen

Mit ihren Bedenken steht die AOK-Vorstandsvorsitzende im Kassenlager keineswegs allein da. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) reagierte prompt mit deutlicher Ablehnung auf die Pläne.

Durch die angestrebten Beschränkungen im Bereich der Biologika verliere die gesetzliche Krankenversicherung ein Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Wenn der funktionierende marktwirtschaftliche Wettbewerb nun durch befristete Sonderregelungen künstlich ausgebremst werde, gehe dies unweigerlich zu Lasten der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber.

Angesichts der ohnehin extrem angespannten Finanzlage der GKV fordern die Kassenvertreter daher ein Festhalten an den bewährten Spar- und Steuerungsmechanismen.

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