Münster
Deutschland: Leugnung des Existenzrechts Israels keine Straftat

Die bloße Leugnung oder Infragestellung des Existenzrechts des Staates Israel ist in Deutschland keine Straftat und darf auf Demonstrationen nicht pauschal verboten werden.

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Münster – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat in einem richtungsweisenden Eilbeschluss festgestellt: Die bloße Leugnung oder Infragestellung des Existenzrechts des Staates Israel ist in Deutschland keine Straftat und darf auf Demonstrationen nicht pauschal verboten werden.

Die 13. Kammer des OVG hob damit eine Auflage der Polizei Düsseldorf auf, die für eine propalästinensische Kundgebung am vergangenen Samstag jede Form derartige Äußerung untersagt hatte. In der Begründung heißt es wörtlich:

„Das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen, verwirklicht für sich genommen keinen Straftatbestand.“ Solche Aussagen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), solange sie nicht mit Gewaltandrohung oder Volksverhetzung einhergingen. Erlaubt bleibt damit etwa der Slogan „There is only one state – Palestine 48“.

Verboten bleiben weiterhin Parolen, die Gewalt verherrlichen oder auf die Terrororganisation Hamas Bezug nehmen, wie „From the river to the sea“ in bestimmten Kontexten oder „Yalla, yalla, Intifada“.

Folgen für ganz Deutschland

Rechtsexperten gehen davon aus, dass der Münster-Beschluss bundesweit als Präzedenzfall dienen wird. In zahlreichen Städten – darunter Berlin, Hamburg, Frankfurt und Köln – laufen derzeit ähnliche Verfahren um Demonstrationsauflagen.

Viele Polizeibehörden hatten nach dem 7. Oktober 2023 pauschale Verbote der Leugnung des israelischen Existenzrechts erlassen. Diese dürften nun größtenteils fallen.

Die große Koalition aus Union und SPD im Bundestag kündigte bereits an, noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Leugnung des Existenzrechts Israels explizit unter § 130 StGB (Volksverhetzung) stellen soll – ähnlich wie die Leugnung des Holocaust.

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