Terrorismus
Türkei: Tote und Verletzte bei Raketenangriffen

Raketen- und Mörsertreffer in der türkischen Grenzgemeinde Karkamış und am Grenzübergang Öncüpınar fordern Tote und Verletzte. Die Angriffe hatte die völkisch-kurdische Terrororganisation YPG angekündigt.

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Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel

Raketen- und Mörsertreffer in der türkischen Grenzgemeinde Karkamış und am Grenzübergang Öncüpınar fordern Tote und Verletzte. Die Angriffe hatte die völkisch-kurdische Terrororganisation YPG angekündigt.

Während in Deutschland Politiker sich in der Kritik gegenüber der Türkei gegenseitig übertrumpfen, sich wie Vertreter einer inoffiziellen Schutzmacht der syrischen Terrororganisation YPG aufführen, schlagen bis zur Stunde Raketen und Mörser in die türkisch-syrische Grenzregion in der Provinz Gaziantep ein.

Seit den Mittagsstunden schlugen mehr als 10 Projektile in der türkischen Grenzgemeinde Karkamış ein, die von der YPG – dem syrischen Ableger der PKK – abgefeuert wurden. Dabei wurden in den Mittagstunden 3 Menschen getötet, 19 weitere zum Teil schwer verletzt. Einer der Projektile schlug in einer Grundschule ein. Dabei starb eine 22-jährige Lehrerin.

In unmittelbarer Nähe schlug eine weitere Granate in ein Wohnhaus ein, bei der eine schwangere Frau sowie ein 5-jähriger Junge getötet wurden – wie sich später herausstellt, ein Neffe des CHP-İzmir Abgeordneten Mahir Polat. Die Provinzverwaltung verfügte nach den tödlichen Angriffen die vorläufige Schließung aller Schulen in der Grenzregion von Gaziantep.

Weitere Projektile schlugen nahe von Wohngebieten oder auf Parkplätzen ein und fügten Schäden an Wohngebäuden und Fahrzeugen, während das deutsche Auswärtigen Amt die Türkei aufforderte, sich zurückzuhalten, um das Völkerrecht zu achten und insbesondere „Zivilistinnen und Zivilisten zu jeder Zeit“ zu schützen.

Erst gestern waren bei Raketeneinschlägen am Grenzübergang Öncüpınar bei Kilis 8 türkische Sicherheitskräfte, darunter 6 Polizisten verletzt worden.

Fragt sich nur, von welcher Kriegspartei der Sprecher des Auswärtigen Amtes da sprach, denn außer der Türkei gibt es kein weiteres souveränes Land, dessen Völkerrecht man verletzt hätte. Syrien ist ein souveränes Land, die mit der Türkei im Adana-Abkommen festgelegt hat, wann und wie man Terrorismus bekämpft.

Wenn die Bundesregierung sich jedoch als Schutzmacht der PKK und primär des syrischen Ablegers YPG behaupten will, sollte sie demnächst diese völkerrechtlich verbriefte Regelung bei den Vereinten Nationen beanspruchen, oder ganz einfach den Rand halten.

Der Bundesregierung ist wohl entgangen, dass die YPG und dessen politischer Arm PYD in Nordsyrien mit Tyrannei und Gewalt Völker im Namen schönklingelnder zivilisatorischer Errungenschaften unterdrückt und ermordet. Seit die türkische Militäroperation u. a. die nordsyrische Stadt A’zaz zur Schutzzone für die syrischen Binnenflüchtlinge erklärt hat und militärisch überwacht, vergeht kein Tag, in der die YPG nicht Zivilisten mit Granaten, Raketen oder Sprengfallen in den Tod reißt oder Krankenhäuser beschießt, wie eine niederländische Akademikerin stets unterstreicht, wenn sie anderslautende Meinungen entdeckt.

Die Politiker in Deutschland sind sich offensichtlich nicht bewusst, dass die Türkei seit Jahren mit einer Terrororganisation zu tun hat, die in der türkisch-syrischen Grenzregion Terror verbreitet und sie bei Bedarf in die Türkei trägt. Dann sollten sie sich nicht zuweit hinauslehnen und sich nicht den Terroristen anbiedern, die sie sich zuvor schöngeredet haben.

Ob es den deutschen Politikern und Politikerinnen nun passt oder nicht, die türkische Bevölkerung ist entschlossen, diesem Treiben nicht weiter zuzuschauen und den westlichen „Verbündeten“ alles durchgehen zu lassen; inklusive der Lieferung von Waffen, Munition und Finanzmitteln an die YPG.

Sollte wider Erwarten der Terror der YPG nicht nur in der Türkei, sondern in Nordsyrien fortgesetzt werden, ist eine Bodenoffensive unumgänglich. Dabei hat die türkische Regierung die Unterstützung der Opposition und die volle Solidarität der Bevölkerung, exklusive der völkisch-kurdischen Partei HDP.

Wer die Lage in der Türkei mit Terror verschärfen, Angst und Schrecken etablieren will, der kann sich als Terrororganisation nicht auf das Völkerrecht berufen oder hinter Verbündeten in Deckung begeben, während sie selbst Zivilisten ermordet. Dafür kann die Türkei als souveränes Land sich auf Artikel 51 der UN-Charta berufen, um in Nordsyrien aufzuräumen, ohne die westlichen Verbündeten oder Russland um Erlaubnis zu fragen. Die Terrororganisation kann gar nichts und hat schlichtweg keine Rechte!

Wie schnell das passieren kann, hat die Türkei seit 2016 viermal unter Beweis gestellt. Also, stellt die Türkei und die Bevölkerung nicht auf die Probe und redet der Terrororganisation YPG und PKK gut rein, statt die Türkei über das Völkerrecht zu belehren!

Das Land hat es satt, als Verbündeter mit Verbündeten in fremden Ländern nach Terroristen Ausschau zu halten und dabei von „Freiheit“ zu faseln. Sie ist sich überdrüssig, zuzuschauen wie Verbündete legale Regierungen stürzen und dabei von „Demokratie“ sprechen. Sie will nicht mehr als Verbündeter wie Statisten beobachten, wie Verbündete das Völkerrecht selbst bis ins unkenntliche dahin massakrieren und von „Menschenrechten“ träumen und bei Terrorismus ganze Landstriche in Schutt und Asche legen und dabei über „Sicherheit“ sinnieren und ihre Völker damit in Trance versetzen.

Die Türkei hat auch nicht mehr das Bedürfnis, zuzuschauen und das Leid hinunter zu schlucken, weil Verbündete trotz Warnungen sich weiterhin mit Terrororganisationen solidarisieren oder gar bewaffnen, sie indirekt in Schutz nehmen. Besonders heuchlerisch wird das, wenn man von solchen Verbündeten auch noch Beileidsbekundungen erhält, während diese Terrororganisationen im Land weiterhin wüten.

 

 

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