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Türkei
Gericht hebt internationales Reiseverbot für Popstar Gülşen auf

Ein türkisches Gericht hat das gegen die Sängerin Gülşen verhängte internationale Reiseverbot aufgehoben

(Foto: Screenshot/Instagram)
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Istanbul – Ein türkisches Gericht hat das gegen die Sängerin Gülşen verhängte internationale Reiseverbot aufgehoben, die wegen eines Witzes über islamische Imam-Hatip-Schulen vor Gericht steht. Die Madonna der türkischen Musikszene hatte vor Monaten in Bezug zu religiösen Schulen von Perversität gesprochen.

Wie NTV berichtet, hob ein Istanbuler Gericht am Mittwoch das gegen Popstar Gülşen verhängte internationale Reiseverbot auf, die wegen ihrer Äußerungen über islamische Imam-Hatip-Schulen wegen „Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit in der Öffentlichkeit“ angeklagt ist.

Die 46-jährige Sängerin Gülşen Bayraktar Çolakoğlu, die in der Türkei unter dem Künstlernamen Gülşen zur türkischen Madonna avanciert ist, wurde am 25. August wegen Aufstachelung zum Hass inhaftiert, nachdem ein Video ihrer Äußerungen von vor vier Monaten auf der Website der Tageszeitung Sabah aufgetaucht war.

In dem Video von ihrem Auftritt im April bezieht sich Gülşen auf einen Musiker in ihrer Band und sagt in heiterem Ton: „Er hat früher an einer Imam Hatip (Schule) studiert. Daher rührt seine Perversion.“

Gülşen erklärte während der Vernehmung, das Gespräch sei zwar über das Mikrofon erfolgt, weshalb auch die Zuschauer es mitbekommen hätten. Gerichtet sei das Gespräch aber an das Team bzw. an einen Einzelnen des Teams. Sie habe nicht die Absicht gehabt, Besucher der Religionsschulen zu verunglimpfen oder Hass zu verbreiten. Sie werde in Zukunft eine andere Sprache anwenden und so etwas vermeiden. Daher entschuldige sie sich, wenn man das in diesem Zusammenhang falsch aufgefasst habe.

Die Popsängerin sagte bei der Vernehmung, dass sie es sich nicht erklären könne, weshalb man erst Monate nach dem Ereignis das Video ins Netz gestellt habe. Ihrer Meinung nach sei das geplant gewesen und diene lediglich der Provokation.

Tausende unterstützten sie in den sozialen Medien und erklärten, dass sie wegen ihres Einsatzes für LGBT+-Rechte und liberale Ansichten, die sich gegen die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) von Präsident Recep Tayyip Erdoğan richten, angegriffen wurde. Mehrere Minister verurteilten ihre Äußerungen auf Twitter.

In türkischen Talkshows wurde zwar der Satz an sich rundweg als Hass und Hetze bezeichnet, jedoch war man sich auch mehr oder weniger einig darüber, dass das derzeitige mediale Interesse und die Forderungen nach einer harten Strafe, zum jetzigen Zeitung überzogen seien. Auch die Inhaftierung wurde kritisiert und als unverhältnismäßig bezeichnet.

Nach dem öffentlichen Aufruhr wurde die Sängerin am 29. August aus der Haft entlassen und unter Hausarrest gestellt. In der Anklageschrift der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft werden bis zu drei Jahre Haft für die Sängerin gefordert.

Das Gericht hatte zuvor beschlossen, die Anordnung aufzuheben, wonach Gülşen wöchentlich ihre Unterschrift bei der nächsten Polizeiwache abgeben muss.

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