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Thessaloniki: Freispruch für gewählten Mufti Ibrahim Şerif

Die Gerichtsverhandlung gegen den gewählten Mufti von Gümülcine (Komotini), Ibrahim Şerif, wegen "Amtsanmaßung", endete in der gestrigen Verhandlung der Strafkammer des Landgerichts Thessaloniki mit einem Freispruch.

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Thessaloniki – Die Gerichtsverhandlung gegen den gewählten Mufti von Gümülcine (Komotini), Ibrahim Şerif, wegen „Amtsanmaßung“, endete in der gestrigen Verhandlung der Strafkammer des Landgerichts Thessaloniki mit einem Freispruch.

Während der Gerichtsverhandlung wurden Zeugen der Anklage und der Verteidigung angehört. Nach der Anhörung zog sich das Gericht zu Beratungen zurück und verkündete anschließend das Gerichtsurteil. Der angeklagte İbrahim Şerif ist nach Auffassung des Gerichts unschuldig und werde daher freigesprochen.

Şerif wurde von der griechischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen 2017 an einer Beschneidungszeremonie in Alankuyu, einem Stadtteil von Gümülcine, für arme türkisch-muslimische Familien teilgenommen zu haben. Da die griechischen Behörden seine Wahl zum Mufti nicht anerkennen, wurde er wegen „Amtsanmaßung“ mehrfach vor Gericht angeklagt und verurteilt.

An der Gerichtsverhandlung nahmen als Beobachter aus der Türkei der „Internationale Verein der Juristen“ (UHUB) und Rechtsanwälte der 2. Rechtsanwaltskammer Istanbul teil.

Rechtsanwalt Kaya erklärte nach der Verhandlung:

„Mit Besorgnis beobachten wir die Rechtsverletzungen gegen die muslimisch-türkische Minderheit, insbesondere der Rechte, die sich aus den bilateralen Abkommen und des Lausanner Vertrags ergeben, deren Wahrnehmung nicht gestattet ist. Hier ist es der türkischen Minderheit nicht erlaubt die wesentlichen Grundrechte auszuüben. Die Meinungsfreiheit, das Recht zum Erwerb von Grund und Boden, das Recht auf Bildung, die Religionsfreiheit sowie die Rechte, die sich aus dem Lausanner Vertrag ergeben. Der muslimisch-türkischen Minderheit bleiben diese Rechte verwehrt.

Diesbezügliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden nicht umgesetzt. Während in einem Fall eines türkischen Staatsbürgers das Europaparlament die Türkei dazu auffordert, die Entscheidung des EGMR umzusetzen. Aber zu den seit Jahren bekannten Rechtsverletzungen Griechenlands und der Nichtumsetzung von Entscheidungen des EGMR schweigt [das Europaparlament] es. Diese Scheinheiligkeit sollten europäische Werte nicht beeinhalten“, so Kaya.

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