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Kontrolle im Netz: Türkei nahm deutsches Gesetz als Vorbild

Was in Deutschland und anderen Staaten schon die Regel ist, gilt jetzt auch in der Türkei: Onlinenetzwerke wie Twitter, Facebook und Co sollen in der Türkei stärker juristisch kontrolliert werden können.

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Recep Tayyip Erdogan (Archivfoto: tccb)
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Was in Deutschland und anderen Staaten schon die Regel ist, gilt jetzt auch in der Türkei: Onlinenetzwerke wie Twitter, Facebook und Co sollen in der Türkei stärker juristisch kontrolliert werden können.

Das türkische Parlament hat diesbezüglich am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet. Interessant dabei: Das deutsche Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) diente der neuen Verordnung als Vorbild. In Deutschland werden die Betreiber sozialer Netzwerke schon seit 2017 durch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) dazu verpflichtet, sogenannte „Hass-Postings“ den Behörden zu melden, nachdem sie entfernt wurden.

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan kündigte Anfang Juli an, dass das Parlament dabei sei, ein Gesetz zu formulieren, das sich stark nach einem deutschen Modell orientiere und ergänzte: “Wir werden per Gesetz dafür sorgen, dass der Zugang zu den sozialen Medien künftig beschränkt werden kann und dass sie juristisch und finanziell sanktioniert werden können.“

Das deutsche NetzDG beispielsweise verpflichtet Provider dazu, sichtbare rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einer Beschwerde zu löschen. Zudem ist in diesem Zusammenhang auch die Herausgabe der IP-Adressen der Nutzer in Deutschland für die Internetanbieter verpflichtend.

Die Nachrichten-Webseite heise.de berichtet, dass das deutsche NetzDG den Schätzungen des deutschen Justizministeriums nach die deutschen Ermittlungsbehörden und Gerichte mit etwa 250.000 zusätzlichen Äußerungsdeliktfällen jährlich beschäftigen” werde, weil es Facebook, YouTube, Twitter, Instagram und Tiktok dazu verpflichtet, gelöschte Hass-Postings nach Beschwerden an das Bundeskriminalamt zu melden.

Die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Christine Lambrecht meine dazu, so heise.de, Deutschland werde hier Vorreiter sein, weil es eine solche Meldepflicht für strafbaren Hass sonst bislang nirgends gebe.

Durch die Änderung des Telemediengesetzes hatte die schwarz-rote Bundesregierung 2017 unter Führung vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein neues Gesetz geschaffen, dass Anbietern von sozialen Netzwerken im Anwendungsbereich des NetzDG einige Pflichten auferlegt: Berichtspflichten, Einrichten eines Beschwerdemanagements sowie die Pflicht zur Benennung von Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten. Im Rahmen des Beschwerdemanagements geht es im Kern darum, dass Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.” Neben der Türkei haben auch Russland, Indien, Malaysia und andere Staaten das deutsche Gesetz in Teilen als Modell für entsprechende Gesetze verwendet.

Sittenverfall: Hetze im Internet nimmt beängstigende Maße an

Auslöser der Maßnahme sind in der Regel, dass Beleidigungen, Hass, Drohungen, Volksverhetzung und Mordaufrufe über soziale Netzwerke wie in Deutschland auch in der Türkei und anderswo stetig zunehmen. Immer wieder klagen Menschen aber auch Personen des öffentlichen Lebens über diesen „Sittenverfall“ in der virtuellen Welt, in der die Hemmschwelle für Straftaten oder Aufrufe zu kriminellen Handlungen sinkt.

Schmaler Grat zwischen virtueller und realer Welt

Die (Meinungs)freiheit hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen Menschen berührt wird. Und diese wird online nicht nur viel öfter und leichter berührt, sondern gar ganz überschritten. Für Twitter, Facebook und Co darf es keine Sonderrechte geben, nur weil sie virtuell agieren. Nicht zuletzt beim Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mussten wir mit ansehen, wie weit bzw. wie nah der Weg zwischen einer virtueller Drohung und einem realem Mord beieinander liegen kann. Oft beginnt eine Radikalisierung in den sozialen Plattformen.

In Deutschland werden die Betreiber sozialer Netzwerke schon seit 2017 durch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) dazu verpflichtet, sogenannte „Hass-Postings“ den Behörden zu melden, nachdem sie entfernt wurden.

Anfällig für Manipulationen

In vielen Ländern der Welt müssen und werden Gerichte und Strafverfolgungsbehörden in Zukunft all dem Spuk in den Onlinenetzwerken Grenzen setzen. Beleidigungen und Belästigungen, die im Internet eine außerordentliche Reichweite besitzen muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Zudem werden die sozialen Medien immer wieder in verstärkter Form für Verschwörungstheorien, Manipulationen und Falschinformationen missbraucht, die sich auch gegen die offenen, demokratischen Systeme wenden können. Liberale Ordnungen und Rechtsstaaten sind anfälliger für Desinformationskampagnen. Darüber hinaus informieren sich heutzutage immer weniger Menschen über klassische Nachrichtenquellen, sondern über Onlineplattformen. Während der Corona-Pandemie hat auch die EU-Kommission die Zügel der sozialen Medien angezogen. Marc Zuckerberg und Co mussten sich verpflichten, Leitlinien der EU zu akzeptieren, die sich gegen Desinformationskampagnen richten.

Neue Auflagen für soziale Medien in der Türkei

In der Türkei werden beispielsweise Plattformen mit täglich mehr als einer Million türkischen Nutzern verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine Niederlassung in der Türkei zu schaffen. So müssen Dienste wie Twitter, Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube einen türkischen Staatsbürger als Vertreter benennen, der neben den Behörden auch der Zivilbevölkerung als Ansprechpartner dienen soll. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Daten der Nutzerinnen und Nutzer in der Türkei auf türkischen Servern aufbewahrt werden müssen. Dies wird von Beobachtern als ein weiterer Schritt für die Datensicherheit türkischer Verbraucher gewertet. Zudem wird es für Behörden praktischer, diese Daten zu kontrollieren. Überdies müssen die Betreiber der Onlineplattformen innerhalb von 48 Stunden (in Deutschland 24 Stunden) auf Anfragen der türkischen Justiz zur Löschung oder Änderung bestimmter Inhalte zumindest antworten. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Diensten in der Türkei Einschränkungen oder Geldstrafen.