Start Politik Ausland Syrienkrieg Kommentar: Abkommen von 1998 erlaubt türkische Intervention in Syrien

Syrienkrieg
Kommentar: Abkommen von 1998 erlaubt türkische Intervention in Syrien

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte am vergangenen Freitag den Militäreinsatz seines Landes in Nordsyrien mit einem bilateralen Abkommen aus dem Jahr 1998 gerechtfertigt. Dieses erlaubt auch nach Ansicht von Onur Öymen der Türkei, syrisches Territorium bei einer bestehenden Bedrohung für die Türkei, militärisch zu intervenieren.

Mesut Yilmaz, türkischer Ministerpräsident 1998. (Archivfoto: Screenshot/TRT)
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Von Nabi Yücel

Der Deutungsstreit um die Militärintervention der Türkei in Nordsyrien geht in die nächste Runde. Nach dem Treffen zwischen Erdogan und seinem russischen Amtskollegen Putin, hatte der russische Präsident das Abkommen angesprochen und der Türkei insofern nach geltenden internationalen Verträgen Recht gegeben. Zuvor hatte das syrische Außenministerium die türkische Intervention auf syrischem Territorium erneut verurteilt.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte am vergangenen Freitag den Militäreinsatz seines Landes in Nordsyrien nach dem Vorwurf des syrischen Außenministeriums erneut verteidigt. Die Intervention sei mit einem bilateralen Abkommen aus dem Jahr 1998 gesichert. Dieses erlaubt auch nach Ansicht des ehemaligen türkischen Diplomaten und CHP-Abgeordneten Onur Öymen der Türkei, syrisches Territorium bei einer bestehenden Bedrohung für die Türkei, militärisch zu intervenieren.

Wladimir Putin:

„Bis heute gilt das Abkommen zwischen Syrien und der Türkei aus dem Jahr 1998, in dem es gerade um den Kampf gegen den Terror geht“, so Putin. „Ich glaube, das ist eine Grundlage, die sehr viele Fragen hinsichtlich der Gewährleistung der eigenen Sicherheit durch die Türkei an ihren Südgrenzen deckt.“

Das Abkommen von Adana vom 20. Oktober 1998 zwischen der Türkei und Syrien regelt die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus. Der Vertrag wurde aufgrund der damaligen Terrorbedrohung durch die PKK, die über Syrien in die Türkei sickerten, unterzeichnet und am 21. Dezember 2010 in 23 Punkten erneuert und um die Terrororganisation Kongra-Gel, erweitert.

Syrien hatte in diesem ersten Abkommen der Türkei zugesichert: 

  • Abdullah Öcalan und Mitglieder sowie Funktionäre der PKK nicht im Land zu beherbergen.
  • Mitglieder oder Funktionäre die mit Verbrechen beschuldigt werden, der Justiz zu überführen.
  • Der PKK nicht mehr zu gestatten, gegen die Türkei zu agitieren.
  • Die PKK als Terrororganisation einzustufen.

Laut Onur Öymen hat sich Syrien verpflichtet, den Terrorismus im Land, vor allem in Nordsyrien zu bekämpfen bzw. bei Bedarf Unterstützung anzufordern. Die wichtigste Bestimmung in diesem Abkommen beruft sich dabei auf die Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität sowie territorialen Integrität Syriens.

Öymen zufolge habe Putin das Abkommen angesprochen, um Ankara davon zu überzeugen, sich mit Damaskus wieder an den Tisch zu setzen und eine Verständigung sowie eine einvernehmliche Lösung zu finden. 1998 habe sich Damaskus mit Ankara auf diplomatischem Wege verständigt und zugesichert, den PKK-Terrorismus, der aus Nordsyrien in die Türkei hineingetragen wurde, abzustellen. Ferner habe Damaskus der Forderung zugestimmt, den PKK-Führer Abdullah Öcalan aus dem Land zu verweisen, was auch danach geschehen sei.

Derzeit seien laut Öymen 33 Prozent des nordsyrischen Territoriums noch immer unter der Kontrolle der Partei der Demokratischen Union (PYD, einem syrischen Ableger der PKK) sowie des syrischen Regimes. Erstere sei völkerrechtswidrig auf diesem Territorium und verstoße somit gegen das Adana-Abkommen. Jedoch betont Öymen weiter, müsse das Abkommen zuerst unter dem Aspekt der friedlichen Beilegung durchgesetzt werden, ehe man auf militärische Intervention zurückgreife. Es gebe hierzu mehrere Möglichkeiten, einen friedlichen Weg zu finden, das syrische Regime davon zu überzeugen, die Kontrolle über Nordsyrien nicht der PYD zu überlassen.

Ob dieser Weg von Ankara gegangen worden sei, um dann fruchtlos die Möglichkeit der militärischen Intervention in Erwägung zu ziehen, entziehe sich seiner Kenntnis. Es habe aber 1998 gezeigt, dass der diplomatische Weg damals gefruchtet habe.

Die Bundesregierung hält sich mit einer völkerrechtlichen Einordnung der türkischen Kampfeinsätze in Syrien bislang zurück. Eine Expertise des Bundestags hingegen besagt, dass die Türkei im „Lichte betrachtet“ völkerrechtswidrig in Nordsyrien vorgegangen ist. Das wissenschaftliche Gutachten wurde von der Linksfraktion an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben.

Der Weg zum Adana-Abkommen

Die damalige Regierung unter Ministerpräsident Mesut Yilmaz (Mutterlandspartei) sowie Staatspräsident Süleyman Demirel (Gerechtigkeitspartei) hatte in einem Treffen des Nationalen Sicherheitsrat am 24. Juli 1998 festgestellt, dass der Terrorismus der PKK aus Syrien entfacht werde.

Am 16. September 1998 erklärte der damalige Heeresgeneral Atilla Ateş in Hatay, dass die Geduld gegenüber Syrien nicht endlos sei, dass die Erwartungen gegenüber Damaskus bislang nicht erfüllt worden seien und sie mit einer militärischen Intervention rechnen müsse. Ateş erklärte des Weiteren, dass das ein Kriegsgrund sei.

Ende September 1998 kam der Nationale Sicherheitsrat erneut zusammen, um Damaskus vor einer militärischen Intervention zu warnen. Man dürfe die Entschiedenheit der Türkei nicht auf die Probe stellen.

Unter Vermittlung des ehemaligen Präsident Ägyptens Husni Mubarak begangen die Verhandlung zwischen Ankara und Damaskus in Adana. Am 20. Oktober 1998 wurde das Abkommen von Ankara dann ratifiziert.

Konsequenzen nach dem Abkommen

Am 9. Oktober 1998 flüchtete der Führer der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan, aus Syrien, versuchte während der Flucht erst in Zypern, dann in Griechenland und Russland Asyl zu bekommen. Am 12. November reiste Öcalan in Begleitung eines italienischen Abgeordneten aus Moskau weiter nach Italien, wo er aufgrund eines deutschen Haftbefehls festgenommen wurde. Nachdem die Bundesregierung am 23. November aber erklärt hatte, dass auf ein Auslieferungsgesuch verzichtet wird, wurde Öcalan im Dezember 1998 aus dem Hausarrest entlassen. Versuche Öcalans, in Europa politisches Asyl und Unterstützung für eine politische Lösung zu erhalten, schlugen fehl. Im Januar 1999 verließ der PKK-Führer Rom.

Am 15. Februar 1999 wurde Öcalan in Kenia nach dem Verlassen der griechischen Botschaft vom türkischen Geheimdienst aufgegriffen und in die Türkei gebracht. Er trug einen zyprischen Pass bei sich, der auf den Namen „Lazaros Mavros“ ausgestellt war.

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