Meinung
Kommentar: „Bremen – Stadt der Menschrechte 2018“ – aber nicht für Palästinenser?

„Bremen ist die Stadt der Menschenrechte 2018“ heißt es in einem Artikel des Weser-Da wird an die fast zeitgleich erlassene UN-Menschenrechtskonvention und das deutsche Grundgesetz erinnert. In dem Artikel wird eine Reihe von Veranstaltungen und Vorträgen genannt, die im Lauf des Jahres zum Thema Menschenrechte stattfinden werden. Nur einen Themenbereich wagen die Veranstalter in diesem Zusammenhang nicht anzusprechen: die verheerende Menschenrechtslage in den von Israel besetzten Gebieten und auch in Israel selbst.

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Von Arn Strohmeyer

„Bremen ist die Stadt der Menschenrechte 2018“ heißt es in einem Artikel des Weser-Kurier (Stadtteil-Kurier vom 18.1.2018). Da wird an die fast zeitgleich erlassene UN-Menschenrechtskonvention (1948) und das deutsche Grundgesetz (1949) erinnert. In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN heißt es in Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

„Bremen – Stadt der Menschrechte 2018“ – aber nicht für Palästinenser?

In dem Artikel des Weser-Kurier wird eine Reihe von Veranstaltungen und Vorträgen genannt, die im Lauf des Jahres zum Thema Menschenrechte stattfinden werden. Alle diese „hochkarätigen“ Vorträge sind äußerst wichtig und kommen zum richtigen Zeitpunkt. Die Zivilgesellschaft kann dieses Thema gar nicht oft genug ansprechen und für die Durchsetzung der Menschenrechte überall in der Welt werben.

Nur einen Themenbereich wagen die Veranstalter in diesem Zusammenhang nicht anzusprechen: die verheerende Menschenrechtslage in den von Israel besetzten Gebieten und auch in Israel selbst. Im Umgang Israels mit den Palästinensern gelten die von deutschen Politikern ständig beschworenen „gemeinsamen“ Werte in keiner Weise, was israelische Politiker auch gar nicht bestreiten.

So hat Israels Justizministerin Ayelet Shaked kürzlich erklärt, dass sich die Politik ihres Landes nicht an die universal gültigen Menschenrechte gebunden fühle. Der Zionismus, sagte sie, habe seine eigene Moral.

Die Realität in den besetzten Gebieten stellt sich für Millionen Menschen ohne alle bürgerlichen und politischen Rechte so dar:

Totale Unterdrückung und Kontrolle in so gut wie jeder Beziehung, Raub ihres Landes durch Enteignungen ihres Besitzes, Häuserzerstörungen, Verwüstungen ihrer Lebensgrundlagen (Felder, Olivenbäume und Brunnen), Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch Checkpoints, Verbannung in Reservate oder Enklaven hinter Mauern und Zäunen, Plünderung ihrer Ressourcen, bürokratische Schikanen, permanente Razzien und Verhaftungen, jahrelange Administrativhaft ohne Prozess (rund 7000 Palästinenser sitzen in israelischen Gefängnissen, darunter viele Kinder), Folter – mit einem Wort: hier herrscht die Willkür von Kolonialherren über ein unterworfenes und wehrloses Volk. Nachzulesen sind diese Fakten auch in dem neuen UN-Bericht über die Lage in den besetzten Gebieten vom 23. 10. 2017.

Über solche Fakten darf in Bremen nicht öffentlich diskutiert werden. Es wird dann sofort der Antisemitismus-Vorwurf erhoben. Menschenrechtsaktivisten fordern deshalb eine öffentliche Diskussion auch der Menschenrechtsverletzungen durch Israel. Dieses Thema muss auch in das Programm von „Bremen ist die Stadt der Menschenrechte 2018“ aufgenommen werden.

Wenn dies unterlassen wird, machen sich die Veranstalter aus Angst vor dem Antisemitismus-Vorwurf unglaubwürdig und setzen sich dem Vorwurf der Einseitigkeit aus. Denn: Die Menschenrechte sind unteilbar und gelten auch für Palästinenser!

Bremer Ordnungsamt schickt siebenseitiges Schreiben mit Auflagen

Am vergangenen Samstag fand auf dem Bremer Marktplatz eine von der Palästinensischen Gemeinde Bremen organisierte Kundgebung gegen die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch den US-Präsidenten Donald Trump statt.

Die Palästinensische Gemeinde hatte die Kundgebung beim Ordnungsamt Bremen angemeldet, sie war auch erlaubt worden. Die Gemeinde erhielt aber als Antwort auch ein sieben-seitiges Schreiben, versehen mit massiven und sehr detaillierten Auflagen (gemäß § 18 des Versammlungsgesetzes), für deren Einhaltung ein namentlich genannter Palästinenser verantwortlich gemacht wurde.

Er musste bei der Kundgebung das gesamte Schreiben auch vor den versammelten Demonstranten verlesen. Mit welchem Misstrauen seitens der Genehmigungsbehörde reagiert wird, wenn die Palästinenser von ihrem Grundrecht auf eine öffentliche Demonstration Gebrauch machen wollen, zeigen die Auflagen, in denen es u.a. heißt:

  • Es müssen 40 Ordner, erkenntlich mit Armbinden, gestellt werden.
  • Es dürfen 15 – 20 Transparente gezeigt werden.
  • Äußerungen in Wort, Schrift oder Bild, die antisemitisch sind oder dem Staat Israel das Existenzrecht absprechen, sind untersagt. Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Fremdsprachige Transparente, Flyer und Redebeiträge sind auf Verlangen der Polizei zur Prüfung auf etwaige strafrechtliche Inhalte zur Verfügung zu stellen.
  • Es wird untersagt, während der Dauer Fahnen, Puppen oder ähnliche Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum zu verbrennen.
  • Die Auflagen sind den Versammlungsteilnehmern – nötigenfalls auch wiederholt und mehrsprachig (deutsch und arabisch) – bekanntzugeben.

Es ist in Bremen nicht bekannt, dass einer anderen Gruppe schon einmal solche Auflagen für eine Demonstration gemacht wurden. Aktivisten überlegen zur Zeit, wie sie gegen eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit vorgehen können.

Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.

Zum Thema

– Arn Strohmeyer –
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Analyse: Nimmt der Antisemitismus zu?

 


Arn Strohmeyer wurde 1942 in Berlin geboren. Aufgewachsen ist er im Osten Deutschlands, später in Soest in Westfalen. Das Abitur machte er in Göttingen und hat dann dort und in Bonn Philosophie, Soziologie und Slawistik studiert und 1972 das Magisterexamen abgelegt. Darauf folgten Tätigkeit als Redakteur bei verschiedenen Tageszeitungen und einer politischen Monatszeitschrift. Heute lebt und arbeitet er in Bremen.
Arn Strohmeyer: Ist Antizionismus gleich Antisemitismus? Eine Antwort auf Kritiker meines Buches Antisemitismus – Philosemitismus und der Palästina-Konflikt. Hitlers langer verhängnisvoller Schatten, Gabriele Schäfer Verlag Herne, ISBN 978-3-944487-48-

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