Justiz
Zahl der Kontoabfragen in NRW erreicht Rekordwert

Die Zahl der Abfragen von Kontodaten privater Person durch Finanzbehörden und Gerichtsvollzieher hat in Nordrhein-Westfalen einen Rekordwert erreicht

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Köln (nex) –  Die Zahl der Abfragen von Kontodaten privater Person durch Finanzbehörden und Gerichtsvollzieher hat in Nordrhein-Westfalen einen Rekordwert erreicht. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nach Auskunft des NRW-Finanzministeriums hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZASt) in Bonn allein im ersten Halbjahr 2017 mehr als 25.300 Ersuchen von Finanzämtern bearbeitet.

Im gesamten Jahr 2016 waren es 17.323, 2015 nur knapp 13.800. Mit der automatisierten Kontoabfrage erhoffen sich die Behörden, Sozial- und Steuerbetrügern schneller auf die Schliche zu kommen. „Die Steigerung zeigt, dass es für die Steuerbehörden ein erfolgreiches Mittel ist, um an Informationen über Schuldner zu kommen“, sagte Manfred Lehmann, NRW-Landesvorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft.

Doch nicht nur Finanzbehörden haben Zugriff auf die Kontodaten von säumigen Zahlern, seit 2013 sind auch Gerichtsvollzieher berechtigt, im Namen privater Gläubiger über die Kontenabfrage Geld einzutreiben. Auch hier schnellen die Zahlen nach oben. Allein 2016 haben Gerichtsvollzieher in NRW 58.530 Ersuchen beim BZASt zu Kontodaten von Privatpersonen gestellt, erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage beim NRW-Justizministerium.

Ein Jahr zuvor waren es 41.210. Die Zahlen würden in Zukunft weiter steigen, glaubt Frank Neuhaus, Vorsitzender des NRW-Landesverbands beim Deutschen Gerichtsvollzieherbund. „Immer mehr private Gläubiger haben gelernt, dass dies ein vielversprechender Weg ist, um doch noch an ihr Geld zu kommen“. Datenschützer beobachten die wachsende Neugier von Unternehmen, die ihr Geld mit Hilfe des Staats eintreiben wollen, dagegen mit Sorge.

Im Jahr 2003 ursprünglich als Mittel zur Terrorbekämpfung eingeführt, wurde der Kreis von Personen, die am Kontoabrufverfahren teilnehmen dürfen, stetig erweitert. „Die Entwicklung und Ausweitung des Verfahrens ist bedenklich“, sagte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. Der Zugang müsse „strikt auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben“.

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