Start Politik "Bedarfsgerechte Einwanderung" 2016 kamen 40.000 Arbeitsmigranten aus Drittstaaten nach Deutschland

"Bedarfsgerechte Einwanderung"
2016 kamen 40.000 Arbeitsmigranten aus Drittstaaten nach Deutschland

Im vergangenen Jahr reisten insgesamt 39.897 Menschen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland "zum Zweck der Erwerbstätigkeit" oder mit der sogenannten Blue Card ein.

(Foto: pixa)
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Düsseldorf (nex) – Im vergangenen Jahr reisten insgesamt 39.897 Menschen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland „zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ oder mit der sogenannten Blue Card ein. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ vorliegt.

Rund 14.000 von ihnen bekamen demnach eine Aufenthaltsgenehmigung ohne qualifizierte Beschäftigung, etwas mehr als 17.000 mit qualifizierter Beschäftigung. 6643 kamen 2016 mit einer Blue Card der EU, knapp 1400 wiesen eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nach.

Auch 365 Forscher waren unter den knapp 40.000 Personen, wie die Daten aus dem Ausländerzentralregister zeigen. Die Anzahl der erteilten Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitsmigranten aus Drittstaaten lag 2016 jedoch deutlich höher. Demnach bekamen knapp 85.000 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung, damit sie arbeiten gehen oder Arbeit suchen konnten.

44.216 von ihnen waren aber schon vor 2016 eingereist. „Die Zahlen belegen, dass wir von einer bedarfsgerechten Einwanderung von Fachkräften meilenweit entfernt sind“, sagte Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, die die Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte.

„Bei über einer Million offener Stellen und nur 40.000 eingewanderten Fachkräften aus Drittstaaten muss man kein Mathegenie sein, um zu erkennen, dass das vorne und hinten nicht ausreicht“, so die Bundestagsabgeordnete. Welcher Mangel an hochqualifizierter Zuwanderung herrscht, machen die Zahlen ebenfalls deutlich.

Demnach erhielten 2016 lediglich 222 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung, um hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Das dürfen nur Ausländer, die über einen deutschen, einen anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. 71 von ihnen kamen 2016 nach Deutschland, 151 waren bereits vorher im Land.