Nachrichtendienstliche Beobachtung
Abschöpfen von Flüchtlingen: BAMF arbeitet eng mit deutschen Geheimdiensten zusammen

Der BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben weiterhin ein waches Auge auf Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Das BAMF hilft dabei. Jede Nacht soll es einen automatisierten Datenabgleich bezüglich neu registrierter Flüchtlinge geben und die Dienste haben Verbindungsbeamte im Migrationsamt.

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Berlin (dts) – Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz forschen Flüchtlinge in Deutschland aus, um an Informationen aus ihren Herkunftsländern zu kommen. Das berichten „Die Zeit“ und „Zeit Online“. Dieses Vorgehen hatte die Bundesregierung nach heftiger Kritik offiziell 2014 für beendet erklärt.

Mitarbeiter der Nachrichtendienste sind aber weiterhin sowohl in Erstaufnahmeeinrichtungen in Zirndorf (Bayern) als auch in Friedland (Niedersachsen) stationiert und sitzen zudem als Verbindungsbeamte in der Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg, heißt es in dem Bericht. Das BAMF ist ein wichtiger Zuträger der Geheimdienste. Jede Nacht werden durch einen „automatisierten Datenabgleich“ Personendaten von neu registrierten Flüchtlingen vom Migrationsamt an die Sicherheitsdienste übermittelt, berichten „Zeit“ und „Zeit Online“ mit Verweis auf geheime Akten aus dem BAMF und vom BND. So gab das BAMF allein im Jahr 2013/2014 Personendaten von mehr als 200 Asylbewerbern an den Verfassungsschutz weiter, beim BND waren es 435 Fälle. Im Juli 2014 wurde die damalige BND-Tarneinrichtung für das Abschöpfen von Asylbewerbern, die sogenannte Hauptstelle für Befragungswesen, von der Bundesregierung geschlossen. Flüchtlinge sollten nun „direkt in den Krisenregionen im Ausland“ befragt werden. In einer internen Besprechung zwischen BND und BAMF wenige Wochen vor dem Aus der Tarn-Behörde, hieß es jedoch: Die Stellen für das „Befragungswesen“ würden zwar minimiert, die Aufgabenstellung bliebe jedoch „gleichbleibend“. In einem internen Dokument des Migrationsamtes heißt es dazu weiter: „Die gesetzliche Pflicht zur Meldung sicherheitlich relevanter Asylbewerber durch das BAMF an den Bundesnachrichtendienst besteht ungeachtet der organisatorischen Änderungen im BND.“ Auch der Verfassungsschutz befragt „im Rahmen der geltenden Gesetze“ Asylbewerber. Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz wollten sich auf Nachfrage nicht zu „operativen Aspekten“ äußern.

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